Die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) verändern die Unternehmens- und Arbeitswelt tiefgreifend. Technik, Technologien, Fertigungsprozesse und unternehmerische Abläufe sowie Berufsbilder, Qualifikationen und Kompetenzen erfahren eine umfassende Veränderung.

Der Schwerpunkt des ESF+ Aufrufs zu den Zukunftszentren liegt deshalb auf der Befähigung der Unternehmen und deren Beschäftigten sowie (Solo-)Selbstständigen, den digitalen Wandel auch im Hinblick auf den Einsatz von KI zu gestalten. Der Fokus der Zukunftszentren liegt auf der Beratung und Vernetzung von KMU und (Solo-)Selbstständigen zur Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte der betrieblichen Weiterbildung. Das Konzept umfasst ebenso partizipative Einführungs- und Anwendungsprozesse digitaler Technologien und KI-basierter Systeme.

Im Rahmen des Programms werden bundesweit „Regionale Zukunftszentren“ (RZ), 1x „koordinierendes Zukunftszentrum“ und 1x „Haus der Selbstständigen“ (HdS) (Handlungsschwerpunkte) als Kompetenz-, Vernetzungs- und Beratungszentren zur Bewältigung des insbesondere digital getriebenen Wandels der Arbeitswelt gefördert. 

Die wesentliche Herausforderung der Regionalen Zukunftszentren und des koordinierenden Zukunftszentrums  besteht darin, das Wissen um die Wirkungsweise von digitalen Technologien und KI-basierten Systemen für die konkrete Anwendung im Rahmen des Unternehmens verfügbar zu machen und in der Lage zu sein, Einführungs- und Anwendungsprozesse sozialpartnerschaftlich bzw. beteiligungsorientiert zu gestalten und bei den Mitarbeitenden die erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. 

Im Handlungsschwerpunkt „Haus der Selbstständigen“ sollen Selbstständige, insbesondere Solo-Selbstständige, durch Bereitstellung von Wissen und Vernetzungsmöglichkeiten in ihrer Gestaltungskompetenz gestärkt werden. Dies umfasst auch die Möglichkeiten ihrer Vernetzung zur Stärkung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. 

Regionale Zukunftszentren (RZ) (Quelle: Aufruf)

Die Etablierung Regionaler Zukunftszentren zielt darauf ab, die unterschiedlichen Herausforderungen und Bedarfe der Regionen im digitalen Wandel, gerade auch im Hinblick auf KI und andere digitale Technologien, differenziert in den Blick zu nehmen und mit passgenauen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten zu beantworten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die RZ regionales und branchenspezifisches Wissen sammeln, verschiedene Beratungsangebote bereitstellen, zukunftsweisende Gestaltungsansätze und innovative Qualifizierungskonzepte (weiter-)entwickeln und diese auf betrieblicher Ebene modellhaft erproben. Die Angebote sollen im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes Aspekte des demografischen Wandels, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Innovation, der Chancengleichheit und Förderung von Diversität berücksichtigen. 

Bei der Unternehmensansprache sind formale und informale Netzwerke mit zu berücksichtigen. Die erfolgreich erprobten innovativen Qualifizierungskonzepte sollen zur weiteren Verbreitung auf Basis eines co-kreativ zu entwickelnden Transferkonzepts und in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren transferiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse der RZ sollen dabei in die Breite der Unternehmen, insbesondere der KMU, getragen und auf Skalierung angelegt werden. 

Im Kern sind es die RZ, die den Auftrag aus der KI-Strategie der Bundesregierung umsetzen: Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU, und Beschäftige sollen bei der partizipativen bzw. co-kreativen Einführung von menschenzentrierten KI-Systemen und anderen Technologien unterstützen. Hier geht es insbesondere darum, dass durch die Zukunftszentren auch methodische Kompetenzen zur Gestaltung dieser Einführungsprozesse vermittelt werden sollen. 

Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen

Unternehmen, insbesondere KMU, und ihre Beschäftigten sollen durch unterschiedliche niedrigschwellige Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können. Dazu ist mit Netzwerkpartnern, wie etwa Coworking Spaces, zusammenzuarbeiten. Grundsätzlich sollen für alle Bundesländer Regionale Zukunftszentren – je eins oder im Verbund – ermöglicht werden. Die Kalkulation der förderfähigen Ausgaben lässt jedoch voraussichtlich nicht zu, dass in jedem Bundesland ein eigenständiges RZ gefördert werden kann, sodass länderübergreifend aufgestellte Zusammenschlüsse (Flächenland/Stadtstaat, benachbarte Flächenländer) zu einem gemeinsamen RZ ausdrücklich erwünscht sind. 

