Ein hohes Armutsrisiko und Langzeitarbeitslosigkeit treten oft in Quartieren von Stadt- und Ortsteilen auf, in denen städtebauliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Problemsituationen aufeinanderprallen. Individuelle und wohnortnahe Benachteiligungen beeinflussen sich gegenseitig und verschärfen die Situation vor Ort. Hier setzt das ESF-geförderte Programm BIWAQ mit dem Ziel an, die Chancen der in diesen Stadt- und Ortsteilen lebenden Menschen zu verbessern.
Zielgruppe von BIWAQ V sind deshalb von Armut bedrohte langzeitarbeitslose Frauen und Männer, Alleinerziehende, prekär Beschäftigte, Geringqualifizierte, insbesondere aus der Gruppe der marginalisierten Personen (z.B. Sinti und Roma) und Menschen mit Migrationshintergrund sowie geflüchtete Menschen aus Krisenregionen und Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern aus Mittel-Ost-Europa in die Nachbarschaften.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Projekten sollen grundsätzlich volljährig sein, um eine Integration in den Arbeitsmarkt bestmöglich sicherstellen zu können.
In der Förderperiode 2021-2027 wird das ESF Plus – Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ in Verantwortung und Kofinanzierung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereits in der 5. Generation umgesetzt. In dieser Förderperiode ist BIWAQ V das Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogrammes „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ und wirkt ergänzend in ausgewählten benachteiligten Stadtquartieren. Seit 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend aktualisiert. Das bisherige Partnerprogramm „Soziale Stadt“ wird im neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt und weiterentwickelt.
Inhaltlich soll insbesondere eine Verbindung mit investiven Maßnahmen des Baugewerbes geschaffen werden. Qualifizierungsmaßnahmen sollen zusätzlich sichtbar dem Quartier dienen, wie z.B. Vorhaben zum materiellen und immateriellen kulturellen Erbe sowie der lokalen Identität und damit u.a. der baulichen Aufwertung des Quartiers.
Von den zuständigen Stellen wurde derzeit eine Vorankündigung zu BIWAQ V veröffentlicht, die es den Kommunen erleichtern soll, sich bereits jetzt mit der Vorbereitung eines gewünschten Antrags zu beschäftigen und z.B. auch Vorgespräche mit Kooperationspartnern (Jobcenter, Kammern, Wirtschaftsförderung, Quartiersmanagement) zu führen. Es ist zu beachten, dass das Risiko bei den Antragsstellern liegt, da die Veröffentlichung der rechtlich gültigen Förderrichtlinie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt!
Ziele BIWAQ V:
Die Angebote aus den BIWAQ-Projekten sollen Menschen ansprechen, die schwer zu erreichen sind und für die eine Beschäftigungsaufnahme schwierig ist. Diese Menschen sollen durch BIWAQ weiter qualifiziert werden.
Handlungsfelder in BIWAQ sind
- die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und die nachhaltige Integration arbeitsloser bzw. langzeitarbeitsloser Frauen und Männer sowie von Menschen mit Migrationshintergrund (einschließlich Drittstaatsangehörige) in Beschäftigung und ergänzend
- die Stärkung der lokalen Ökonomie über vorrangig KMU in den benachteiligten Quartieren.
Für das Handlungsfeld 2 kann kein eigenständiger Projektantrag gestellt werden.
Im Handlungsfeld 1 „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ sollen in den Projekten Teilnehmende mit dem Ziel gefördert werden, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu können. Teilnehmende sollen vorrangig aus der für das BIWAQ-Projekt festgelegten Gebietskulisse kommen.
