Im Teil II werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten im Bereich Hochschulbildung näher vorgestellt.

Bereich Hochschulbildung

Mobilität mit Programmländern (KA103)

Deadline: 05.02.2020 um 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Deutsche Hochschulen haben die Möglichkeit, Studierende, Lehr- und Hochschulpersonal für Studien- und Praktikumsaufenthalte (16 oder 24 Monate) in einem der 34 teilnehmenden Programmländer zu fördern.

Studierendenmobilität

  • Studium an einer Partnerhochschule im Ausland (bis zu 12 Monaten pro Studienphase – Bachelor, Master, Promotion);
  • Praktikum bei einem Unternehmen bzw. geeignetem Arbeitsplatz im Ausland.

Personalmobilität

  • Mobilität zu Unterrichtszwecken: Hochschullehrer und Mitarbeiter von Unternehmen haben die Möglichkeit, im Ausland (in jedem Fachbereich) zu unterrichten;
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken: Hochschulpersonal durch Job Shadowing / Hospitation / Fortbildungen an einer Partnerhochschule bzw. einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.

Mobilität mit Partnerländern (KA107)

Deadline: 05.02.2020 um 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Deutsche Hochschulen haben die Möglichkeit, Studierende, Lehr- und Hochschulpersonal für Studien- und Praktikumsaufenthalte (24 oder 36 Monate) in einem der weltweiten Partnerländer zu fördern.

Studierendenmobilität

  • Studium an einer Partnerhochschule in einem Partnerland oder in Deutschland;
  • Praktikum in einer Organisation in einem Partnerland oder in Deutschland;

Personalmobilität

  • Mobilität zu Unterrichtszwecken: Hochschullehrer haben die Möglichkeit im Ausland zu unterrichten (jeder Fachbereich);
  • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken: Hochschulpersonal durch Job Shadowing / Hospitationen / Fortbildungen an einer Partnerhochschule oder bei einer entsprechenden Einrichtung im Ausland.

Weitere Mobilitätsförderungen im Hochschulbereich

ERASMUS Mundus Joint Master Degrees

(Vollstipendien für exzellente Studierende, maximal bis zu 6 Jahren)

Deadline: 13.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Exzellente, transnationale Masterstudiengänge, die mit einem Doppel-, Mehrfach- oder gemeinsamen Abschluss abgeschlossen werden.

ERASMUS+ Masterdarlehen

(Darlehen für komplettes Masterstudium in einem Programmland)

Die Unterlagen zur Beantragung des Darlehens werden direkt von der jeweiligen Bank zur Verfügung gestellt.

Bachelor-Absolventen mit Wohnsitz in Deutschland, die ein komplettes Masterstudium im Ausland (Erasmus Programmland) absolvieren wollen, wenden sich an:

Für weitere Länder stehen im Moment noch keine Darlehen zur Verfügung.

ERASMUS+ Strategische Partnerschaften (KA 203)

Deadline 24.03.2020 um 12:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit)

Innovationskooperation und Austausch guter Praxis (24 bis 36 Monate Projektlaufzeit mit max. 150.000 € Fördersumme pro Jahr) stehen in der Hochschulzusammenarbeit im Vordergrund. Deutsche Hochschulen können ihre Internationalisierung (mindestens 3 europäische Organisationen aus Programmländern) bildungs- und sektorenübergreifend voranbringen.

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In einer strategischen Partnerschaft können u.a. folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Aktivitäten, die Kooperationen zwischen Organisationen stärken, z.B. beim Austausch guter Praxis;
  • Aktivitäten zur Unterstützung der Entwicklung, des Testens oder der Implementierung innovativer Praxis;
  • Aktivitäten zur Erleichterung der Anerkennung und Validierung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen (formelles und nicht-formelles Lernen);
  • Aktivitäten zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen regionalen Behörden zur Verbesserung der Entwicklung von Bildung, Training und Unternehmergeist;
  • Aktivitäten zur Motivation aktiven Bürgerengagements und Unternehmergeistes. 

ERASMUS+ Wissensallianzen

Deadline 26.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Förderung der Innovationskraft in Europa durch nachhaltige Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Unternehmen und weiteren Einrichtungen vorrangig aus Programmländern (2 Jahre bis max. 700.000 €, 3 Jahre bis max. 1 Mio. €).

