Das ESF+ Bundesprogramm JUVENTUS zielt auf die nachhaltige stabile Arbeitsmarktintegration von benachteiligten jungen Menschen durch grenzüberschreitende transnationale/europäische Arbeits- und Mobilitätserfahrungen. Die Erfahrungen aus den Vorgängerprogrammen des ESF sowie aus den Projekten des ersten Aufrufs des aktuellen Programms zeigen, dass solche transformatorischen Erlebnisse mit neuen positiven Erfahrungen verbunden sind und zum Wachstum des Selbstbewusstseins der jungen Teilnehmenden (TN) beitragen. Darauf aufbauend ist zumeist eine erfolgreichere Integration der benachteiligten Jugendlichen in Arbeit/Ausbildung/Schule möglich. Im Unterschied zu anderen Zielgruppen (z.B. in ERASMUS+) erfordert die Umsetzung dieses Programms mit einer sozial schwierigen Zielgruppe von den Projektakteuren eine wesentlich intensivere Vorbereitungszeit sowie Nachbetreuung der TN.

JUVENTUS fördert durch betriebliche Praktika im EU-Ausland ihre Integration in den inländischen Arbeitsmarkt. 

Zielgruppe im JUVENTUS Programm:

Arbeitslose/arbeitsuchende junge Menschen von 18 bis 30 Jahren, deren Zugang zu Arbeit oder Ausbildung aus mehreren individuellen und/oder strukturellen Gründen besonders erschwert ist, z.B. durch eine negative Prognose für die Arbeitsmarktintegration (in der Regel Personen, die sich bereits in der Regelförderung des Jobcenters/Arbeitsamtes befinden). 

  • Schulabbrecher und Menschen ohne Schulabschluss
  • Ausbildungsabbrecher und Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden
  • Langzeitarbeitslose
  • Geringqualifizierte
  • Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören 
  • Alleinerziehende 
  • Menschen mit Behinderungen 
  • Bei den jungen Menschen dürfen durch die Erbringung von Eingliederungsmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in absehbarer Zeit keine bedeutenden Integrationsfortschritte zu erwarten sein. 

Wichtigster Förderbestandteil von JUVENTUS ist ein begleitetes mehrmonatiges (2-6 Monate) Auslandspraktikum in einem anderen EU-Mitgliedstaat, inklusive intensiver Vor- und Nachbereitung.

Die Projekte werden von Kooperationsverbünden umgesetzt, in denen Jobcenter bzw. Agenturen für Arbeit, Betriebe und Projektträger eng zusammenarbeiten müssen, da bereits Akquise und Auswahl der TN besondere Anstrengungen der Träger erfordert. Die Einbindung der Projekte in das regionalspezifische Arbeitsmarktkonzept sowie in den individuellen Integrationsprozess der Teilnehmenden ist erforderlich.

Der Kooperationsverbund muss mit mindestens 1 aufnehmenden Partnerorganisation in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (ebenso mit Kandidatenstatus, Länder im Europäischen Wirtschaftsraum sowie UK) zusammenarbeiten und Teilnehmende dorthin entsenden.

Fördervoraussetzung ist außerdem die Bereitschaft des Kooperationsverbundes zur Aufnahme von Teilnehmenden von Mobilitätsprogrammen (ALMA-Initiative) aus anderen EU-Ländern.

Bildquelle: Präsentation BMAS

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, z.B. Kommunen, Träger der freien Wohl- fahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger, Forschungsinstitute, Verbände und sonstige Unternehmen. 

Gemäß der Förderrichtlinie kann eine antragstellende juristische Person nicht gleichzeitig Teilprojektpartner in einem anderen JUVENTUS-Vorhaben sein. Es darf nur 1 Antrag pro juristischer Person eingereicht werden.

Die erforderlichen Projektphasen sind folgende:

  • Aufbau einer transnationalen Partnerschaft;
  • Akquise und Auswahl der Teilnehmenden (Kooperation mit JC/AA);
  • Vorbereitung der Teilnehmenden auf den Auslandsaufenthalt;
    • Mindestens 6 Wochen, maximal 3 Monate;
    • intensive Vorbereitung durch Sprachkurs, interkulturelles Training, berufspraktische Übungen;
    • Matching der TN mit dem transnationalen Partnerunternehmen.
  • Auslandsaufenthalt (Mindestgröße der Gruppe bei Entsendung: 8 TN);
    • Mindestens 2 Monate, maximal 6 Monate;
    • Durchgehende Betreuung der Gruppen-TN durch ausreichenden Betreuungsschlüssel;
    • Pädagogisches Rahmenprogramm (z.B. Fortsetzung Sprachkurs, Ausflüge);
  • Nachbereitung und Nachbetreuung
    • Mindestens 2 Monate, maximal 6 Monate
    • Integration in Arbeit, Ausbildung und/oder (Wieder)-Aufnahme von Schulbesuch auf Basis der neu gewonnenen Erfahrungen (z.B. Zeugnis des EU-Partnerbetriebes);
    • Zusammenarbeit mit JC/AA, lokalen Betrieben, öffentlichen Verwaltungen und anderen Kooperationspartnern. 

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.
Deadline zur Einreichung der Online-Interessenbekundung (Stufe 1): 
15.08.2023 bis 14:00 Uhr im Förderportal Z-EU-S www.foerderportal-zeus.de
Projektlaufzeit: 4 Jahre
Maximale förderfähige Gesamtausgaben pro Projekt: 3 Mio. €
Nur Interessenbekundungen mit min. 12.000 € und max. 22.000 € Ausgaben pro TN!
Förderquote: 90 % der Gesamtkosten des Projekts (ESF+ und Bundesmittel) 

Die Fördersätze für die ESF+ Mittel betragen:

 –  Bis zu 40% für das Zielgebiet „Stärker entwickelte Regionen“ (die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 

–  Bis zu 60% für das Zielgebiet „Übergangsregionen“ (die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

In der 2. Stufe wird den ausgewählten Teilnehmenden des Interessenbekundungsverfahrens die Frist zur Einreichung von Förderanträgen mitgeteilt. Sie werden aufgefordert einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal zu stellen. 

Kontakt und Beratung:

Als Bewilligungsbehörde verantwortet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) das Bewilligungsverfahren. 

Der DRV KBS obliegt als Bewilligungsbehörde die Information und fördertechnische Beratung der Antragstellenden, die Prüfung der Anträge, die Bewilligung der Zuwendungen, die Auszahlung der Zuwendungen, sowie die Prüfung der Mittelverwendung. 

Kontaktdaten: 

DRV KBS Fachbereich ESF 
Knappschaftsplatz 1 
03046 Cottbus

Tel.: 0234 304-0
E-Mail: juventus@kbs.de

Tel: 0355 355 486 921

Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr; Fr.: 8-15 Uhr

Kontakt 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 2
53107 Bonn

E-Mail: JUVENTUS@bmas.bund.de

Paul Simon Peters

Tel.: 0228 99 527-4114

Sacha Piel

Tel.: 0228 99 527-4080