Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will mit dem Programm „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“ Impulse setzen zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter und die damit verbundenen Qualitätsansprüche sowie die Bildungs- und Teilhabechancen für alle Kinder sichern.
Das zentrale Anliegen des Programms ist die Schaffung von teilhabenden Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Damit soll vor allem das Grundrecht von Heranwachsenden auf Teilhabe unterstützt, die Etablierung und Aufrechterhaltung einer demokratischen Gesellschaft gefördert und durch eine Veränderung der Lern- und Lehrkultur die Qualitätsentwicklung der Arbeit in Ganztagsschulen gestärkt werden. Die Bedürfnisse der Kinder bilden in diesem Prozess den zentralen Ausgangspunkt. Im Fokus steht dementsprechend die Förderung von Beteiligungsstrukturen für Kinder im gesamten Schulalltag, d.h. die Stärkung eines demokratischen Miteinanders in der schulischen Betreuung und Bildung.

Ziel des Programms ist die Entwicklung von Planungs- und Handlungskompetenzen, durch Fortbildung und Begleitung, zur Schaffung eines qualitativ hochwertigen Ganztagesangebotes, mit dem partizipative Strukturen und demokratisches Handeln der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
Zielgruppe:
- Pädagogische Fachkräfte der schulischen Betreuung;
- Ausgewählte Lehrkräfte an den beteiligten Grundschulen;
- Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, sowie der Eltern.
Akzeptierte Ergebnisse (Quelle: Förderrichtlinie):
- die entsprechende Qualifizierung von Fach- und Lehrkräften (Bereiche: schulische Betreuung, Grundschuldidaktik, Personal Koordinierungsstelle im Themenfeld: Partizipations- und Demokratieförderung im Ganztag);
- die Entwicklung und Durchführung von partizipativen Angeboten zur Förderung demokratischen Handelns durch die qualifizierten Fach- und Lehrkräfte;
- die Entwicklung bzw. Überarbeitung von Ganztagsschulkonzepten, die einen direkten Bezug zur Förderung von Partizipation oder dem Ausbau von Beteiligungsstrukturen haben;
- die (Weiter-)Entwicklung eines bundesweit gültigen Curriculums für die Qualifizierung zur Vermittlung von Planungs- und Handlungskompetenzen.
Die Qualifizierung erfolgt pro Schule in Tandems (Lehrkraft, pädagogische Fachkraft) + Koordinierungsstelle.
Die Koordinierung, Steuerung und Dokumentation der Prozesse sowie Kontaktstelle ist über die Projektlaufzeit eine Koordinierungsstelle, die beim antragstellenden Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder dem örtlichen Schulträger (Kommune) angesiedelt wird (Förderung einer zusätzlichen halben Personalstelle).
Antragsberechtigte:
- Schulträger;
- Träger der freien Jugendhilfe, die in ihrer Trägerschaft die Betreuung an Grundschulen sicherstellen;
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die in ihrer Trägerschaft die Betreuung an Grundschulen sicherstellen.
Die programmspezifischen Anforderungen (siehe Förderrichtlinie) sind zu beachten.
Fördersätze:
Die Förderung erfolgt über nicht rückzahlbare Zuschüsse in Anwendung folgender Interventionssätzen:
– bis zu 40 % für das Zielgebiet stärker entwickelter Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier),
– bis zu 60 % für das Zielgebiet der Übergangsregion (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne das Land Berlin und die Region Leipzig).
Antragsverfahren:
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Diese Förderphase läuft vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2024.
Der maximale Zuschuss pro Projekt beträgt 115.000 €.
Förderbeginn ist zwischen Juli 2022 und Oktober 2022 immer zum 1. Tag des Monats möglich.
Deadline Antragseinreichung: 31.08.2022
Bei nicht verfügbaren Möglichkeiten einer elektronischen Zeichnung können Anträge gesendet werden an:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 403 – ESF-Förderprogramme II
Stichwort: „Ganztag“
An den Gelenkbogenhallen 2 – 6
50679 Köln
Das BMFSFJ steuert das ESF+ Programm:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Referat 515
Matthias Ritter-Engel
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Tel.: 030 18555-2134
E-Mail: matthias.ritter-engel@bmfsfj.bund.de
Die Koordinierung, Beratung und fördertechnische Umsetzung (ESF-Regiestelle) liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA):
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
– Referat 401 –
ESF Regiestelle
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-0
E-Mail: service@bafza.bund.de
Kontakt: https://www.esf-regiestelle.de/service/kontakt.html
Die fachlich-organisatorische Umsetzung in der 1. Förderphase verantwortet die Stiftung SPI: https://www.stiftung-spi.de/