Das ESF+ Programm „MY TURN“ soll die Bildungs- und Arbeitschancen insbesondere arbeitsloser, arbeitssuchender oder geringfügig beschäftigter Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung verbessern

Statistiken belegen, dass Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wesentlich schlechtere Chancen haben, am Arbeitsmarkt eine adäquate sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden. Außerdem sind unter der Zielgruppe ca. 2/3 der Frauen im Leistungsbezug als arbeitslos bzw. nicht arbeitssuchend erfasst. 

Vielfach sind für die Frauen komplexe Unterstützungen notwendig, da sie oftmals in benachteiligten sozialen Lagen leben und migrations-, gender- und sprachspezifischen Stressfaktoren ausgesetzt sind. Sie werden konfrontiert mit kulturellen Anpassungsforderungen, unterschiedlichen Rollenverständnissen, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung sowie Mehrfachbelastungen innerhalb der Familie.

Mit dem bestehenden Regelfördersystem kann dieser komplexe Beratungs- und Unterstützungsbedarf häufig nicht geleistet werden. Es bedarf vielmehr einer individuellen, vertrauensvollen und kontinuierlichen Unterstützung und Begleitung. MY TURN soll die Frauen motivieren, sich an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu beteiligen, um sie anschließend bei der nachhaltigen Arbeitssuche zu unterstützen.

Screenshot; Quelle: BMAS

Im Rahmen von MY TURN sind folgende Projekte förderfähig (Quelle: Aufruf):

1. Teilnehmerinnenbezogene Projekte

Förderfähig sind Projekte, die unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit Frauen mit Migrationserfahrung abzielen. Dabei sollen folgende teilnehmerinnenbezogene Pflichtmodule, gegebenenfalls im Projektverbund, abgedeckt werden: 

  • Miteinander verzahnte digitale und analoge Ansprache sowie Informationsvermittlung mit dem Ziel, sowohl Programmteilnehmerinnen zu gewinnen, als auch Unterstützung beim Zugang zu relevanten Leistungen des regulären Hilfesystems (insbesondere Leistungen nach dem SGB II und SGB III) und Wegweisung in andere relevante Unterstützungsstrukturen (Lotsenfunktion) zu bieten.
  • Empowerment-Aktivitäten: zum Beispiel gemeinsam ungenutzte Potenziale, Zukunftsperspektiven und geeignete Qualifizierungsschritte herausarbeiten, Hilfe beim Umgang mit Rollenkonflikten, Peer-to-Peer- Angebote, Patinnen-/ Mentorinnen-Angebote, Vermittlung von Basiskompetenzen, insbesondere digitaler Kompetenzen, Sprachpraxis, Zugang zu und Teilhabe an gesellschaftlichen Infrastrukturen, Vermittlung von Praktika und Hospitationen, gegebenenfalls zielgruppenspezifische Angebote der arbeitsweltbezogenen Grundbildung.
  • Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einschließlich der Einbeziehung der Familie in die Beratung.
  • Vernetzung mit Betrieben, Gewinnung von Hospitations- und Praktikumsplätzen sowie (Teilzeit-)Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Programmteilnehmerinnen.
  • Individuelle Begleitung während Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen, Praktika, Hospitationen sowie während der Integration in Ausbildung und Arbeit: vertrauensvolle und kontinuierliche (bruchfreie) Begleitung mit dem Ziel, Abbrüche von Qualifizierungsmaßnahmen sowie von neu aufgenommenen Beschäftigungen und Ausbildungen zu vermeiden.

Im Einzelfall können erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden, die nicht über das reguläre Hilfesystem angeboten werden. 

Eine Bewerbung ist ebenso möglich auf das Wahlmodul „Lotsenstelle Kinderbetreuung“, um die Teilnehmerinnen bei der Suche und Inanspruchnahme von regulärer Kinderbetreuung zu unterstützen.

