Im Teil V werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten in der Erwachsenenbildung näher vorgestellt.

Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung umfasst alle Formen des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene. Das Lernen beinhaltet sowohl formales, nicht formales und informelles Lernen. Als erwachsene Lernende im Sinne des Programms gelten Personen, die ihre allgemeine und/oder berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und sich an Weiterbildungen beteiligen. Die Förderung gilt ebenso für die Weiterbildung des Bildungspersonals in der Erwachsenenbildung.

Erklärvideo zur ERASMUS+ Erwachsenenbildung:

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Mobilität – Auslandsaufenthalte für Bildungspersonal

Deadline 05.02.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Mobilitätsprojekte für Bildungspersonal in der Erwachsenenbildung werden von den Einrichtungen der Erwachsenenbildung beantragt, durchgeführt und verwaltet, wie z.B. Volkshochschulen, Vereine, andere Träger der Erwachsenenbildung. Die Aufenthalte im europäischen Ausland können die Teilnahme an strukturierten Fortbildungskursen sein, Job-Shadowing, Hospitationen, Praktika oder direkte Lehrtätigkeiten bei Partnern in den Programmländern.

Kontakt und Beratung
E-mail: mobilität-erwachsenenbildung@bibb.de
Tel.: 0228 107 1513 oder -1628 oder -1754

Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung

Deadline 24.03.2020 um 12:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Erklärvideo zur Strategischen Partnerschaft:

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Es werden zwei verschiedene Projektformen unterschieden:

Projekte zum Austausch guter Praxis – ohne intellektuelle Outputs

  • Zum Aufbau und der Stärkung von Netzwerken;
  • Zur Stärkung von Kapazitäten für transnationale Arbeit;
  • Zur Förderung des Austauschs von Ideen, Methoden und Praktiken.

Video zum Webinar zur Erläuterung zu Projekten zum Austausch guter Praxis:

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Projekte zur Unterstützung von Innovationen – mit intellektuellem Output

  • Zur Entwicklung innovativer Bildungsprodukte;
  • Zum nachhaltigen Verbreiten und Nachnutzen bereits existierender und/oder neu geschaffener Bildungsprodukte / -ergebnisse.

Auswahlkriterien europäischer Projekte

Die erste Prüfung erfolgt nach formalen Kriterien, die im jeweiligen Aufruf sowie im Handbuch zum Aufruf 2020 fixiert sind (siehe ERASMUS+ Teil I).

Die inhaltliche Auswahl erfolgt nach den Kriterien:

  • Relevanz des Projekts (30%);
  • Projektkonzeption und Umsetzung (20%);
  • Qualität der Partnerschaft und der Kooperation (20%);
  • Wirkung und Verbreitung (30%).

Zu jedem Kriterium muss die Mindestpunktzahl (50% der max. Punktzahl) erreicht werden, sonst wird der Antrag abgelehnt.