Im Teil IV werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten in der Beruflichen Bildung näher vorgestellt.
Berufliche Bildung
Mobilität – Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung
Deadline 05.02.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Mobilitätsprojekte sind für Auszubildende organisierte Lernaufenthalte in Form von beruflichen Praktika, Ausbildungsabschnitten bzw. Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland. Berufsbildungspersonal kann an Aufenthalten zum Lehren und Ausbilden teilnehmen.
Video zum Thema Mobilität in der Berufsbildung:
Erklärvideo zu Auslandsaufenthalten für Auszubildende:
Vorteile der ERASMUS+ Mobilitätscharta
Mit der Mobilitätscharta verpflichten sich berufliche Einrichtungen, einen Schwerpunkt auf die strategische Entwicklung ihrer internationalen Ausrichtung zu legen und Qualitätsstandards in der Projektumsetzung zu erfüllen. Sie müssen bereits erfolgreiche Mobilitätsprojekte abgeschlossen haben. Dementsprechend erhalten diese Einrichtungen Erleichterungen im Antragsprozess.
WICHTIG: In 2020 kann keine Mobilitätscharta für die Berufsbildung beantragt werden durch die Übergangsperiode zwischen zwei Programmgenerationen (2020/2021). Derzeit wird das Akkreditierungssystem für das neue Programm entwickelt.
Pool-Projekte für individuelle Mobilität
Bildungseinrichtungen, die Projekte mit individueller Lernmobilität ermöglichen, bieten ERASMUS-Stipendien für berufliches Lernen im EU-Ausland für Einzelpersonen in der Ausbildung an. Diese Projekte bezeichnet man als Pool-Projekte, die bundesweit ausgeschrieben werden über das Portal:
Kontakttelefon: 0228 107 1608
Das BMBF stellt zusätzlich nationale Mittel bereit für nicht-schulische Einrichtungen, die viele Pool-Projekte beantragen und umsetzen (mindestens 100 Plätze für Einzelbewerber).
Strategische Partnerschaften
Deadline 24.03.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Es werden 2 Projektformen unterschieden:
- Projekte zum Austausch guter Praxis – ohne intellektuelle Outputs
a. Aufbau und Stärkung von Netzwerken unterstützen;
b. Kapazitäten für transnationale Arbeit stärken;
c. Austausch von Ideen, Methoden und Praktiken fördern. - Projekte zur Unterstützung von Innovationen – mit intellektuellen Outputs
a. Innovative Ergebnisse schaffen;
b. Bereits existierende und/oder neu geschaffene Produkte und Ideen verbreiten und nachhaltig nutzen.
Erklärvideo zu Strategischen Partnerschaften:
Antragsteller ist die koordinierende Einrichtung für die gesamte Partnerschaft. Mindestens 3x Einrichtungen aus 3x Programmländern bilden 1x Projektpartnerschaft. Maximal 10x Partner erhalten Fördermittel für Projektmanagement und –durchführung. Die Projektdauer liegt zwischen 12 und 36 Monaten. Es wird eine maximale Förderung von 12.500 € pro Monat bewilligt. Der Projektstart liegt zwischen dem 01.09. und 31.12. eines Jahres.
Die Finanzierung erfolgt nach Modulen eines Baukastensystems: Projekte ohne IO:
- PM und Implementierung;
- Transnationale Treffen;
- Transnationale Lehr- und Lernaktivitäten;
- Besonderer Bedarf (für Einbindung von Menschen mit Behinderung in das Projekt);
- Außerordentliche Kosten (z.B. Ausrüstungsgegenstände);
Projekte mit IO:
- Personalmittel zur Erarbeitung von IO als OER (Open Educational Ressources);
- Multiplikatorenveranstaltungen zur Verbreitung der IO.
Die Förderung erfolgt auf der Basis von Einheitskosten bzw. tatsächlichen Kosten (Außerordentliche Kosten, Besonderer Bedarf).
Allianzen für branchenspezifische Fähigkeiten
Deadline 26.02.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Ziel der Allianzen ist der Abbau von Qualifikationsdefiziten bei Berufsprofilen bestimmter Branchen. In 2020 gelten:
Los 1– Branchenspezifische Allianzen für die Gestaltung und Bereitstellung von Inhalten der beruflichen Bildung; (700.000 € für 2 Jahre; 1 Mio. € für 3 Jahre)
Los 2– Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zum Zweck der Umsetzung eines neuen strategischen Ansatzes („Blaupause“) in der branchenspezifischen Zusammenarbeit auf dem Gebiert der Qualifikationen. (4 Mio. € für 4 Jahre)
Für folgende Branchen:
- Blockchain
- Kulturelles Erbe
- Cybersicherheit
- Bahnindustrie und Transportindustrie
- Sozialunternehmen zur Arbeitsintegration
- Software-Dienstleistungen.
Die Projekte laufen zwischen 2 bis 4 Jahre und erfordern je Los eine bestimmte Anzahl von Partnern.
Kontakt bei der NA-BIBB:
Claudia Hamann
Tel.: 0228 107 1545
E-mail: ka3@bibb.de