Die ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ hat am 23. Januar 2023 ihren 2. Förderaufruf gestartet. 

Das Hauptziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.

Die Planung und Umsetzung unternehmensspezifischer und langfristig wirksamer Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen sollen die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit stärken sowie zugleich die berufliche Handlungskompetenz der Beschäftigten fördern. Besondere Berücksichtigung findet dabei die gleichberechtigte und existenzsichernde Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

Sozial- und Betriebspartner werden im Rahmen der ESF-Sozialpartnerrichtlinie werden bei folgenden 4x Zielstellungen unterstützt:

  • Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle;
  • Erhöhung des Anteils qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsarbeit von Frauen;
  • Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs zu bedarfsgerechten Maßnahmen sowie den Ausbau passgerechter Angebote;
  • Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Personen mit Migrationsherkunft, Menschen mit Beeinträchtigungen.

Aus dem Programm wird zur Umsetzung der genannten Ziele für die Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen finanzielle Unterstützung in 4x Handlungsfeldern gegeben:

1. Weiterbildung im Wandel fördern

Förderfähige Aktivitäten (Quelle: Aufruf):

  • Sozialpartnerschaftliche Dialoge zur Weiterbildung, 
  • Bedarfsanalysen zur (berufsübergreifenden) Kompetenzentwicklung, insbesondere bei Passungsproblemen durch digitalen und ökologischen Wandel, 
  • Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen und einer förderlichen Unternehmenskultur in Betrieben und Branchen, 
  • Bedarfsgerechte und individuelle Weiterbildungspfade, insbesondere zur Stärkung von in der Weiterbildung bisher benachteiligten Zielgruppen (Aufbau von PE-Strukturen, Multiplikatorschulungen, gleichstellungs- und vielfaltsbewusste sowie barrierefreie Qualifizierung),
  • Flexible und passgenaue Lehr- und Lernkonzepte im Prozess der Arbeit für zeit- und ortsunabhängiges Lernen, 
  • Anpassung von Qualifikationen (re-skilling und up-skilling) im digitalen und ökologischen Wandel, Stärkung von Selbstlern- und Schnittstellenkompetenzen, 
  • Anpassung der betrieblichen Arbeitsorganisation (PE/OE) zur Förderung der betrieblichen Resilienz in einer hoch- dynamisierten Arbeitswelt (dezentrale Arbeitsorte gestalten unter Berücksichtigung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten, Wandel von Führung zu (digitalem) Leadership, beteiligungsorientierte Prozesse zur Gestaltung des digitalen Wandels in Unternehmen u. a.). 

2. Gleichstellung gestalten

Förderfähige Aktivitäten (Quelle: Aufruf):

  • Sozialpartnerschaftliche Dialoge zur Gleichstellung der Geschlechter, 
  • Aufstiegsperspektiven für Frauen durch Qualifizierung und Coaching, Führen in Teilzeit für Frauen und Männer, Job- Sharing, 
  • Sensibilisierung, Beratung und Qualifizierungen von betrieblichen Interessenvertretungen, Führungskräften und Personalverantwortlichen zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung der Geschlechter, 
  • Gleichbehandlung der Geschlechter im Hinblick auf Entgeltstrukturen (Equal Pay); z. B. Entwicklung und Durchführung betrieblicher Entgeltchecks, 
  • Vereinbarkeit Beruf und Privatleben, z. B. durch innovative Modelle zu zeit- und ortsflexiblem Arbeiten, 
  • Abbau von beruflichen Nachteilen für Frauen und Männer aufgrund von Sorgearbeit und Eltern- und Pflegezeiten, z. B. Zugang und Förderung von (Weiter-)Bildung, qualifikationsgerechtem Wiedereinstieg nach Familienphasen, neue Modelle zur Stärkung von Männern in Teilzeit bzw. Eltern- und/oder Pflegezeit, 
  • Teilhabe von Frauen an der Gestaltung der Veränderungsprozesse in der Transformation; z. B. durch Stärkung digitaler Kompetenzen von Frauen, 
  • Sonstige Maßnahmen zur Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen. 
  • Förderung von Frauen in MINT-Berufen

3. Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU

Förderfähige Aktivitäten (Quelle: Aufruf):

  • Stärkung des regionalen sozialpartnerschaftlichen (Branchen-)Dialogs, 
  • Aufbau/Ergänzung von regionalen Beratungsstrukturen und Netzwerken, 
  • Erhebung regionaler/betrieblicher Fachkräfte- und Flexibilitätsbedarfe, 
  • Erhebung/Identifizierung von branchen-/berufsspezifischen Digitalkompetenzbedarfen und Entwicklung bedarfsgerechter Qualifizierungsangebote, 
  • Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Bindung von Fachkräften in den Regionen durch Qualifizierung (re- skilling und up-skilling, On-Boardingprozesse u. a.) und/oder Gleichstellung in KMU.

4. Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung

Förderfähige Aktivitäten (Quelle: Aufruf):

  • Sozialpartnerschaftlich flankierte Dialoge zur Entwicklung innovativer Strategien zur Förderung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung sowie von Standards in Branche und Regionen, u. a. durch die Initiierung von sozialpartnerschaftlichen oder betrieblichen Vereinbarungen zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung, 
  • Innovative Konzepte zur beruflichen Weiterbildung spezifischer Beschäftigtengruppen, u. a. Zugang für Geringqualifizierte (Grundkompetenzen) oder barrierefreie Weiterbildung (Lernbarrieren abbauen und Mitarbeitende mit Behin- derungen in Weiterbildung inkludieren), oder weniger digitalaffine Zielgruppen, 
  • Weitere innovative Konzepte der beruflichen Weiterbildung und/oder Gleichstellung zur Anpassung an digitalen, demografischen und ökologischen Wandel, 
  • Innovative Konzepte zur Förderung des Transfers erfolgreicher Ansätze und Konzepte zur Etablierung nachhaltiger Teilhabe fördernder Weiterbildungs- und/oder Gleichstellungsstrukturen, 
  • Innovative Ansätze zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Weiterbildung und Gleichstellung unter Einbindung der Sozialpartner.

Zweistufiges Antragsverfahren
Stufe 1: Interessenbekundung; Deadline zur Einreichung: 17.03.2023, 15:00 Uhr MEZ über das Förderportal Z-EU-S (http://foerderportal-zeus.de)
Stufe 2: Aufforderung zur Einreichung des Antrags bei erfolgreicher Interessenbekundung
Laufzeit für Projekte der 2. Förderrunde: bis zu 36 Monate
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben pro Projekt: Maximal 2.000.000 € 
Förderquote 50% bis max. 70% im Handlungsfeld 1.)
Förderquote 70% im Handlungsfeld 2.) und 3.)
Förderquote 80% im Handlungsfeld 4.)

Antragsberechtigte:

Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden.

Die öffentliche Verwaltung wird jedoch nicht von dieser Richtlinie begünstigt.

Ebenso können natürliche Personen keine Zuwendungen aus dieser Richtlinie erhalten.

Verfahren zur Programmumsetzung

Das BMAS steuert partnerschaftlich mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Durchführung dieser Richtlinie. 

Dazu wird eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Ihr obliegt die inhaltliche Begleitung dieser Richtlinie und die Votierung der eingereichten Interessenbekundungen. Die Fachlichkeit für Weiterbildung und Gleichstellung bei der Beratung und Votierung zu den Projektvorhaben ist hierbei sicherzustellen. 

Personen, die in die Umsetzung einzelner Vorhaben beispielsweise als Experten, Berater oder Projektmitarbeitende eingebunden sind, können nicht Mitglieder der Steuerungsgruppe sein. 

Das BMAS entscheidet nach Anhörung der Steuerungsgruppe, ob die Vorhaben inhaltlich förderfähig sind und zur Hauptantragsstellung aufgefordert werden. 

Regiestelle 

Zur Unterstützung der Programmumsetzung wird eine Regiestelle eingerichtet. Die Regiestelle arbeitet im Auftrag des BMAS und muss die beiden Themenfelder Weiterbildung und Gleichstellung fachlich abdecken. Sie ist für inhaltlich- organisatorische und strategische Fragestellungen zur Zielerreichung der Richtlinie verantwortlich. 

Zu den Kernaufgaben zählen die Beratung und Unterstützung potenzieller Antragstellender, die inhaltliche Vorprüfung der im Rahmen des zweistufigen Verfahrens zunächst eingereichten Interessenbekundungen, die Sensibilisierung und Mobilisierung für das Programm, die inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Unterstützung der Steuerungsgruppe, der Austausch und Transfer von Erfahrungen sowie eine programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit. 

ESF-Regiestelle „Wandel der Arbeit“

c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Stresemannstrasse  121
10963 Berlin 

Tel.: 030 417498630 

Beratungshotline: montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr

E-Mail: regiestelle@wandelderarbeit.de

Offene Sprechstunden für Antragsteller:

Die Termine sind am:
– 14.02.2023 von 13 – 14 Uhr  
– 07.03.2023 von 13 – 14 Uhr. 
Eine Anmeldung ist erforderlich: