Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist auch in der kommenden Förderperiode 2021-2027 als ESF+ ausgerichtet auf die Schaffung eines sozialen Europas, in dem die Bürgerinnen und Bürger vor Ort unterstützt werden bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen.  

Der ESF+ fasst den bisherigen ESF, den bisherigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) unter einem Schirm zusammen.

Grundsätzlich orientieren sich die thematischen Ziele des ESF+ an den Grundprinzipien der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR). Die ESSR ist seit 2017 der Katalog wesentlicher Grundsätze der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zur Bereitstellung folgender Rechte für Bürgerinnen und Bürger in den Kategorien

Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang

  • Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen;
  • Gleichstellung der Geschlechter;
  • Chancengleichheit;
  • Aktive Unterstützung für Beschäftigung;

Faire Arbeitsbedingungen

  • Sichere und anpassungsfähige Beschäftigung;
  • Löhne und Gehälter;
  • Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz;
  • Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten;
  • Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben;
  • Gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz;

Sozialschutz und soziale Inklusion

  • Betreuung und Unterstützung von Kindern;
  • Sozialschutz;
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit;
  • Mindesteinkommen;
  • Alterseinkünfte und Ruhegehälter;
  • Gesundheitsversorgung;
  • Inklusion von Menschen mit Behinderungen;
  • Langzeitpflege;
  • Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose;
  • Zugang zu essenziellen Dienstleistungen.

Zudem müssen die ca. 6,5 Mrd. Euro ESF+ Förderung im Zeitraum 2021-2027 auf der Ebene des Bundes sowie der Bundesländer in Deutschland insbesondere eingesetzt werden für die Bewältigung der Herausforderungen in den Länderspezifischen Empfehlungen (LSE), für Soziale Inklusion der am stärksten benachteiligten Personen, zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Förderung von Jugendlichen sowie zum Kapazitätsaufbau von Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Infografik: Was ist neu im ESF+ ?

Quelle: EU-Kommission

Die Gesamtstrategie des Bundes für die Umsetzung des ESF+ inDE beschreibt das ESF-Bundes Operationelle Programm (OP). Die Ziele, Maßnahmen, Mittelverteilungen werden in den Operationellen Programmen (OP) der jeweiligen EU-Förderregionen der Mitgliedsstaaten (in DE: Bund und Bundesländer) ausgewiesen und mit der EU-Kommission verhandelt und abgestimmt. 

Seit Anfang 2020 ist der Bund im engen Austausch mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zu den Programmplanungen der Förderperiode 2021-2027. Es sollen inhaltliche Überschneidungen und Doppelförderungen vermieden werden und eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF+ Förderung in DE erreicht werden.

Das durch die EU-Kommission verhandelte und genehmigte OP für ESF+ des Bundes soll bis Mitte 2021 vorliegen. Nach der offiziellen Genehmigung des OP werden neue Aufrufe sukzessive veröffentlicht. 

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV KBS) mit Sitz in Cottbus (Land Brandenburg) übernimmt im Auftrag der Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für Umweltschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Funktion als ESF+ Verwaltungsstelle für den Bund 2021-2027.

Dafür werden bei der DRV KBS 142 neue Vollzeitstellen geschaffen.

Kontakt:

DRV KBS
Fachstelle für Fördermittel des Bundes
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Tel.: +49 (0)234 304-0

E-Mails: 

EHAP@kbs.de

Rueckenwind@kbs.de

Fachkraeftesichern@kbs.de

Integration statt Ausgrenzung (IsA): ESF- IsA@kbs.de

Integration durch Austausch (IdA): ESF-IdA@kbs.de

Integration von jungen Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF): IvAF@kbs.de