Gewerbliche und freiberufliche Soloselbstständige sind häufig existenziellen Gefährdungen ausgesetzt, insbesondere in generellen wirtschaftlichen Krisensitiationen im Land. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind oft Alltagsbegleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten oft in den Hintergrund. Die Erfahrung zeigt, dass viele Soloselbstständige ihre fachlichen Tätigkeiten meist sehr gut beherrschen, aber unternehmerisch oft unzureichend aufgestellt sind. Grundlegende Kenntnisse, wie z. B. in den Bereichen BWL, Arbeitsrecht, Versicherungsfragen sowie im Bereich Marketing sollen über Weiterbildungen ausgebaut werden. Gefördert werden sollen auch Weiterbildungen, die beispielsweise der Erschließung neuer Kundengruppen bzw. Märkte dienen und damit die Existenzsicherung stabilisieren können. 

Das Programm „KOMPASS“ („Kompakte Hilfe für Soloselbstständige“) soll die Zielgruppe mit maximal einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten durch die Förderung von Qualifizierungsleistungen bei der Erhöhung der Existenzfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützen

Es soll dazu beitragen, die Weiterbildungsquote von Soloselbstständigen in Deutschland zu steigern. Basis ist ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Mit der Qualifizierung sollen Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit geschaffen werden. Programmteilnehmende werden durch gezielte Weiterbildungsangebote befähigt, ihr Geschäftsmodell krisenfester und zukunftsfähiger zu gestalten. Nach Beendigung der Förderung sollen die Teilnehmenden über vertiefende Kompetenzen für ihr Unternehmen verfügen, um ihr Geschäftsmodell erfolgreicher umzusetzen. 

Damit leistet das Programm einen wichtigen beschäftigungs- und sozialpolitischen Beitrag, um die Branchenvielfalt und die Unternehmenssicherung von Soloselbstständigen in Deutschland zu stärken.

Das Programm KOMPASS fördert 2 Gegenstände:

1. Aufbau von Anlaufstellen zur Qualifizierungsberatung der Soloselbstständigen

Die Anlaufstellen informieren die Zielgruppe der Soloselbstständigen im Rahmen eines Erstgesprächs über die Förderbedingungen und prüfen, ob interessierte Soloselbstständige förderfähig sind. 

Die Anlaufstellen haben ebenso Lotsenfunktion, indem sie bei Bedarf auch auf andere Fördermöglichkeiten für Soloselbstständige hinweisen. 

Gemeinsam mit den Teilnehmenden wird der konkrete betriebliche Qualifizierungsbedarf bestimmt. Die Beratung erfolgt neutral und darf nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter beschränkt sein. 

Ein Qualifizierungsscheck wird für eine konkrete Qualifizierungsmaßnahme ausgestellt, die gemeinsam mit dem Soloselbstständigen ausgewählt wird. 

Die Anlaufstelle erstellt ein Gesprächsprotokoll, das dem Qualifizierungsscheck angefügt wird, aus dem das Ergebnis der Zugangsprüfung zur Förderung sowie der gemeinsam festgelegte Qualifizierungsbedarf auf Basis der Bedarfsanalyse hervorgehen. 

Ziel: 

Schaffung einen flächendeckenden, bundesweiten, niedrigschwelligen Zugangs für Soloselbstständige zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im Programm „KOMPASS“. 

Mögliche Antragsteller:

Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die fachliche Erfahrung mit Soloselbstständigen, Beratungserfahrung sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. 

Förderung:

Der maximale Zuschuss für die Anlaufstellen beträgt 90 % (ESF- und Bundesmittel). Mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von den Antragstellenden als Eigenbeteiligung selbst aufzubringen. 

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. 

Die Eigenbeteiligung kann wie folgt erbracht werden: 

  • Eigenmittel oder Drittmittel, die als Barmittel oder durch Personalausgaben für Projektpersonal beim Zuwendungsempfänger oder Teilprojektpartner (Personalgestellung) anerkannt werden. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. 
  • Zusätzliche öffentliche Mittel (z. B. kommunale oder Landesmittel) und nicht öffentliche Mittel Dritter, sofern diese Mittel nicht dem ESF Plus oder anderen EU-Fonds entstammen. 

2. Qualifizierung / Weiterbildung für Soloselbstständige

Im Programm KOMPASS können berufliche Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungs-maßnahmen von Soloselbstständigen zur Sicherung ihrer beruflichen Existenz und/oder Erhöhung der Existenzfestigkeit ihres Geschäftsmodells gefördert werden. Hierfür ist ein Qualifizierungsscheck (siehe 1.) erforderlich. Die Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei einer Anlaufstelle ist für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks verpflichtend. Die von der Anlaufstelle gegebene Empfehlung ist hinsichtlich Inhalt und Umfang der Qualifizierung / Weiterbildung bindend. 

Die Qualifizierungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. De-minimis-Beihilfen dürfen innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro (bzw. 100 000 Euro im Straßentransportsektor) nicht überschreiten. Die in der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt sein. 

Zuwendungsempfänger können alle Soloselbstständigen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein, die zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen. 

Das Programm richtet sich an gewerbliche und/oder freiberufliche Soloselbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten aus allen Branchen, die ihr Geschäftsmodell im Haupterwerb betreiben (keine Soloselbstständigkeit im Nebenerwerb). Der überwiegende Teil ihrer Gesamteinkünfte (mindestens 51 %) muss aus einer gewerblichen und/oder freiberuflichen Tätigkeit stammen. 

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte und Minijobber sind anteilig zu berücksichtigen. In Summe darf ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden nicht überschritten werden. 

Weiterbildungsmaßnahmen der Beschäftigten von Soloselbstständigen sind nicht förderfähig. 

Förderung:

Qualifizierungen/Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden und bis zu einem maximalen Betrag von bis zu 5 000 Euro (Gesamtkosten ausschließlich der Mehrwertsteuer) werden gefördert (Mehrkosten sind selbst zu tragen). 

Innerhalb von zwölf Monaten kann maximal 1 Qualifizierungsscheck pro Soloselbstständigem – unabhängig von der Anlaufstelle – ausgestellt werden. 

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Dieser wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung und unter folgenden Bedingungen gewährt: 

Kosten für die Teilnahme an der im Qualifizierungsscheck ausgewiesenen Maßnahme werden zu 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5 000 Euro (ohne Mehrwertsteuer), begrenzt auf einen maximalen Zuschussbetrag von bis zu 4 500 Euro, übernommen. 

Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc. sind nicht zuwendungsfähig.

Das Antragsverfahren (Anlaufstelle) ist zweistufig.
Die 1. Stufe ist das Interessenbekundungsverfahren vom 01.11.2022 bis 09.12.2022
Der Antrag ist in digitaler Form über Z-EU-S www.foerderportal-zeus.de einzureichen.
Bewilligte Anträge werden im 2. Schritt zur Einreichung eines Antrags aufgefordert.  
Laufzeit des Programms: bis 30.04.2026.
Ausgabe von Qualifizierungschecks bis 31.10.2025.

Informationsveranstaltung am 09.11.2022 von 10:00 – 12:30 Uhr!!!

Das BMAS steuert die Durchführung der Förderrichtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung.

Kontakt:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat VIGru EF4 – 
Europäischer Globalisierungsfonds 
Verwaltungsbehörde, 
ESF Programmumsetzung
10117 Berlin 

E-Mail: vigruef4@bmas.bund.de

Die umsetzende Stelle verantwortet das Bewilligungsverfahren:

Kontakt:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) 

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF 

Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus 

Tel.: 0234 304-0

E-Mailadressen: