Im Teil VII werden die wichtigsten ERASMUS+ Teilprogramme mit ihren Förderschwerpunkten im Bereich Sport näher vorgestellt.
Sport
Deadline für alle 3 Teilprogramme im Bereich Sport ist der 02.04.2020 um 17:00 Uhr Brüsseler Ortszeit
Der Schwerpunkt der europäischen Sportförderung liegt auf dem Breitensport.
Folgende Ziele sollen mit der europäischen Sportförderung erreicht werden:
- Bekämpfung von Doping, Spielabsprachen, Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung im Sport;
- Unterstützung von Good Governance im Sport und Förderung von dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern (Verknüpfung von Sport und Bildung);
- Förderung von Freiwilligentätigkeit, sozialer Inklusion und Chancengleichheit;
- Aufklärung über die Bedeutung gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung sowie Steigerung der Beteiligung;
- Schaffung des gleichberechtigten Zugangs zu sportlichen Aktivitäten für alle Menschen;
- Beiträge zur Durchführung der Europäischen Woche des Sports (jährlich vom 23.-30.09.).
Kooperationspartnerschaften
Projekte in Kooperationspartnerschaften tragen bei:
- zur Entwicklung, Übertragung und Einführung innovativer Verfahren;
- zur intensiven Verbreitung und Nutzung bestehender und neuer Produkte;
- zur Förderung innovativer Ideen in verschiedenen Bereichen im Zusammenhang mit sportlicher und körperlicher Aktivität.
An den Projekten müssen mindestens 5 Organisationen aus 5 EU-Programmländern beteiligt sein. Die Gesamtzahl der Partner ist nicht begrenzt, die Förderung umfasst jedoch maximal 10 Organisationen.
Diese Ziele werden mit der EU-Förderung von Kooperationspartnerschaften verfolgt:
- breite Beteiligung an Sport und körperlicher Aktivität, insbesondere durch die Unterstützung der Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität und der Europäischen Woche des Sports;
- Förderung der Bildung im und durch den Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten sowie Unterstützung der Umsetzung der EU-Leitlinien zu dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern;
- Freiwilligentätigkeit im Sport;
- Bekämpfung von Doping, insbesondere im Freizeitbereich, Spielabsprachen und Gewalt sowie Vorgehen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz im Sport;
- Verbesserung der Good Governance im Sport;
- Förderung der sozialen Inklusion und Chancengleichheit im Sport.
- Aufruf und Antragstellung
- Beratungsunterstützung über die zuständige zentrale Agentur EACEA in Brüssel: EACEA-SPORT@ec.europa.eu
- Geförderte Projekte der Antragsrunde 2019
Kleine Kooperationspartnerschaften im Bereich Sport
Projekte kleiner Kooperationspartnerschaften im Sport dienen den beteiligten Organisationen (öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler, nationaler Ebene; Sportorganisationen; Organisationen, die mit sportlichen Aktivitäten im Zusammenhang stehen, Bildungseinrichtungen) vor allem dazu:
- ihre Netzwerke weiter zu entwickeln und zu stärken;
- ihre länderübergreifenden Aktivitäten auszuweiten;
- ihre Ideen, Methoden, Verfahren zu sportlicher und körperlicher Aktivität grenzüberschreitend auszutauschen;
- Synergien zwischen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Maßnahmen zu erreichen.
Mit den Projekten werden folgende Ziele verfolgt:
- Erreichen sozialer Inklusion und Chancengleichheit im Sport;
- Stärkung traditioneller europäischer Sportarten und Spiele;
- Erweiterung der Mobilität von Freiwilligen, Trainern, Managern und Personal von gemeinnützigen Sportorganisationen;
- Verbesserung des Schutzes der Athleten, insbesondere der jüngsten, vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch die Verbesserung der Trainings- und Wettbewerbsbedingungen;
- Förderung der Bildung im und durch den Sport mit besonderem Schwerpunkt auf der Entwicklung von Fertigkeiten.
In Projekten kleiner Kooperationspartnerschaften müssen mindestens 3 Organisationen aus 3 Programmländern beteiligt sein, darunter sollte mindestens 1 lokaler oder regionaler Sportverein sein.
- Aufruf und Antragstellung
- Beratungsunterstützung über die zuständige zentrale Agentur EACEA in Brüssel: EACEA-SPORT@ec.europa.eu
- Suche nach Projekten und Partnern
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen
Mit der Förderung von gemeinnützigen europäischen Sportveranstaltungen soll Folgendes unterstützt werden:
- Ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport;
- Soziale Eingliederung durch Sport;
- Gleichstellung der Geschlechter im Sport;
- Gesundheitsfördernde körperliche Betätigung;
- Durchführung der Europäischen Woche des Sports.
Die Mittel werden bereitgestellt für z.B.
- die Organisation und Ausrichtung europaweiter Sportveranstaltungen in einem Programmland;
- die Organisation und Ausrichtung von nationalen Veranstaltungen, die gleichzeitig in mehreren Programmländern durchgeführt werden (von gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Stellen im Bereich Sport).
Antragsteller können z.B. sein:
- für den Sportbereich zuständige lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen;
- lokale, regionale, nationale, europäische oder internationale Sportorganisationen;
- Koordinator einer nationalen Veranstaltung, die im Rahmen einer europäischen Sportveranstaltung durchgeführt wird.
- Aufruf und Antragstellung
- Beratungsunterstützung über die zuständige zentrale Agentur EACEA in Brüssel: EACEA-SPORT@ec.europa.eu