Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich bereits seit vielen Jahren für eine Stärkung des Bildungsmanagements in den Kommunen, wie z.B. im Rahmen der „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“ (TI). 

Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihren Bewohnern und Bewohnerinnen bestmöglichen Zugang zu vielfältigen, attraktiven und wohnortnahen Angeboten lebenslangen Lernens zu gewährleisten.

Die Erfahrungen der TI haben gezeigt, dass eine datenbasierte Steuerung, eine bereichsübergreifende Koordinierung von Bildungsthemen innerhalb der Kommunalverwaltung sowie die zusätzliche Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure dazu dient, der Bevölkerung passende Bildungsangebote zu machen.

Zur Erreichung dieser Ziele bezweckt die Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ die Etablierung von Instrumenten, die in Kreisen und kreisfreien Städten gezielt die (Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Steuerung der Bildungslandschaft befördern: 

  • Eine ganzheitliche kommunale Strategie zur Weiterentwicklung des kommunalen Bildungsbereichs zu einer analog- digital vernetzten Bildungslandschaft für das lebensbegleitende Lernen.
  • Eine fortlaufende kommunale Bildungsberichterstattung, die eine verlässliche Datengrundlage schafft und Hinweise und Fakten für die Steuerung des Bildungssystems auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellt.
  • Verlässliche, partnerschaftliche und nachhaltige Kooperationsstrukturen mit den relevanten Bildungsakteuren vor Ort und über unterschiedliche Zuständigkeitsebenen in der Kommune hinweg.
  • Ein webbasiertes kommunales Bildungsportal, das allen Bildungsinteressierten eine kostenfreie, transparente Übersicht über regionale Bildungsakteure sowie über deren Bildungsangebote und Zugangsvoraussetzungen ermöglicht und sukzessive zu einem digitalen Lernort weiterentwickelt werden sollte.

Das Förderangebot ist modular (Module 1,2,3) aufgebaut und kann an die spezifischen Bedingungen vor Ort in den Kommunen angepasst werden. Die Module 1 und 2 sind von allen geförderten Kommunen vollständig zu bearbeiten. Aus Modul 3 muss mindestens 1x Schwerpunktthema ausgewählt werden. Die Module sollen in ihrer Kombination als kohärentes Gesamtkonzept im Sinne der Förderziele zusammenwirken.

Modul 1: Datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) 

(Quelle: Förderrichtlinie)

Innerhalb dieses Förderbausteins setzen die geförderten „Bildungskommunen“ den Auf- bzw. Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements um, das die Basis für die anderen Module darstellt. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Umsetzungsschritte: 

  • Etablierung und Weiterentwicklung einer sozialräumlich differenzierten Datenbasis zur kontinuierlichen Bildungs-berichterstattung sowie Aufbau und Sicherung von Netzwerken und Steuerungsgremien auf kommunaler Ebene. Das Ziel ist die strukturelle Verankerung des datenbasierten Bildungsmanagements im Prozess politischer Planungen und Entscheidungen. Kommunale Entscheidungsinstanzen (z. B. Rat und Senat, Verwaltungsressorts, Verwaltungsspitze) sollen fortlaufend datenbasiert beraten werden. Die Beratungsleistung ist dabei nicht auf Bildungs-themen im engeren Sinne zu beschränken, sondern sollte auch Aspekte kommunaler Steuerung berücksichtigen, die mit Bildung in einem Zusammenhang stehen und geeignet sind, Bildung als zentralen Standortfaktor zu entwickeln. Beispielhaft zu nennen ist die Stadtentwicklungsplanung mit ihren Ansätzen zur Gestaltung innovativer bereichsübergreifender Lernorte.
  • Einbindung der unterschiedlichen in der Kommune tätigen Schlüsselakteure der Bildung über verbindliche und auf Nachhaltigkeit angelegte Kooperationsvereinbarungen. Zumindest einzubeziehen sind dabei Vertreterinnen und Vertreter der Kerngruppen Bildungsträger, Kammern, Agenturen für Arbeit und Jobcenter, zivilgesellschaftliche Akteure wie Vereine, Verbände oder bürgerschaftliche Gruppen und Initiativen. Die Kooperationsvereinbarungen sollen konkrete gemeinsame Ziele und Kooperationsstrukturen beinhalten und analog-digitale Kooperationsmöglichkeiten einbeziehen.
  • Etablierung einer fortlaufenden kommunalen Bildungsberichterstattung auf Grundlage verlässlicher Daten und Fakten zur Erkennung von Bildungsbedarfen und zur Steuerung des Bildungssystems auf kommunaler Ebene. Diese kann schrittweise aufgebaut werden und soll bis zum Ende der Förderung in eine kontinuierlich erfolgende Bildungsberichterstattung für das Lernen im Lebenslauf münden.

