Allgemein bekannt sind die ERASMUS-Stipendien für Studierende, die ihr Studienprogramm mit einem Auslandssemester bereichern wollen. In mehr als 30 Jahren hat das EU-Bildungsprogramm über 9 Millionen Studierenden, Mitarbeitern, Lernenden, Auszubildenden und Freiwilligen ein Studium, einen beruflichen Aufenthalt, eine berufliche Weiterbildung im Ausland ermöglicht. Mehr als 4 Millionen Menschen werden bis 2020 von den europäischen Fördermitteln profitieren.
ERASMUS+ ist seit 2014 das weltweit umfangreichste Förderprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit einem Gesamtbudget in Höhe von 2.503,4 Mio. Euro im Aufruf für das Jahr 2019.
Europa hat das Ziel, bis 2025 einen Europäischen Bildungsraum aufzubauen
Dazu wurde eine besondere Pilotinitiative im aktuellen Aufruf 2019 platziert: der Aufbau eines EU-Netzes europäischer Hochschulallianzen. Durch die Allianzen soll sich eine europäische Identität herausbilden und Exzellenz soll gefördert werden, um europäische Hochschulen weltweit wettbewerbsfähiger zu machen. Eine Hochschulallianz soll mindestens aus 3 Hochschulen aus 3 EU-Ländern bestehen.
In 2019 (Antrags-Deadline: 28. Februar 2019 zentral bei der EACEA) werden 6 Pilotprojekte diese Entwicklungsphase einleiten. Bis 2020 sollen 20 Allianzen geschlossen werden.
- Informationen zum Europäischen Bildungsraum (Deutsch)
- Informationen zur Erneuerten EU-Jugendstrategie 2019-2027 (Englisch)
- ERASMUS+ Aufruf der EU (Deutsch)
Folgende Maßnahmen werden 2019 im Rahmen von ERASMUS+ gefördert:
- Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen
- Jean-Monnet-Aktivitäten.
Förderfähige Länder:
- die Mitgliedstaaten der EU;
- die EFTA-/EWR-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen;
- die EU-Kandidatenländer: Türkei, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien;
- Teilprogramme mit Partnerländern (definiert im ERASMUS+ Programmleitfaden).
Förderfähige Antragsteller:
- öffentliche und private Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport tätig sind;
- Gruppen junger Menschen, die in der Jugendarbeit, aber nicht unbedingt im Rahmen einer Jugendorganisation tätig sind, können Mittel für die Lernmobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern sowie für strategische Partnerschaften im Bereich Jugend beantragen.
Die wichtigsten Hinweise zur Entwicklung eines erfolgreichen ERASMUS+ Projektantrags sind im ERASMUS+ Programmleitfaden veröffentlicht.
Die Struktur des Programmleitfadens 2019 ist wie folgt gegliedert:
EINLEITUNG: Wie liest man den Programmleitfaden?
TEIL A: Allgemeine Informationen über das Programm ERASMUS+
- Das übergeordnete Ziel gilt als Orientierung für alle Antragsteller. An diesem Ziel müssen sich alle Projektziele ausrichten.
- Strukturdarstellung der einzelnen Maßnahmen in ERASMUS+ 2019.
- Informationen zur Finanzausstattung.
- Zuständige Stellen für das ERASMUS+ Programm 2019.
- Information zu den Teilnehmenden, den förderfähigen Organisationen und Ländern.
TEIL B: Informationen über die Aktionen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, Jean-Monnet und Sport:
- Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen;
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Jugend;
- Leitaktion 3: Unterstützung Politischer Reformen;
- Jean-Monnet-Aktivitäten;
TEIL C: Informationen für Antragsteller:
- Wie werden Anträge für ERASMUS+ Projekte eingereicht?
Wichtig! Registrierung EU-Login-Konto, Teilnehmerportal URF! - Was geschieht nach der Übermittlung eines Antrags?
Wichtig! Evaluationskriterien kennen und berücksichtigen beim Schreiben des Antrags! - Was geschieht nach der Genehmigung eines Antrags?
WICHTIG! Die Vertragsbedingungen und –verpflichtungen kennen und allen Partnern im Projekt kommunizieren!
ANHANG I: Wichtige Informationen zur Antragstellung der einzelnen Projektarten:
- Mobilitätsprojekte;
- Erasmus Mundus Gemeinsame Masterabschlüsse;
- Strategische Partnerschaften;
- Kapazitätsaufbau im Hochschulbereich.
ANHANG II: Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse
Wichtige Hinweise zur Gestaltung nachhaltiger Verbreitung und Nachnutzung von EU-Projektergebnissen.
ANHANG III: Glossar wichtiger Begriffe
ANHANG IV: weiterführende Informationen und Kontaktdaten.
Die Online-Antragsformulare 2019 werden zeitnah auf den Websites der zuständigen Nationalen Agenturen in DE und zentral über EACEA bereitgestellt:
- Bereich Schule – NA PAD: https://www.kmk-pad.org/
- Bereich Berufsschule – NA BIBB: https://www.na-bibb.de/
- Bereich Hochschule – NA DAAD: https://eu.daad.de/
- Bereich Erwachsenenbildung – NA BIBB: https://www.na-bibb.de/
- Bereich Jugend – NA Jugend für Europa: https://www.jugend-in-aktion.de/
- Bereich Sport – zentral EACEA: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus_de
Empfehlenswert sind in jedem Fall vor dem Projektantragsschreiben das Studium und die Anwendung der Tipps und Tricks auf unserer Website.