Die Leitaktion 3 im EU-Programm ERASMUS+ dient der Unterstützung politischer Reformen in der Bildung in Europa

Der aktuelle Aufruf vom 20.11.2018 thematisiert den Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung für soziale Eingliederung und gemeinsame Werte in der EU.

 

 

Die konkreten Projektziele müssen ausgerichtet sein auf:

  • Erwerb von sozialer Kompetenz und Bürgerkompetenz, Förderung von Wissen und Eigenverantwortung im Bereich der Werte und Grundrechte;
  • Förderung einer inklusiven allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Bildung von benachteiligten Lernenden, u.a. durch die Unterstützung von Bildungspersonal im Umgang mit Vielfalt;
  • Verbesserung des kritischen Denkens sowie der Medienkompetenz für Lernende, Eltern und Bildungspersonal;
  • Unterstützung der Integration neu angekommener Migranten in eine qualitativ hochwertige Bildung, u.a. durch die Bewertung und Validierung bereits erworbener Kenntnisse;
  • Förderung der digitalen Kompetenz und der Kompetenzen von Gruppen, die von der digitalen Entwicklung ausgeschlossen sind (u.a. ältere Menschen, Migranten, benachteiligte junge Menschen) durch Partnerschaften zwischen Schulen, Unternehmen und dem nicht formalen Sektor.

 

Erwartete Ergebnisse (Quelle: Aufruf):

  • Verstärkte Sensibilisierung für bewährte Verfahrensweisen, mehr Wissen und Verständnis in Bezug auf diese Verfahrensweisen in den entsprechenden Bildungseinrichtungen und -gemeinschaften;
  • verstärkte Anwendung von modernsten innovativen Ansätzen in Politik und Praxis;
  • verstärkte Sensibilisierung, Motivation und Kompetenz von pädagogischen Führungskräften und Lehrkräften in Bezug auf Ansätze für integrative Bildung und auf die Förderung gemeinsamer Werte;
  • aktives Engagement von Familien und lokalen Gemeinschaften bei der Förderung von Ansätzen für integrative Bildung und bei der Förderung gemeinsamer Werte;
  • breiterer und wirksamerer Einsatz von Instrumenten für die Unterstützung von Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung und von Bildungsanbietern bei der Anwendung von Ansätzen für integrative Bildung und bei der Förderung gemeinsamer Werte.

 

Eine Projektpartnerschaft muss aus mindestens 4 förderfähigen Organisationen aus 4 verschiedenen Programmländern (EU-Mitgliedsstaaten, Kandidatenländer, EFTA/EWR-Länder) bestehen.

 

Antragsteller (juristische Personen):

  • Öffentliche und private Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend;
  • Öffentliche und private Einrichtungen in anderen sozioökonomischen Bereichen (z.B. Kultureinrichtungen, Zivilgesellschaft, Sportverbände, Handelskammern);
  • Sektor übergreifend arbeitende Einrichtungen (Netzwerke).

 

WICHTIG:Alle Mitglieder einer Projektpartnerschaft müssen registriert sein und einen EU-Login besitzen!

 

 

Registrierung der Organisation zum Erhalt des PIC-Codes (Personal Identification Code)

Nur mit einem PIC-Code können Antragsteller sowie Partner einen gemeinsamen EU-Antrag stellen.

 

 

Projektstart: 01.11.2019, 01.12.2019 oder 15.01.2020

Projektlaufzeit: 24 oder 36 Monate

EU-Fördersumme: bis zu 500.000 Euro pro Projekt (ca. 20 Projekte werden gefördert)

EU-Fördersatz: max. 80% der Gesamtkosten

 

Deadline: 26.02.2019, 12:00 Uhr Brüsseler Zeit

 

Wichtige Dokumente zur Antragstellung:

 

 

Bewertungskriterien der Anträge (Quelle: Aufruf):

 

  • Relevanz des Projekts (30 %)
  • Qualität der Projektkonzeption und -durchführung (20 %)
  • Qualität der Partnerschaft und der Kooperationsvereinbarungen (20 %)
  • Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit (30 %)

 

 

Kontakt:

NA-BIBB
Claudia Hamann

Tel.: 0228 1071545
ka3@bibb.de

Mo., Mi., Do. 10:00 – 14:00 Uhr