Förderfähige Aktivitäten im Handlungsfeld 1 (Quelle: Vorankündigung):
- Kompetenz- und Potenzialanalysen und passgenaue Maßnahmen, die auf abschlussorientierte Qualifizierungen und die Teilnahme daran ausgerichtet sind;
- betriebliche und arbeitsweltnahe Praxiseinsätze mit Ausrichtung auf das Baugewerbe, Handwerk und Dienstleistungen im Quartier (auch zur Aktivierung von Teilnehmenden);
- Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich sichtbar dem Quartier zu Gute kommen, wie z.B. Projekte zum baukulturellen Erbe und zur lokalen Identität;
- Qualifizierungsmaßnahmen, die sich mit der Quartiersstruktur und konkreten Berufsbildern befassen und an Maßnahmen der Städtebauförderung anknüpfen;
- quartiersbezogene Maßnahmen zur Qualifikation und für die Unterstützung einer Beschäftigungsaufnahme von Menschen mit Migrationshintergrund;
- Aktivitäten der Weiterqualifikation oder Arbeitsaufnahme der Zielgruppen wie z. B. arbeitsbezogene Computer-Trainings und Bewerbungen (auch Online-Bewerbungen);
- Entwicklung digitaler Kompetenzen und Ressourcen und Unterstützung bei der Behebung von Qualifikationslücken für die Zielgruppen;
- sozialpädagogische Begleitung für die Aufnahme einer Tätigkeit im Sinne von BIWAQ;
- Aktivitäten der Gesundheitsförderung (bspw. Sport, Ernährung o.a.), Coaching in Einzel- und Gruppenarbeit zur Aktivierung und Beteiligung am Berufsleben;
- (aufsuchende) Beratung und Beratungsangebote für die Integration in Beschäftigung;
- Unterstützung bei der niedrigschwelligen Schließung von Qualifikationslücken, insbesondere auch für Flüchtlinge vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs (bspw. bei Hilfe bei der Selbsteinschätzung von nicht reglementierten Berufen, auch in Zusammenarbeit mit der lokalen Ökonomie);
- eine quartiersbezogene Integrationshilfe u.a. zur Identifikation von Potentialen und Unterstützung bei der Anerkennung von bereits vorhandenen Abschlüssen aus Herkunftsländern von Flüchtlingen in Abgrenzung von Maßnahmen der Jobcenter vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs.
Im Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“ sollen neue oder existierende Unternehmensnetzwerke, bestehend vorrangig aus KMU, unterstützt werden, um das Quartier als Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort zu stärken, Menschen für eine Aufnahme einer Berufstätigkeit zu aktivieren, Qualifikationen von Menschen vor Ort anwendbar zu machen und Möglichkeiten der wirtschaftlichen Teilhabe wohnortnah zu ermöglichen.
Das Handlungsfeld 2 „Stärkung der lokalen Ökonomie“ kann ergänzend zum Handlungsfeld 1 „Nachhaltige Integration in Beschäftigung“ umgesetzt werden.
Förderfähige Aktivitäten im Handlungsfeld 2 (Quelle: Vorankündigung):
- Bildung und Verstetigung von lokalen Unternehmensnetzwerken zur Beratung von Unternehmen (KMU) und Soloselbstständigen;
- Ermittlung der Problemlagen und Stabilisierung der lokalen Ökonomie im Quartier, bspw. Leerstandsmanagement, Zwischennutzungsprojekte mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern;
- Aktivitäten im Bereich Digitalisierung lokaler Unternehmen, z.B. Onlinehandel und Aufbau von Internetpräsenzen für KMU im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen;
- Aktivierung von Unternehmen als Wirtschaftspartner der Quartiersentwicklung;
- Vermittlung von Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (auch in angrenzenden
Stadtteilen) und u.a. Kammern/Wirtschaftsförderung und Jobcentern;
- Aktivitäten zur Förderung lokaler Beschäftigung sowie Fachkräfteentwicklung und – sicherung für die Stabilisierung benachteiligter Quartiere;
- Niedrigschwellige Qualifikation und Schließung von Qualifikationslücken von Menschen (auch mit niedrigem Bildungsabschluss und/oder nicht in Deutschland anerkannte Fachkräfte im Sinne von BIWAQ) durch praktische Tätigkeiten in Unternehmen, auch vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg Geflüchteter und der damit verbundenen Integration in Quartiersstrukturen.
Finanzerung:
Die Förderung aus dem ESF Plus und Bundesmitteln kann insgesamt bis zu 90% betragen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen für den gesamten beantragten Förderzeitraum mindestens 300.000 Euro betragen und dürfen 2,0 Mio. € nicht überschreiten.
Antragsverfahren:
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus dem Interessenbekundungs- und dem daran anschließenden Antragsverfahren. Das Interessenbekundungsverfahren (IB) beinhaltet dabei die maßgeblichen Angaben, zur Ausgestaltung und möglichen Umsetzung des Projekts mit den zugehörigen Einzelprojekten.
Das gesamte Zuwendungsverfahren wird in der EU-Förderperiode 2021-2027 im ESF Plus programmübergreifend elektronisch über das Projektverwaltungssystem Förderportal Z-EU-S (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) abgewickelt.
Da es bereits jetzt eine große Anzahl interessierter Kommunen und Projektträger mit einer Vielzahl an Fragen gibt, werden regelmäßig die FAQ aktualisiert und fortgeschrieben, die eine Orientierung über den Planungsstand zur Vorbereitung der Förderrichtlinie geben.
FAQ Themenbereiche:
Ansprechpartner und Beratung zu BIWAQ V:
Stephan Kinsner
Referat SW III 3 – Soziale Stadtentwicklung; ESF
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Krausenstr. 17-18, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18681-16010
Mobil: +49 176 96758878