Das Programm „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen (EhAP+)“ fördert die soziale Integration der am stärksten Benachteiligten. Mit dem Programm sollen die Lebenssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten EU-Bürgern und deren Kindern unter 18 Jahren verbessert werden sowie ebenso Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und deren Kinder unter 18 Jahren.

Die Mittel sollen zugleich eingesetzt werden, um die Kenntnisse bei den Mitarbeitenden in den agierenden Strukturen (öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen der regulären Hilfesysteme, Träger der sozialen Arbeit) bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Betroffenen durch Schulungen zu verbessern, ebenso zu Themen wie Antidiskriminierung und Antiziganismus. 

Ergänzend wird ein bundesweit und niedrigschwellig ausgerichtetes Modellprojekt gefördert, welches in den sozialen Medien ausgerichtet ist auf aufsuchende Information und Verweisberatung. Damit sollen insbesondere diejenigen erreicht werden, die eine Förderung vor Ort nicht erreicht. Das Projekt ist verknüpft mit dem Wirken gegen Falschinformationen in den sozialen Medien.

Gegenstand der Förderung (Quelle: Förderrichtlinie):

Es werden Projekte in 3 Einzelzielen gefördert: 

Einzelziel 1: 

Ansprache, (Verweis-) Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minderheiten (u. a. marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma) zu weiterführenden Hilfsangeboten. 

Einzelziel 2: 

Ansprache, (Verweis-) Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kinder unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten. 

Einzelziel 3: 

Sensibilisierung und (interkulturelle) Schulung insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung. 

Projekte müssen entweder allein auf das Einzelziel 1 oder Einzelziel 2 oder auf beide Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein. Sie können durch Aktivitäten im Einzelziel 3 ergänzt werden. 

Ein Modellvorhaben in den sozialen Medien muss zwingend auf die beiden Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein. Aktivitäten im Einzelziel 3 sind bei einem Modellvorhaben in den sozialen Medien nicht förderfähig. 

Bei den Projektaktivitäten ist eine Abgrenzung zum Arbeitsmarkt sicherzustellen sowie zur arbeitsmarktbezogenen Beratung der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter.

Antragssteller:

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z. B. Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.

Antragsteller müssen ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens darlegen und eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicherstellen.

Bei Projektverbünden ist eine Weiterleitung der Zuwendung an maximal drei Teilprojekte möglich. Die Mindestvoraussetzung für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden ist die Beteiligung einer Kommune und eines Trägers der Wohlfahrtspflege oder eines sonstigen gemeinnützigen Trägers

Dies gilt nicht für ein bundesweit ausgerichtetes Modellvorhaben in den sozialen Medien.

Deadline des zweistufigen Antragsverfahrens zum EhAP+ Aufrufs: 
Online-Einreichung der Interessenbekundung (Stufe 1) bis zum 25.05.2022 um 16:59 Uhr MEZ über das Förderportal Z-EU-S: https://foerderportal-zeus.de 

Bei positiver Bewertung der Interessenbekundung wird den Projektträgern die Frist zur Einreichung des vollständigen Online-Förderantrags über das Förderportal Z-EU-S mitgeteilt (Stufe 2, voraussichtlich Juli bis Mitte August 2022).

Projektlaufzeit: 4 Jahre

Anteilsfinanzierung: bis zu 90% nicht rückzahlbarer Zuschuss (ESF+ Mittel), nationale Mittel max. 5%, Eigenfinanzierung min. 5% (Eigenmittel, Drittmittel).

Höhe der förderfähigen Projektkosten gesamt: min. 500.000 € und max. 2.000.000 €.

Projektstart ab 01.10.2022.

Interessenbekundungen (Stufe 1) müssen grundsätzlich Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Qualifikation des Antragstellenden
  • Zusammenarbeit mit relevanten Vorhabenpartnern
  • Problemlagen/Handlungs- bzw. Informationsbedarf der Zielgruppe(n)
  • Angaben zu den Zielwerten des Vorhabens
  • Beschreibung der Zielsetzung und des Vorhabens
  • Beitrag zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) 
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Finanzierungsplan

Aus der Einreichung einer Interessenbekundung kann kein Anspruch auf Zulassung zum Antragsverfahren abgeleitet werden.

Die Bewertung der Interessenbekundungen (bis Ende Juni 2022) erfolgt unter Einbeziehung eines unabhängigen externen Gutachterinstituts. Die Auswahl erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien:

  • Fachliche und administrative Eignung des Antragstellenden bis zu 20 Punkte. Die Eignung des Antragstellenden muss mit mindestens 10 Punkten bewertet werden.
  • Darstellung der Kooperation mit Vorhabenpartnern bis zu 10 Punkte
  • Beschreibung des Handlungs- bzw. Informationsbedarfs der Zielgruppen bis zu 15 Punkte –  Qualität der Beschreibung der Zielsetzung und des Vorhabens bis zu 15 Punkte
  • Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) bis zu 10 Punkte
  • Qualität des Arbeits- und Zeitplans bis zu 20 Punkte
  • Höhe und wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben bis zu 10 Punkte
  • Die maximal zu erreichende Punktzahl beträgt 100 Punkte.

Interessenbekundungen, die mit weniger als 60 Punkten bewertet wurden, kommen für eine Antragstellung nicht in Frage.

Die Auswahl der Vorhaben durch das BMAS erfolgt unter Berücksichtigung der

  • Anzahl der eingereichten Interessenbekundungen und des verfügbaren Finanzvolumens je Zielgebiet
  • Qualität der Interessenbekundungen anhand der erreichten durchschnittlichen Punktzahl von bis zu 100 Punkten. 

Bewilligungsbehörde:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) 

Kontaktdaten:

DRV KBS Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus

Beratung:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat EF2
53107 Bonn

Elisabeth van der Linde
E-Mail: elisabeth.vanderlinde@bmas.bund.de

Thomas Becker
E-Mail: thomas.becker@bmas.bund.de