Europa setzt beim EU-Aktionsprogramm ERASMUS+ im Bereich „Jugend in Aktion“ für die neue Förderperiode 2021-2027 auf Evolution statt Revolution. Der Bezug zur EU-Jugendstrategie wird stärker akzentuiert und auf die Ziele: Beteiligen – Begegnen – Befähigen konzentriert.

Beteiligung

Die Partizipation junger Menschen in demokratischen Gesellschaften wird ein zentrales Ziel der neuen Programmperiode sein. Die Aktionen im Jugendbereich sollen junge Europäerinnen und Europäer mit den notwendigen Kompetenzen für politische und gesellschaftliche Beteiligung, europäisches Bewusstsein und aktive Bürgerschaft ausstatten.   

Dazu wird in der Leitaktion 1 ein neues Format „Jugendpartizipationsprojekte“ geschaffen und mit mehr Aufmerksamkeit und finanziellen Mitteln versehen, als der aktuelle EU-Jugenddialog.

Zugleich werden Inklusion und Diversität zur Schaffung gleicher Teilhabechancen für alle noch mehr in den Fokus gerückt, als bisher. Dafür gilt, dass junge Menschen unterschiedlichster sozialer, kultureller und ökonomischer Hintergründe sowie junge Menschen mit Handicap stärker motiviert werden für eine direkte Teilnahme am Programm. Dafür erstellt die EU-Kommission sowie die einzelnen Mitgliedsstaaten Inklusions- und Diversitätsstrategien für das gesamte Programm vor.Zukünftig ist es für jedes Projekt erforderlich, Lösungen für die Umsetzung von Inklusion und Diversität anzubieten. Die Einführung einer entsprechenden Inklusionspauschale soll die entsprechende finanzielle Unterstützung bieten. 

Begegnung

Im Kern bleibt das Programm ein Mobilitätsprogramm, welches orientiert ist auf das Lernen durch Begegnung. Die bisherigen Erfahrungen der Coronakrise zeigen jedoch auch die Notwendigkeit der verstärkten digitalen Kommunikation und der intensiveren Entwicklung digitaler Kompetenzen. Digitale Medien sollen bei der Planung, Umsetzung und Verbreitung von Projekten und Projektergebnissen zukünftig eine größere Rolle einnehmen.  

Befähigung

Nachhaltigkeit und Klimaziele der EU sollen über entsprechende thematische Maßnahmen und Projekte in ERASMUS+ zur Bewusstseinsbildung und Kompetenzentwicklung beitragen. Zugleich sollen alle Projekte unter diesen Zielstellungen so nachhaltig und ökologisch, wie möglich, umgesetzt werden. Die Teilnehmenden und Organisationen sind angehalten, ihre Ziele und Maßnahmen umwelt- und klimafreundlich zu gestalten. So wird es z.B. für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel eine zusätzliche Förderung geben.

Struktur ERASMUS+ Jugend in Aktion 2021-2027

Leitaktion 1

Die LA1 ist auf das Lernen von einzelnen Personen über Mobilitäten ausgerichtet. Die bisherigen Formate „Jugendbegegnungen“ und „Fachkräftemobilität“ bleiben erhalten. 

Auch für die Fachkräftemaßnahmen soll es zukünftig die Möglichkeit eines Vorbereitungsbesuchs geben. In der Diskussion ist ebenfalls, die bisherigen Organisationspauschalen in die eigentlichen organisatorischen Kosten und Kosten für Unterbringung und Verpflegung.Neu hinzu kommt das Format „Jugendpartizipationsprojekte“. Diese Projekte sollen die aktive Beteiligung junger Menschen am demokratischen gesellschaftlichen Leben sowohl auf der lokalen, regionalen, nationalen bis zur europäischen Ebene stärken. Das Format richtet sich an Initiativgruppen junger Menschen sowie an Jugendorganisationen mit folgender inhaltlicher Ausrichtung:

  • Umsetzung politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements;
  • Entwicklung europäischen Bewusstseins;
  • Beitrag zur Weiterentwicklung Europas;
  • Ausweitung digitaler und medialer Kompetenzen;
  • Dialogprozesse mit politischen Entscheidungsträgern, wie z.B. beim „EU-Jugenddialog“.

Jugendpartizipationsprojekte können transnational oder national sein, müssen jedoch immer eine europäische Dimension aufweisen, z.B. durch die Beschäftigung mit den EU-Jugendzielen oder durch Beiträge zum EU-Jugenddialog. Mögliche Aktivitäten sind u.a.:

  • Workshops;
  • Seminare;
  • Debatten auf unterschiedlichen Ebenen;
  • Konsultationen junger Menschen;
  • Kampagnen zu den relevanten Jugendthemen;
  • Simulationen demokratischer Institutionen, wie z.B. das EU-Parlament.

Projekte in diesem Format können eine Laufzeit von 3 bis 24 Monaten beantragen und die Finanzierung erfolgt voraussichtlich nach einem Baukastenprinzip, so dass sowohl kleinere als auch umfangreichere und komplexereProjekte ermöglicht werden können.

In der aktuellen politischen Diskussion ist noch die Zuordnung von „DiscoverEU“ zu dieser Leitaktion.

Leitaktion 2

Die bisherigen Strategischen Partnerschaften werden abgelöst durch das Format der „Kooperationspartnerschaften“. Projekte in diesem Format sollen auch weiterhin die Qualität von Angeboten und Maßnahmen der beteiligten Kooperationspartner verbessern, zum Kapazitätsaufbau der Organisationen und Einrichtungen beitragen und insbesondere deren internationale Vernetzung stärken. Die Entwicklung von Organisationen steht im Mittelpunkt im Vergleich zum bisherigen Schwerpunkt der Innovationsentwicklung.

Ein neues Format in LA2 werden die „kleinen Kooperationspartnerschaften“ (Small Scale Partnerships). Verringerte Anforderungen sowie kürzere Projektdauer sollen dazu beitragen, dass auch noch unerfahrene, kleinere und/oder lokale NGO am Programm teilnehmen können. In diesem Format kann es z.B. um den Aufbau einer ersten transnationalen Partnerschaft gehen. Die Finanzierung soll sich hier sehr einfach gestalten durch Gesamtpauschalen pro Projekt, um die Hürden in der Mittelverwaltung und Abrechnung so gering, wie möglich zu halten.

Antragstellung

Der Großteil der Projektantragsverfahren soll zukünftig über das neu eingeführte Akkreditierungsverfahren abgewickelt werden. Damit soll eine wesentliche Vereinfachung in der Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln erreicht werden. Zusätzlich gibt das Akkreditierungsverfahren auch den beantragenden Einrichtungen und Organisationen eine stabilere und langfristigere Planungssicherheit und Flexibilität in der Mittelbeantragung, der Mittelnutzung und Mittelverwaltung sowie bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen.

Die interessierten Projektträger beantragen einmalig eine Anerkennung, die dann bis zum Ende der Programmlaufzeit Gültigkeit hat. Die Akkreditierung gilt grundsätzlich für alle Formate in der LA1. 

Nach Erhalt der Akkreditierung können dann einmal jährlich Fördermittel beantragt werden (erstmalig voraussichtlich im Frühjahr 2021). 

Neben dem Antragsverfahren basierend auf der Akkreditierung, bleibt das Einzelantragsverfahren bestehen. Dieses Verfahren ist vor allem für neue unerfahrene antragstellende Organisationen und Einrichtungen vorgesehen, die noch keine oder nur wenige Erfahrungen mit dem Programm haben bzw. unregelmäßig oder selten Projekten durchführen.

Akkreditierte Träger können in LA1 keine Einzelanträge mehr stellen.

In LA2 bleibt das Einzelantragsverfahren bestehen. Für Kooperationspartnerschaften wird es keine wesentlichen Änderungen im Verfahren geben. Für das neue Format der kleinen Kooperationspartnerschaften soll das Verfahren jedoch deutlich einfacher und kürzer gestaltet werden, um den Zugang zu erleichtern.