Das ESF+ Bundesprogramm BIWAQ V wird getragen durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Der Ansatz von BIWAQ ist die passgerechte Gestaltung, Planung, Umsetzung und Vernetzung von quartiersbezogenen lokalen Bildungs-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekten mit städtebaulichen Maßnahmen.
In BIWAQ werden besonders benachteiligte Quartiere bedacht, in denen z.B. häufiger auftretende Armut, höherer Anteil an Arbeitslosigkeit und SGB II Bezug, geringere Qualifikation der Bewohnerinnen und Bewohner und geringere Wahlbeteiligung miteinander verknüpft sind.
Mit BIWAQ sollen die Chancen der dort lebenden Menschen verbessert werden. Durch gemeinsames, vernetztes Handeln der Akteure vor Ort soll eine nachhaltige Verbesserung des sozialen Zusammenlebens in den Quartieren erreicht werden. Die Grundsätze dafür wurden in der EU bereits 2007 in der „LEIPZIG-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ verankert und 2020 mit der „Neuen Leipzig-Charta: Die transformative Kraft der Städte“ bekräftigt.

Die Maßnahmen der BIWAQ-Projekte sollen insbesondere Personen erreichen, für die eine Arbeitsaufnahme schwierig ist. Durch Qualifizierungen, insbesondere auch im Bereich Digitalisierung und digitales Lernen soll die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und langfristige Perspektiven geschaffen werden im Zusammenhang mit der Stärkung der lokalen Wirtschaft (insbesondere KMU) in den benachteiligten Stadtquartieren.
BIWAQ ist auch in der Förderrunde V in 2 Handlungsfelder gegliedert
Handlungsfeld 1 – Nachhaltige Integration in Beschäftigung (Bestandteil jedes BIWAQ V Projekts)
Die beteiligten Teilnehmenden (TN) sollen in den Projekten so gefördert werden, dass Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können. Die Personen sollen vorrangig aus der BIWAQ-Gebietskulisse (aktive oder ehemalige Fördergebiete des seit 2020 bestehenden Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ bzw. „Soziale Stadt“) kommen und volljährig sein.
Beispiele für förderfähige Aktivitäten:
- Kompetenz- und Potentialanalysen und passgenaue Maßnahmen, die auf abschlussorientierte Qualifizierungen der TN ausgerichtet sind;
- Betriebliche und arbeitsweltnahe Praxiseinsätze mit Ausrichtung auf das Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungen im Quartier;
- Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich sichtbar dem Quartier zugute kommen;
- Besondere Unterstützungsmaßnahmen zur Beschäftigungsaufnahme von Menschen ausländischer Herkunft;
- Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen bei der Behebung von Qualifizierungslücken für die Zielgruppen;
- Aufsuchende Beratung und sozialpädagogische Begleitung …
Zielerreichung im Handlungsfeld 1:
- Gesamtzahl der Teilnehmenden (TN) im Projekt;
- Anzahl Arbeitslose / Langzeitarbeitslose;
- Zahl der TN ab 55 Jahre;
- Anzahl TN mit Migrationshintergrund;
- Anzahl der Frauen;
- Anzahl der TN mit Arbeitsaufnahme;
- TN mit verbesserter Beschäftigungsfähigkeit;
Handlungsfeld 2 – Stärkung der lokalen Ökonomie (Ergänzung von Handlungsfeld 1)
Neue oder existierende Unternehmensnetzwerke (vorrangig KMU) sollen unterstützt werden, um das Quartier als Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort zu stärken, Menschen für eine Arbeitsaufnahme vor Ort zu motivieren, Qualifikationen von Menschen vor Ort anwendbar zu machen und die Möglichkeiten wirtschaftlicher Teilhabe wohnortnah zu ermöglichen.
Handlungsfeld 2 ist auf KMU ausgerichtet, die ihren Unternehmenssitz in der BIWAQ-Gebietskulisse haben oder eine Ansiedlung dort anstreben. Die Förderung erfolgt quartiersbezogen, nicht unternehmensspezifisch. Eine Förderung einzelner KMU ohne Netzwerkbezug ist ausgeschlossen.
Beispiele für förderfähige Aktivitäten:
- Bildung und Verstetigung von lokalen Unternehmensnetzwerken zur Beratung von KMU und Soloselbstständigen;
- Stabilisierung der lokalen Ökonomie im Quartier, bspw. Leerstandsmanagement, Zwischennutzungsprojekte mit TN;
- Digitalisierung lokaler Unternehmen (z.B. Onlinehandel, Internetpräsenz) im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen;
- Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen lokaler Ökonomie sowie Kammern/Wirtschaftsförderung und Jobcentern; …
Zielerreichung im Handlungsfeld 2:
- Anzahl der über Netzwerke unterstützten KMU und Soloselbstständigen;
- Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Unternehmen im Rahmen der Netzwerkarbeit.
Antragsberechtigte:
Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms „Soziale Stadt“.
Kommunen, die erst nach der Interessenbekundung nachweisen, dass sie in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen wurden (bis zur Antragseinreichung).
Wichtig:
- Jede Kommune (Stadtbezirke der Stadtstaaten) kann nur 1x Förderantrag einreichen;
- Keine Förderung von Pflichtaufgaben der Kommunen;
- Keine rückwirkende Förderung bereits gestarteter Projekte;
- Die Gesamtfinanzierung muss gewährleistet sein;
- Projekteinbindung in aktuelle integrierte Stadtentwicklungskonzepte;
- Einbindung von relevanten Kooperationspartnern vor Ort (z.B. Jobcenter, KMU, Quartiersmanagements, Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Vereine).
Kontakte und Beratung
Bewilligungsbehörde des BMWSB ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
DRV KBS
Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
E-Mail: biwaq@kbs.de
Tel.: 0355 355 486 924
Fax: 0234 9783 880161
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Referat SW II 3 –
Soziale Stadtentwicklung; ESF
Dr. Carola Korff
Krausenstr. 17-18
10117 Berlin
E-Mail: Carola.Korff@bmwsb.bund.de
Z-EU-S Online-Plattform
Servicestelle
DRV KBS
Fachbereich ESF
E-Mail: zeus@kbs.de
Tel.: 0355 355 486 999
Registrierung als antragstellende Organisation / Struktur / Kommune über:
https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login