2. Übergeordnete Vernetzungsstelle

Übergeordnet wird 1 Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, alle Projektträger zu vernetzen, Informationen über bzw. für die einzelnen Module zu vermitteln und über das Programm und seine Zielsetzung zu informieren. Konkret soll die Vernetzungsstelle folgende Aufgaben erfüllen: 

  • Fachlich-inhaltliche Begleitung der Projektträger,
  • Förderung der (digitalen) Vernetzung der Projektträger untereinander,
  • redaktionelle Gestaltung einer programmeigenen BMAS-Internetseite, einschließlich Moderation und Pflege eines passwortgeschützten Bereichs für die Projektträger (die IT wird vom BMAS zur Verfügung gestellt) in Absprache mit dem BMAS,
  • Durchführung von regionalen, thematischen und bundesweiten (Vernetzungs-)Treffen der Projektträger, gegebenenfalls auch unter Einbezug anderer relevanter (über-)örtlicher Akteure,
  • digitale und analoge Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Publikation relevanter Ergebnisse, zum Beispiel Best Practice,
  • systematisches Monitoring und Auswertung aller (teilnehmerinnenbezogenen) Programmaktivitäten,
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BMAS, der Bundesagentur für Arbeit (BA), den kommunalen Spitzenverbänden sowie Ländern, Kommunen einschließlich der Jugendämter, Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden und gegebenenfalls weiteren für die Programmumsetzung relevanten Akteuren,
  • Unterstützung einer sich in regelmäßigen Abständen treffenden Begleitgruppe, die an den Schnittstellen zu den übergeordneten Arbeitsmarktakteuren MY TURN fachlich begleitet; die Einsetzung der Begleitgruppe, insbesondere die Anfrage ihrer Mitglieder erfolgt durch das BMAS.

Förderfähige Antragsteller

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. 

Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie enthalten.

Antragsteller können sich nur auf jeweils 1 der genannten Projektarten bewerben.

Deadline des einstufigen Antragsverfahrens zum MY TURN Aufruf: 
Online-Einreichung des Antrags bis zum 28.06.2022 über das Förderportal Z-EU-S: https://foerderportal-zeus.de 
Projektlaufzeit: Erste Förderphase bis Ende 2025;

Programmlaufzeit bis Ende 2028 (Abrechnungszeitraum bis 2029)

Anteilsfinanzierung: bis zu 90% nicht rückzahlbarer Zuschuss (ESF+ Mittel + Bundesmittel) min. 10% Eigenmittel (Interventionssätze je nach Fördergebiet).

Höhe der förderfähigen Projektkosten in der 1. Förderphase pro Projekt bzw. Verbund: min. 200.000 € und max. 5 Mio. €.

Projektstart voraussichtlich ab 01.10.2022.

Der Antrag muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Qualifiziertes Projektkonzept,
  • Angaben zu quantitativen und qualitativen Zielen,
  • Arbeits- und Zeitplan,
  • bereichsübergreifende Grundsätze und ökologische Nachhaltigkeit, 
  • administrative und fachliche Eignung,
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan; die erforderlichen Ausgaben der Teilprojektträger sind im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen,
  • eine Erklärung zum Besserstellungsverbot,
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung,
  • Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen,
  • Bestätigung der Bankverbindung,
  • Bestätigung zum Eigenmittel-, Drittmittelanteil,
  • Bonitätsbestätigung der Bank (Anwendungsbereich der BNBest-P-ESF),
  • der für den Zuwendungsempfänger bzw. Teilprojektträger maßgebliche Tarifvertrag einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Entgeltordnung,
  • sofern relevant: Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung,
  • Stellenprofil für Projektmitarbeitende.

Bewilligungsbehörde:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) 

Kontaktdaten:

DRV KBS Fachbereich ESF 
Knappschaftsplatz 1 
03046 Cottbus

Beratung:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Referat I6
11017 Berlin

E-Mail: I6-MYTURN@bmas.bund.de