Die Gestaltung eines europäischen Bildungsraums erfordert aktive transnationale Bildungsnetzwerke zwischen verantwortlichen Einrichtungen im Bildungswesen (wie z.B. Schulbehörden, Lehrerfortbildungseinrichtungen, Universitäten) der Programmländer bzw. Partnerländer in Kooperationsprojekten (KA2). Diese entwickeln, testen und verbreiten innovative Lösungen für die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie z.B. die Digitalisierung, Inklusion, Bildungsgerechtigkeit, MINT-Förderung, Erzieherinnenausbildung. 

Wichtigste Ziele von Kooperationspartnerschaften (KA2) sind die Verbesserung der Qualität und Relevanz der internationalen Aktivitäten der beteiligten Organisationen. Das geschieht durch den Ausbau und die Stärkung der Partnernetzwerke über gemeinsame transnationale Zusammenarbeit, den Austausch sowie die Entwicklung neuer innovativer Verfahren und Methoden, wie z.B. das Peer-Learning. Damit sollen ebenso die Kapazitäten der Organisationen gestärkt werden und Transformation und Wandel in den Einrichtungen gefördert werden. Die Projektergebnisse in KA2 müssen nachnutzbar, übertragbar und nachhaltig sein sowie auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene verbreitet werden. 

An einem KA2-Projekt müssen mindestens 3 Organisationen aus 3 unterschiedlichen Programmländern beteiligt sein.

Das zu beantragende Projekt muss mindestens 1 horizontale Priorität (Ökologische Nachhaltigkeit, Inklusion und Vielfalt, digitale Dimension) und/oder mindestens 1 spezifische Priorität abdecken.

Deadline für die 1. Antragsrunde in 2021 ist Donnerstag, 20.05.2021 um 12:00 Uhr MEZ
Der Projektstart liegt zwischen dem 01.11.21 und dem 28.02.2022.

Deadline für die 2. Antragsrunde in 2021 ist Mittwoch, 03.11.2021 um 12:00 Uhr MEZ
Der Projektstart liegt zwischen dem 01.03.2022 und dem 31.05.2022.

Die Projektdauer beträgt zwischen 12 und 36 Monaten.

Antragsberechtigte Einrichtungen

  1. Öffentliche oder private Organisationen aus einem Programmland oder Partnerland.
  2. Nur Organisationen aus Programmländern können als Projektkoordinator fungieren.
  3. Organisationen, die in einem beliebigen Teilbereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend, Sport oder anderen sozioökonomischen Sektoren tätig sind oder sich bereichsübergreifend engagieren, z.B. lokale, regionale, nationale Behörden, Anerkennungs- und Validierungszentren, Handelskammern, Beratungszentren, Kultur- und Sportorganisationen.
  4. Ziel ist die Verknüpfung vielfältiger Kompetenzen und verschiedener Erfahrungen, Profile und Fachkenntnisse zur Erzielung hochwertiger relevanter Ergebnisse. 

Förderfähige Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten in KA2

  • Lehrendes und nicht lehrendes Personal, etwa Lehrkräfte (auch im Hochschulbereich), Ausbilder und sonstiges in den teilnehmenden Organisationen tätiges Personal;
  • Jugendarbeiter;
  • eingeladene Lehrkräfte und Experten aus nicht teilnehmenden Organisationen;
  • Auszubildende, Lernende in der beruflichen Bildung, Hochschulstudierende, erwachsene Lernende und Schüler aus teilnehmenden Organisationen;
  • junge Menschen aus Ländern der teilnehmenden Organisationen;
  • Sportpersonal, wie Trainer, Manager oder Übungsleiter, Sportler, Schiedsrichter. 

Die Finanzierung erfolgt über Zuschüsse.

Die Gesamtförderung ist variabel und beträgt mindestens 100.000 € bis maximal 400.000 €

Die Gesamtsumme wird geplant und umgesetzt in folgenden Budgetkategorien:

  1. Projektmanagement und –durchführung
    • Koordinierende Organisation: 500 € pro Monat
    • Partnerorganisation: 250 € pro Monat
    • Maximal 2.750 € pro Monat
  2. Transnationale Projekttreffen (Berechnung nach Entfernungstabellen)
    • 100-1999 km: 575 € pro TN und Treffen
    • 2000 km und mehr 760 € pro TN und Treffen
  3. Projektergebnisse (tabellarische Berechnung nach Funktion und Arbeitsleistung im Projekt, Handbuch Tabellen S. 208-210)
    • Manager pro Arbeitstag (AT) für das Projekt B1.1
    • Forscher/Lehrkraft/Ausbilder/Jugendarbeiter pro AT für das Projekt B1.2
    • Techniker pro AT für das Projekt B1.3
    • Verwaltungskraft pro AT für das Projekt B1.4
  4. Multiplikatorenveranstaltungen
    • Lokale TN aus dem Veranstalterland – pro TN 100 €
    • Internationale TN – pro TN 200 €
    • Online-TN – pro TN   15 €
  5. Inklusionsunterstützung
    • Zuschuss für TN mit geringen Chancen – pro TN 100 €
    • Zusätzliche Kosten für die Beteiligung von TN mit geringen Chancen 100 % der Kosten
  6. Außergewöhnliche Kosten
    • z.B. Unterauftragnehmer, Beschaffung von Waren, hohe Reisekosten, umweltfreundliche Verkehrsmittel 80 % der Kosten, maximal 50.000 € pro Projekt
  7. Zusätzliche Mittel für Lern-, Lehr- und Schulungsaktivitäten
    • Reisekostenunterstützung nach Entfernung, herkömmliches Reisen, umweltfreundliches Reisen (Handbuch, Tabelle S. 207)
    • Individuelle Unterstützung
      • Personal und Jugendarbeiter 106 € / Tag (Grundbetrag)
      • Lernende und junge Menschen   58 € / Tag (Grundbetrag)
  8. Sprachliche Unterstützung
    • Pro TN mit Notwendigkeit der sprachlichen Unterstützung 150 € / TN

Kooperationspartnerschaften im Schulbereich

Kontakt und Beratung bei der NA KMK-PAD
Hotline: 0800 372 76 87
Wochentags von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
E-Mail: ka2-schulbildung@kmk.org

Kooperationspartnerschaften in der Berufsbildung

Team „Innovation und Kooperation in der Berufsbildung“
E-Mail: partnerschaften-berufsbildungs@bibb.de
Tel.: 0228 107 – 1500
Mo. | Di. | Do.: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 12:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr

Kooperationspartnerschaften in der Erwachsenenbildung

Team „Erwachsenenbildung“
E-Mail: partnerschaften-erwachsenenbildung@bibb.de
Hotline: 0228 107 – 1300
Mo. | Di. | Do.: 09:00 – 15:00 Uhr
Mi: 12:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 13:00 Uhr