Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben im Rahmen von ESF+ Bund das Interessenbekundungsverfahren für „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation“ (STäM) gestartet.
Freie gemeinnützige Träger, Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat können mit den Mitteln dieses Programms hilfreiche unterstützende Angebote für Menschen ab 60 Jahren zur Vermeidung von Einsamkeit und Isolation initiieren. Damit soll die kommunale Angebotsstruktur für die Zielgruppe langfristig verbessert werden, indem Aktionen und Aktivitäten vor Ort teilhabeorientiert gestaltet und vernetzt werden.
Das langfristige Ziel des Programms besteht darin, die individuellen Einkommens- und Lebenssituationen älterer Menschen in der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Lebensphase nachhaltig zu verbessern. Beratungs- und Aktivierungsangebote sollen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Vermeidung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie andere individuelle Herausforderungen aufklären und unterstützen.
Es findet ein zweistufiges Antragsverfahren, einschließlich eines Interessenbekundungsverfahrens (IB) statt.
IB Bewerbungsfrist: 01.02. – 15.03.2022
Antragstellung Bewerbungsfrist: 01.06. – 13.07.2022
Projektstart: 01.10.2022
Gesamtvolumen des Programms 10/2022-09/2027: 50 Mio. €
Gesamtmittel (ESF und Kofinanzierung) pro Projekt pro Jahr: 150.000 €
Projektlaufzeit: 60 Monate
Verpflichtend: 2 Kooperationsvereinbarungen zwischen Trägern und Kommunen
Projekte in Übergangsregionen (ÜR = neue Bundesländer ohne Land Berlin und Region Leipzig sowie die Regionen Lüneburg und Trier) werden aus den ESF+ Programmmitteln bis zu 90% Förderquote (max. 135.000 € pro Projekt pro Jahr) unterstützt. Stärker entwickelte Regionen (SeR), wie die alten Bundesländer mit Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier erhalten bis zu 70% Förderquote (max. 105.000 € pro Projekt pro Jahr).
Methodik und Kriterien für die Auswahl der Vorhaben (Quelle: Aufruf)
- Allgemeine Auswahlbedingungen:
Die in der Förderrichtlinie festgelegten Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden.
Es liegt eine vollständige Interessensbekundung sowie ein vorläufiger Finanzierungsplan in elektronischer Form in Z-EU-S rechtsverbindlich vor.
- Kriterien zur Bewertung der Interessensbekundungen:
a) Fachliche und administrative Vorerfahrung (maximal 10 Punkte).
b) Ausgangslage mit den Schwerpunkten Zielgruppe, Zielgebiet, Angebotsstruktur und -planung für ältere Menschen in der Kommune sowie zivilgesellschaftliche oder andere Kooperationen/Netzwerke (maximal 15 Punkte).
c) Aktivitäten zu den Einzelzielen A, B und C einschließlich Kooperationen und soziale Innovation (maximal 55 Punkte).
d) Bereichsübergreifende Grundsätze (Gleichstellung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit, maximal 10 Punkte).
e) Verstetigung mit dem Schwerpunkt auf dauerhafte Übernahme von Strukturen im Zielgebiet (maximal 10 Punkte).
Bewertet wird jedes Kriterium mit
0 = Kriterium nicht erfüllt,
1 = Kriterium erfüllt oder
2 = Kriterium voll erfüllt.
Wobei 0 keine Punkte, 1 die Hälfte der zu vergebenden Punkte und 2 die maximale Punktzahl generiert. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte.
Die interessierten Träger müssen sich vor der Antragstellung auf Z-EU-S registrieren.
Die IB muss als beschreibbares pdf-Formular vollständig ausgefüllt im Portal hochgeladen werden.
Die umsetzende Stelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Referat 403 ist in Köln zu erreichen über:
Telefon: 0221 / 3673-0
Fachlich-inhaltliche Beratung über: servicestelle-teilhabe@bafza.bund.de
Finanztechnische oder zuwendungsrechtliche Fragen über: teilhabe-plus@bafza.bund.de