Jedes geförderte RZ umfasst die drei Module

  • Wissensentwicklung, 
  • Wissenstransfer sowie Vernetzung, 
  • Verstetigung und Öffentlichkeitsarbeit

Koordinierendes Zukunftszentrum (Quelle: Aufruf)

Mit dem koordinierenden Zukunftszentrum soll ein Think-Tank etabliert bzw. (weiter-)entwickelt werden, der maßgeblich der Weiterentwicklung und der Bereitstellung von praxisrelevantem Wissen dient. Es soll übergreifendes Forschungswissen zum Wandel des Arbeitsmarkts und der Arbeitsgesellschaft sowie auch zu menschenzentrierten KI-Systemen und anderen Technologien zielgruppengerecht aufbereiten, dieses praxisorientierte Wissen für die RZ bereitstellen und die Erkenntnisse aus den RZ den relevanten Akteuren der Arbeitswelt zur Verfügung stellen, im Sinne einer „lernenden Arbeitspolitik“ auch dem BMAS. Das Zentrum sorgt ferner für einen Austausch und Netzwerkmanagement zwischen den RZ. Dazu erarbeitet es gemeinsam mit den Regionalen Zukunftszentren ein Kooperationsmodell. Es arbeitet eng mit dem vom BMAS initiierten deutschen Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft zusammen, um einen direkten, systematischen und beiderseitigen Austausch zu neuen Erkenntnissen zu ermöglichen. 

Das koordinierende Zukunftszentrum umfasst die drei Bausteine:

  • Think-Tank und Netzwerkmanagement,
  • Wissenstransfer und 
  • Evaluation. 

Haus der Selbstständigen (HdS) (Quelle: Aufruf) 

Spätestens seit dem Aufkommen digitaler Marktplätze und damit zusammenhängender plattformbasierter Erwerbstätigkeit haben sich Wertschöpfungsketten und Arbeitsverhältnisse verändert, etwa durch eine zunehmende Fragmentierung von Produktions- bzw. Arbeitsprozessen. 

Selbstständige und vor allem Solo-Selbstständige werden etwa mit Tätigkeiten beauftragt, die zuvor oft Festangestellte verrichtet haben, jedoch zu anderen Konditionen. Aber nicht allein in der Plattformökonomie stellen neue Geschäftsmodelle teilweise bewusst auf die Einbindung von Selbstständigen unter Vermeidung abhängiger Beschäftigung ab. Damit Solo-Selbstständige gegenüber abhängig Beschäftigten wirtschaftlich nicht abgehängt werden, kommt der Stärkung von gemeinsamen Interessenvertretungen und kollektiven Maßnahmen − auch im Hinblick auf ihre Entlohnung − große Bedeutung zu. Lose betrieblicher Strukturen mit fehlenden Möglichkeiten zum Austausch erschweren es jedoch den Betroffenen, sich darüber zu informieren, welche kollektiven Möglichkeiten es gibt, Rechte geltend zu machen, Arbeitsbedingungen mitzugestalten oder soziale Risiken abzusichern. 

Das HdS soll Betroffenen hierzu zentraler Kontaktpunkt sein und Solo-Selbstständige dabei unterstützen, sie auf Augenhöhe mit ihren Auftraggebenden zu bringen. Im Fokus stehen dabei die Stärkung und Unterstützung gemeinsamer Interessenvertretungen sowie sonstiger selbstregulierender Verfahren, die geeignet sind, die Vergütungssituation sowie die Arbeitsbedingungen vor allem von Solo-Selbstständigen, egal ob sie im analogen oder digitalen Raum tätig sind, zu verbessern. 

Das HdS umfasst die Bausteine

  • Wissensentwicklung und Wissenstransfer, 
  • Beratung und Schlichtung, 
  • innovative Qualifizierungskonzepte und 
  • Evaluation. 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personenvereinigungen oder Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre KMU-Nähe bzw. ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. Der Kooperation mit Strukturen / Trägern, die einerseits Erfahrungen auf dem Gebiet der partizipativen Personalpolitik und andererseits in der Anwendung von menschenzentrierten KI-Systemen aufweisen, wird große Bedeutung beigemessen.

Deadline zur Einreichung der Interessenbekundungen (Schritt 1) des zweistufigen Antragsverfahrens zum Aufruf Zukunftszentren: 20.06.2022
Bei positiver Bewertung der Interessenbekundung wird der Träger zur Einreichung des Antrags (Schritt 2) aufgefordert.

Online-Einreichung der Interessenbekundung sowie des Antrags erfolgt über das Förderportal Z-EU-S: https://foerderportal-zeus.de 

Projektlaufzeit: in der Regel 48 Monate;

Anteilsfinanzierung: bis zu 90% nicht rückzahlbarer Zuschuss (ESF+ Mittel + Bundesmittel) min. 10% Eigenmittel (Interventionssätze je nach Fördergebiet).

Höhe der förderfähigen Projektkosten:

Regionales Zukunftszentrum – bis zu 8,8 Mio. € über den gesamten Förderzeitraum;

Koordinierendes Zukunftszentrum – bis zu 9 Mio. € über den gesamten Förderzeitraum;

Haus der Selbständigen – bis zu 7 Mio. € über den gesamten Förderzeitraum;

Projektstart frühestens ab 01.01.2023.

Zuständig für Beratung zum Antragsverfahren und administrativen Ablauf:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 
Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus 

Per E-Mail: Zukunftszentren@kbs.de 
Telefonnummer: 0355/355486 914 
Telefaxnummer: 0234/9783880155 

Kontakt BMAS

BMAS
Referat I4
Transfer und betriebliche Praxis, Human Resources (HR) Strategien
Finn Könemund

Tel.: 0228 99 527-2611
E-Mail: finn.koenemund@bmas.bund.de

Funda Salomon

Tel.: 0228 99 527-2654
E-Mail: funda.salomon@bmas.bund.de

Markus Wagner

Tel.: 0228 99 527-6896
E-Mail: markus.wagner@bmas.bund.de