Im Teil III werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten in der Schulischen Bildung näher vorgestellt.
Schulische Bildung
Mobilitätsprojekte für Schulpersonal – Europäische Fortbildungen Leitaktion 1 (KA1)
Deadline 05.02.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Gefördert werden Fortbildungskurse in Europa, Job-Shadowing / Hospitationen sowie Unterrichtstätigkeit an Partnereinrichtungen.
Gemeinsame Fortbildungsprojekte mehrerer Einrichtungen können seit 2018 auch Schulen und Studienseminare sowie die für die Lehrerfort- und -weiterbildung zuständigen Landesinstitute beantragen. Diese Konsortialprojekte waren davor nur für Behörden der Schulaufsicht, Träger von schulischen und vorschulischen Einrichtungen sowie von den Ländern konkret bezeichneten nachgeordneten Einrichtungen möglich.
Nutzen Sie diese neuen Möglichkeiten!
Ziele der Leitaktion 1:
- Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften und Fachpersonal;
- Entwicklung der Schule oder vorschulischen Einrichtung durch Verbesserung der Grundkompetenzen, Querschnittskompetenzen und Einstellungen von Lehrkräften, zum Beispiel Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kenntnisse, digitale Kompetenzen und Unternehmergeist.
ERASMUS+ Schulpartnerschaften Leitaktion 2 (KA2)
Deadline 24.03.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Erasmus+ Schulpartnerschaften sind europaweite Begegnungen von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften von Partnerschulen.
Bei Schulpartnerschaften stellt eine Schule einen Antrag für die gesamte Partnerschaft. Dieser beinhaltet alle Mobilitäten (1x Mobilität = 1x Hin- und Rückreise) der eigenen Teilnehmenden sowie die der Teilnehmenden aus der Partnereinrichtung.
Nach einer Bewilligung wird dieses gemeinsam beantragte Budget auf die einzelnen Partner aufgeteilt und jede Schule schließt mit ihrer zuständigen Nationalen Agentur eine Finanzhilfevereinbarung für die eigene Einrichtung ab.
Deutsche Schulen können als koordinierende Schule einen Antrag in Deutschland stellen oder als Partnerschule an einem Projekt teilnehmen, das in einem anderen Programmstaat beantragt wird.
Die inhaltliche Projektarbeit sollte sich Themen widmen, wie
- demokratischer Bildung oder
- Vermittlung interkultureller Kompetenzen und
- Toleranz in der Schule.
In diesem Projekttyp werden außerdem Individuelle Langzeitaufenthalte von Schülerinnen und Schülern an einer Partnerschule gefördert.
Schülerinnen und Schüler (Mindestalter 14 Jahre) der teilnehmenden Schulen können 2 bis 12 Monate an einer Partnerschule im Ausland verbringen. Die Teilnehmenden werden zumeist bei Gastfamilien untergebracht, die durch die Gastschule ausgewählt werden. Die Schulen erstellen für jede Austauschschülerin und jeden Austauschschüler eine Lernvereinbarung, in der die Lernziele und die individuelle Mitarbeit am Projektthema der Erasmus+ Schulpartnerschaft definiert werden.Erasmus+ Schulpartnerschaften können sich auch ausschließlich auf die Organisation von Individuellem Schüleraustausch konzentrieren, um auf diese Weise die internationale Zusammenarbeit der Partnerschulen zu fördern. Schulpartnerschaften mit Individuellem Schüleraustausch dürfen bis zu 36 Monate dauern, sofern der jeweilige Arbeitsplan dem entspricht.
Konsortialpartnerschaften Leitaktion 2 (KA2)
Deadline 24.03.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Konsortialpartnerschaften umfassen neben Schulen weitere Bildungseinrichtungen, wie z.B. Hochschulen, Kindergärten oder Schulbehörden. Dadurch können sich Bildungseinrichtungen stärker vernetzen und bewährte Verfahren und Methoden austauschen. Auch die Entwicklung von innovativen, hochwertigen Produkten (z.B. Lern-App, Lernmodule, Praxislernen), ist möglich.
Konsortialpartnerschaften umfassen Einrichtungen aus mindestens drei Programmstaaten. Eine Partnerschaft im Konsortialprinzip kann sowohl sektoral (innerhalb der Schulbildung), als auch sektorübergreifend (zwei oder mehr Sektoren, z.B. Hochschule, Schule, Jugend) aufgebaut werden.
Diese Partnerschaften folgen dem Konsortialprinzip, wobei die koordinierende Einrichtung einen Antrag für alle Partner bei ihrer Nationalen Agentur (NA) einreicht. Wird der Antrag bewilligt, schließt die NA die Finanzhilfevereinbarung nur mit der koordinierenden Einrichtung ab. Der Koordinator verwaltet das Budget für alle beteiligten Partnerorganisationen.
Partnerschaft zum Austausch guter Praxis bedeutet Vernetzung, Austausch und Voneinander-Lernen der Partnereinrichtungen.
Partnerschaft zur Unterstützung von Innovationen bedeutet die gemeinsame Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Materialien (Intellectual Outputs (IO) / Geistige Leistungen), die von substanzieller Qualität sind und auf nachhaltigen Nutzen und europaweite Verbreitung und Nachnutzung ausgerichtet sind (z.B. Lehrpläne, pädagogische Materialien, freie Lehr- und Lernmaterialien, IT-Tools, Analysen, Studien). Für die Erarbeitung der IO sowie die Durchführung von Multiplikatoren-veranstaltungen können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.
- Antrag Konsortialpartnerschaft
- Skizzenberatung vor dem Antrag bis 03.02.2019
- Die ausgefüllte Projektskizze senden an: ka2-schulbildung@kmk.org
Es erfolgt eine Terminabstimmung für eine telefonische Skizzenberatung.