Modul 2: Vernetzte Bildungslandschaft 

Innerhalb dieses Förderbausteins legen die geförderten „Bildungskommunen“ den Grundstein für die Etablierung einer analog-digital vernetzten kommunalen Bildungslandschaft. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Umsetzungsschritte: 

  • Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbilds für die analog-digital vernetzte Weiterentwicklung des Bildungsbereichs in allen Lebensphasen. Im Leitbild sind Partnerinnen und Partner für die Umsetzung zu benennen. Die Planungen sind partizipativ anzulegen. Vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger (aus allen Altersgruppen) und kreis-angehörige Städte und Kommunen sind frühzeitig und kooperativ einzubinden.
  • Ausgehend vom Leitbild folgt die Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der analog-digital vernetzten Bildungslandschaft. Die Strategie soll über den Förderzeitraum spezifizierbar und operationalisierbar sein und Aussagen zu Umsetzungsansätzen für alle Lebensphasen beinhalten. Eine Perspektive für die Zeit nach der Förderung sowie erste Ansätze zur Weiterentwicklung und Verstetigung sind ebenfalls darzustellen. Bereits bestehende Aktivitäten in der Kommune sind in die strategischen Überlegungen und Planungen einzubeziehen, Doppelstrukturen sind zu vermeiden.
  • Etablierung und nachhaltige Verstetigung eines digitalen kommunalen Bildungsportals, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu regionalen Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Es leistet als organisatorische Schnittstelle einen Beitrag zum selbstgesteuerten ana-log-digitalen Lernen. An bestehende Ansätze sollte angeknüpft werden, beispielsweise ist eine Einbindung in die Internetseite der Kommune wünschenswert. Die über Modul 1 etablierten Koordinierungsstrukturen des DKBM (z. B. Steuerungsgremien oder Kooperationsbeziehungen) sollen für Konzeption und Pflege des Portals genutzt werden. Bestehende Angebote der (Weiter-)Bildungsberatung sind einzubeziehen und mit digitalen Angeboten sinnvoll ergänzend zu verknüpfen. Neben formalen Bildungsangeboten sind auch non-formale zu berücksichtigen. 

Modul 3: Thematischer Schwerpunkt 

Innerhalb dieses Förderbausteins erarbeiten die geförderten „Bildungskommunen“ thematische Schwerpunkte für ihre kommunale Bildungslandschaft. Für die nachfolgend aufgeführten Themenfelder gilt, dass sie nicht isoliert Gegenstand einer Förderung sein können, sondern nur integrierter Bestandteil einer übergreifenden kommunalen Bildungs-strategie einschließlich der Module 1und 2. Geförderte Kommunen können ihre analog-digitale Bildungslandschaft durch die Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsprojekten zu einem oder mehreren ausgewählten Bildungsthemen ausgestalten; mögliche – vom Zuwendungsempfänger vor dem Hintergrund der jeweils eigenen kommunalen Herausforderungen und Priorisierungen zu wählende – Schwerpunkte sind:

  • Kulturelle Bildung
  • Demokratiebildung/Politische Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Integration durch Bildung
  • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Inklusion. 

Innerhalb der thematischen Bereiche sind folgende Aktivitäten erforderlich:

  • Identifikation der relevanten Bildungsakteure vor Ort in dem gewählten Themenschwerpunkt. Abschluss und Weiterentwicklung von konkreten Kooperationsvereinbarungen sowie Etablierung bzw. Ausbau von Arbeitsgruppen. Hierbei soll insbesondere auch die Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren und Lernorten – wie etwa bei der Ganztagsbetreuung – Berücksichtigung finden.
  • Erarbeitung eines Handlungskonzepts für den gewählten Themenschwerpunkt. An diesem Prozess sind auch die Kooperationspartner, beteiligte Arbeitsgruppen und Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Das Handlungskonzept soll eine Nachhaltigkeitsstrategie inklusive erster konkreter Ansätze für die Zeit nach der Förderung beinhalten.
  • Etablierung eines thematischen Monitorings unter anderem durch Identifikation von zugänglichen Datenquellen und notwendigen Indikatoren zur Generierung von Steuerungswissen. Das thematische Monitoring ist integraler Bestandteil des Handlungskonzepts und soll in direkter Weise anschlussfähig sein an das kommunale Bildungsmonitoring (siehe Modul 1).

Antragsberechtigte Strukturen:

Kreise und kreisfreie Städte. Kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Landkreises einbezogen werden. Im Fall Berlin ist die Stadt Berlin (durch die Senatsverwaltung) antragsberechtigt. Im Antrag kann die operative Umsetzung des Vorhabens (über Personalgestellung) in die bezirklich-kommunale Ebene (auf die zweite Verwaltungsebene) delegiert werden.

Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben und ist als einstufiges Verfahren angelegt.
1. Einreichungstermin ist der 31.03.2022;
2. Einreichungstermin ist der 30.06.2022.

Die Förderung ist zunächst auf 4 Jahre begrenzt und besteht in der Gewährung einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem ESF+

Die Anteilsfinanzierung beträgt:
bis zu 40 % (der förderfähigen Gesamtkosten) für das Zielgebiet stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
bis zu 60 % (der förderfähigen Gesamtkosten) für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Tutorial zur Förderrichtlinie

Copyright BMBF

Beratung und Betreuung von Antragstellern:

Mit der fachlichen Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt: 

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) 
Bereich Bildung, Gender 
Heinrich-Konen-Straße 1 
53227 Bonn 
Telefon: 02 28/38 21-1322 
E-Mail: bildungskommunen@dlr.de 

Dort können Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Mit der administrativen Umsetzung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) beauftragt: 

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 
Fachbereich ESF 
Knappschaftsplatz 1 
03046 Cottbus 
E-Mail: bildungskommunen@kbs.de