In zahlreichen Familien mit Kindern in Deutschland arbeiten beide Eltern. Um Familie und Beruf gut vereinbaren zu können, benötigen die Eltern für ihre Kinder qualitativ hochwertige und flexible Ganztagsangebote an den Schulen, die die Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich fördert und den Kindern zugleich durch partizipative Mitgestaltung auch Freude bereitet.
Ab dem 01.08.2026 soll deshalb ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter stufenweise eingeführt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt deshalb seit 2022 mit insgesamt 81,5 Mio. € in dem Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ pädagogische Fach- und Lehrkräfte an Grundschulen sowie der Jugendhilfe bei dem gemeinsamen Prozess zur Weiterentwicklung und Erprobung von Partizipationskonzepten als Bestandteil des Ganztagsschulkonzepts.
Neben dem notwendigen quantitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund mit diesem Programm einen wichtigen Anstoß geben zur Verbesserung der Bildung und Betreuung im Ganztag, um damit ebenso die Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder zu sichern. Deshalb ist eine wichtige Prämisse, die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in die Gestaltung der Partizipationskonzepte mit einzubeziehen. Die Bedürfnisse der Kinder bilden den zentralen Ausgangspunkt in der Konzeptentwicklung.
Ausgewählte pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung und Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen werden in Tandems qualifiziert. Das Qualifizierungsprogramm für die Tandems basiert auf einem im Vorfeld auf der Programmebene entwickelten Fortbildungs-Curriculum. Die Teilnehmenden werden dadurch in die Lage versetzt, Partizipationsmöglichkeiten in ihrem schulischen Ganztag zu erkennen, zu gestalten und erfolgreich umzusetzen.
Die Umsetzung des gesamten ESF+ Bundesprogramms erfolgt in einer Modellphase bis 2024 und in einer Implementierungsphase bis 2027.
Die Kernelemente des Programms sind:
- Entwicklung eines bundesweiten Curriculums zur Qualifizierung der Fach- und Lehrkräfte (Programmebene);
- Qualifikation der Fach- und Lehrkräfte zum Thema: „Partizipation von Grundschulkindern“;
- (Weiter-)Entwicklung und Erprobung partizipativer Ganztagsangebote im Grundschulalter;
- Entwicklung von Ganztagsschulkonzepten zur Förderung von Partizipation und Ausbau der Beteiligungsstrukturen.

Zielgruppe:
- Pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung;
- Ausgewählte Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen;
- Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, sowie der Eltern.
Akzeptierte Ergebnisse(Quelle: Förderrichtlinie):
- die (Weiter-)Entwicklung eines bundesweit gültigen Curriculums für die Qualifizierung zur Vermittlung von Planungs- und Handlungskompetenzen;
- die entsprechende Qualifizierung von Fach- und Lehrkräften (Bereiche: schulische Betreuung, Grundschuldidaktik, Personal Koordinierungsstelle im Themenfeld: Partizipations- und Demokratieförderung im Ganztag);
- die Entwicklung und Durchführung von partizipativen Angeboten zur Förderung demokratischen Handelns durch die qualifizierten Fach- und Lehrkräfte;
- die Entwicklung bzw. Überarbeitung von Ganztagsschulkonzepten, die einen direkten Bezug zur Förderung von Partizipation oder dem Ausbau von Beteiligungsstrukturen haben.
Antragsberechtigte:
- Schulträger;
- Träger der freien Jugendhilfe, die in ihrer Trägerschaft die Betreuung an Grundschulen sicherstellen;
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die in ihrer Trägerschaft die Betreuung an Grundschulen sicherstellen.
Die programmspezifischen Anforderungen (siehe Förderrichtlinie) sind zu beachten.
Förderung:
Die Förderung der Qualifizierung erfolgt pro teilnehmender Schule für die Tandems (1x Lehrkraft, 1x pädagogische Fachkraft) + die Koordinierungsstelle.
Die Koordinierung, Steuerung und Dokumentation der Prozesse sowie Kontaktstelle ist über die Projektlaufzeit eine Koordinierungsstelle (eine halbe zusätzliche Personalstelle EG11), die beim antragstellenden Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder dem örtlichen Schulträger (Kommune) angesiedelt wird.
Gefördert werden ebenso Sachmittel für die Umsetzung von Angeboten für mehr Teilhabe.
Mindestvoraussetzungen für die Förderung:
- (Ganztags-)Schulkonzept liegt vor oder befindet sich in der Entwicklung;
- Ganztagsangebote an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens je 7 Zeitstunden;
- Ganztagsangebote werden unter Aufsicht und in Verantwortung der Schulleitung organisiert oder in enger Kooperation mit dieser durchgeführt;
- Ganztagsangebote stehen im konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht bzw. wird dies angestrebt.
Fördersätze:
Die Förderung erfolgt über nicht rückzahlbare Zuschüsse in Anwendung folgender Interventionssätzen:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet stärker entwickelter Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier),
- bis zu 60 % für das Zielgebiet der Übergangsregion (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig).
Antragsverfahren:
Das BMFSFJ steuert das ESF+ Programm
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Referat 515
Matthias Ritter-Engel
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel.: 030 18555-2134
E-Mail: matthias.ritter-engel@bmfsfj.bund.de
Die Koordinierung, Beratung und fördertechnische Umsetzung (ESF-Regiestelle) liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA):
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
– Referat 401 –
ESF Regiestelle
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0
E-Mail: Ganztag@bafza.bund.de