Im Teil VII werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten im Bereich Sport näher vorgestellt.

Sport

Deadline für alle 3 Teilprogramme im Bereich Sport ist der 02.04.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit

Der Schwerpunkt der europäischen Sportförderung liegt auf dem Breitensport

Folgende Ziele sollen mit der europäischen Sportförderung erreicht werden:

  • Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen, Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung im Sport;
  • Unterstützung von Good Governance im Sport und Förderung von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern (Verknüpfung von Sport und Bildung);
  • Förderung von Freiwilligentätigkeit, sozialer Inklusion und Chancengleichheit;
  • Aufklärung über die Bedeutung gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung sowie Steigerung der Beteiligung;
  • Schaffung des gleichberechtigten Zugangs zu sportlichen Aktivitäten für alle Menschen;
  • Beiträge zur Durchführung der Europäischen Woche des Sports (jährlich vom 23.-30.09.).

Kooperationspartnerschaften

Projekte in Kooperationspartnerschaften tragen bei:

  • zur Entwicklung, Übertragung und Einführung innovativer Verfahren;
  • zur intensiven Verbreitung und Nutzung bestehender und neuer Produkte;
  • zur Förderung innovativer Ideen in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang mit sportlicher und körperlicher Aktivität.

An den Projekten müssen mindestens 5 Organisationen aus 5 EU-Programmländern beteiligt sein. Die Gesamtzahl der Partner ist nicht begrenzt, die Förderung umfasst jedoch maximal 10 Organisationen.

Diese Ziele werden mit der EU-Förderung von Kooperationspartnerschaften verfolgt:

  • breite Beteiligung an Sport und körperlicher Aktivität, insbesondere durch die Unterstützung der Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität und der Europäischen Woche des Sports;
  • Förderung der Bildung im und durch den Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten sowie Unterstützung der Umsetzung der EU-Leitlinien zu dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern;
  • Freiwilligentätigkeit im Sport;
  • Bekämpfung von Doping, insbesondere im Freizeitbereich, Spielabsprachen und Gewalt sowie Vorgehen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz im Sport;
  • Verbesserung der Good Governance im Sport;
  • Förderung der sozialen Inklusion und Chancengleichheit im Sport.

Kleine Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport

Projekte kleiner Kooperationspartnerschaften im Sport dienen den beteiligten Organisationen (öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler, nationaler Ebene; Sportorganisationen; Organisationen, die mit sportlichen Aktivitäten im Zusammenhang stehen, Bildungseinrichtungen) vor allem dazu:

  • ihre Netzwerke weiter zu entwickeln und zu stärken;
  • ihre länderübergreifenden Aktivitäten auszuweiten;
  • ihre Ideen, Methoden, Verfahren zu sportlicher und körperlicher Aktivität grenzüberschreitend auszutauschen;
  • Synergien zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen zu erreichen.

Mit den Projekten werden folgende Ziele verfolgt:

  • Erreichen sozialer Inklusion und Chancengleichheit im Sport;
  • Stärkung traditioneller europäischer Sportarten und Spiele;
  • Erweiterung der Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen;
  • Verbesserung des Schutzes der Athleten, insbesondere der jüngsten, vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch die Verbesserung der Trainings- und Wettbewerbsbedingungen;
  • Förderung der Bildung im und durch den Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten.

In Projekten kleiner Kooperationspartnerschaften müssen mindestens 3 Organisationen aus 3 Programmländern beteiligt sein, darunter sollte mindestens 1 lokaler oder regionaler Sportverein sein.

Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen

Mit der Förderung von gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltungen soll Folgendes unterstützt werden:

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport;
  • Soziale Eingliederung durch Sport;
  • Gleichstellung der Geschlechter im Sport;
  • Gesundheitsfördernde körperliche Betätigung;
  • Durchführung der Europäischen Woche des Sports.

Die Mittel werden bereitgestellt für z.B. 

  • die Organisation und Ausrichtung europaweiter Sportveranstaltungen in einem Programmland;
  • die Organisation und Ausrichtung von nationalen Veranstaltungen, die gleichzeitig in mehreren Programmländern durchgeführt werden (von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Stellen im Bereich Sport).

Antragsteller können z.B. sein:

  • für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen;
  • lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen;
  • Koordinator einer nationalen Veranstaltung, die im Rahmen einer europäischen Sportveranstaltung durchgeführt wird.