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ERASMUS+ Kapazitätsaufbauprojekte

Deadline 05.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Unterstützung der Reform und Modernisierung von Hochschulen und Hochschulsystemen in mehr als 150 Partnerländern der EU durch 2- oder 3-jährige Projekte mit Einrichtungen aus Programmländern mit 500.000 bis 1 Mio € Förderung in den Bereichen:

  • Lehrplanreform
  • Modernisierung der Hochschulverwaltung
  • Stärkung der Verbindung der Hochschulen mit der Gesellschaft.

Zwei Projektarten können beantragt werden:

Gemeinsame Projekte zielen auf die Reform und Modernisierung auf institutioneller Ebene der Hochschulen in den Partnerländern durch

  • die Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Lehrpläne,
  • die Modernisierung von Hochschulverwaltung und -management und
  • den Aufbau von Verbindungen zwischen den Hochschulen und relevanten sozioökonomischen Akteuren außerhalb.

Strukturprojekte erzielen Wirkungen auf der Ebene nationaler Hochschulsysteme in den Partnerländern durch

  • die Modernisierung von Politiken, der Verwaltung und des Managements von Hochschulsystemen und
  • die Stärkung von Verbindungen zwischen Hochschulsystemen und ihrem sozioökonomischen Umfeld.

Die (Bildungs-)Ministerien der beteiligten Partnerländer müssen an den Strukturprojekten als Partner beteiligt sein.

2. Pilotausschreibung: Europäische Hochschulen

Deadline 26.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Die Initiative der Europäischen Hochschulen stellt eine langfristige Vision dar. Bis 2025 werden folgende Schlüsselelemente von den „Europäischen Hochschulen“ erwartet:

  • Eine gemeinsame, integrierte, langfristige Strategie für Bildung mit Verbindungen zu Forschung und Innovation und zur Gesellschaft insgesamt;
  • Ein europäischer, „interuniversitärer“ Hochschulcampus;
  • Europäische wissensbildende Teams („herausforderungsbasierter Ansatz“) von Studierenden und Wissenschaftlern – stellen sich gemeinsam gesellschaftlichen und anderen Herausforderungen ihrer Wahl in einem multidisziplinären Ansatz.

„Europäische Hochschulen“ agieren als Vorbilder für bewährte Praxis. Sie steigern die Qualität, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität der europäischen Hochschullandschaft und nehmen durch die Unterstützung wissenschaftlicher Spitzenleistung eine führende Rolle im europäischen Bildungsraum ein.Es werden unterschiedliche Kooperationsmodelle von Hochschulallianzen entwickelt und getestet (mindestens 3 Hochschulen aus 3 Programmländern) mit einem Gesamtbudget von 120 Mio € für diese zweite Pilotausschreibung.

Jean Monnet-Aktivitäten

Deadline für 2020 am 20.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit 

Jean Monnet-Aktivitäten fördern weltweit die Exzellenz der Lehre und Forschung zur Europäischen Union. Außerdem unterstützen sie den Dialog zwischen der akademischen Welt und politischen Entscheidungsträgern zu EU-relevanten Themen.

Folgende Bereiche werden gefördert

Lehre und Forschung zu EU-Themen

  • Module: kurze Lehrprogramme von mindestens 40 Stunden pro Studienjahr zu allgemeinen, spezifischen oder multidisziplinären Aspekten von EU-bezogenen Thematiken (3 Jahre bis max. 30.000 €);
  • Lehrstühle: für Professor/-innen mit Spezialisierung auf die Europäische Union, mindestens 90 Stunden pro Studienjahr (3 Jahre bis max. 50.000 €);
  • Exzellenzzentren: Forschungs- und Wissenszentren zu EU-Themen (3 Jahre bis max. 100.000 €); 

Politische Debatte mit der akademischen Welt

  • Netzwerke: Bildung und Entwicklung von internationalen Konsortien im Bereich der europäischen Integrationsstudien mit dem Ziel, Informationen zu sammeln, Wissen aufzubauen, Ideen auszutauschen und den europäischen Integrationsprozess voranzutreiben (3 Jahre bis max. 300.000 €);
  • Projekte:Innovative Lehrmethoden und Denkansätze zu EU-Inhalten, Diskussion und Verbreitung von Informationen über die Europäische Union bei unterschiedlichen Zielgruppen (12, 18, 24 Monate bis max. 60.000 €);

Förderung von Vereinigungen, die zur Erforschung des europäischen Integrationsprozesses beitragen (3 Jahre bis max. 50.000 €).

ERASMUS+ Politikunterstützung

Die Aufrufe erfolgen direkt über die zentrale EU-Agentur EACEA 

Es gibt 3 Projektgruppen: