Mit 1,9 Mio. Beschäftigten sind die rund 120.000 Einrichtungen und Dienste der gemeinnützigen Sozialwirtschaft größter Anbieter von sozialen Dienstleistungen und zweitgrößter Arbeitgeber in Deutschland. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in diesem Bereich nimmt stetig zu und ist ebenso betroffen von den Herausforderungen des demografischen Wandels der Gesellschaft, der Veränderungen in der Arbeitswelt. Berufsbilder, Arbeitsprozesse, Träger- und Teamstrukturen und Kundenbeziehungen ändern sich in der Sozialwirtschaft. Um Fachkräfte zu erhalten und zu sichern, ist ebenso die Förderung von Vielfalt, Mitbestimmung, generationenübergreifender Zusammenarbeit, Inklusion sowie lebensphasen- und gesundheitsorientierten Arbeitsbedingungen immer relevanter.

Das ESF+ Bundesprogramm „rückenwind3“ soll gemeinnützige, sozialwirtschaftliche Unternehmen und Organisationen unterstützen bei der Gestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt und dem Erhalt und der Sicherung ihrer Zukunftsfähigkeit. Dabei sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Einrichtungen, Dienste und Verbände fit gemacht werden für die Herausforderungen bei Veränderungsprozessen der Organisationsstrukturen, der Unternehmenskulturen sowie der Kompetenzanpassung an die Weiterentwicklung etablierter Arbeitsstrukturen und -abläufe.
Förderziele (Quelle: Förderrichtlinie)
- Gestaltung von attraktiven, inklusiven, vielfalts- und lebensphasenorientierten Arbeitsbedingungen in einer modernen Arbeitswelt in Unternehmen und Organisationen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft, insbesondere unter Aus- nutzung digitaler Chancen und Angebote, sich wandelnder Organisations- und Arbeitsstrukturen und -prozesse sowie sich ausdifferenzierender Beschäftigungsmodelle.
- Schaffung zielgruppenspezifischer, flexibler Möglichkeiten zur Kompetenzerweiterung für Beschäftigte in sozialen Berufsfeldern im Hinblick auf sich verändernde berufliche Anforderungen sowie Arbeits- und Unternehmenskulturen, insbesondere im Zusammenhang mit der digitalen Transformation und dem demografischen Wandel.
Fördergegenstand (Quelle: Förderrichtline)
Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern (A bis E):
- Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern.
- Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, u. a. die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, die Erhöhung des Fachkräfteanteils von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen.
- Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, u. a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf Geschlecht, Alter, Herkunft, berufliche Biografie und Lebensphasen von Beschäftigten, vor allem auch Quereinsteiger und bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen.
- Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur im Hinblick auf Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen, Diensten und Unternehmen der Sozialwirtschaft.
Bereichsübergreifende Grundsätze sowie ökologische Nachhaltigkeit sind in allen Phasen der Programmplanung und -umsetzung zu beachten (z.B. umsetzungsrelevante Gender- und Antidiskriminierungsaspekte). Diese sind im Rahmen der Interessenbekundung bei der Analyse der Ausgangslage zu identifizieren und in die Bearbeitung aller Phasen der Projektplanung und -implementierung zu integrieren.
Die Vorhaben können sowohl als Einzelprojekte, als auch als Projektverbünde mit max. 3 Teilprojekten (Kooperationsvereinbarung zwischen den Projektträgern) geplant werden.
Förderfähige Organisationen
- Alle gemeinnützigen Träger, die einem der 6 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in DE angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden;
- Sonstige gemeinnützige der Freien Wohlfahrtspflege in DE, die keinem der 6 Spitzenverbände angeschlossen sind.
Fördersätze für die Zielgebiete:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier);
- bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
Die fristgerecht eingehenden Interessenbekundungen werden durch die Regiestelle nach den von der Steuerungsgruppe festgelegten Auswahlkriterien bewertet und anschließend durch die Steuerungsgruppe votiert.
Punktebewertungsverfahren (Quelle: Förderrichtlinie)
1. Fachliche und administrative Eignung: (10 %)
- Fachliche Qualifikationen/Vorerfahrungen des Zuwendungsempfängers
- Angemessene Erfahrungen im Management von Förderprojekten, insbesondere im Bereich des ESF
2. Ausgangssituation und Handlungsbedarf: (10 %)
- Darstellung eines begründeten Handlungsbedarfs in Bezug auf das gewählte Handlungsfeld
- Bezugnahme auf die Programmschwerpunkte
- Fokus auf in der Richtlinie genannte Zielgruppen, die im Rahmen der Projektumsetzung adressiert werden sollen
3. Handlungsansatz und Zielsetzung des Vorhabens: (25 %)
- Nachvollziehbare qualitative und quantitative Festlegung von Projektzielen in Bezug auf das gewählte Handlungsfeld
- Überzeugendes Umsetzungskonzept unter Berücksichtigung der dargestellten Problemlage, des formulierten Projektziels und der identifizierten Beschäftigtengruppen
- Konsequente Darlegung eines nachhaltigen Projektansatzes
4. Mehrwert und Zusätzlichkeit des Projekts: (15 %)
- Ansatz, der einen Mehrwert gegenüber bisherigen Standards darstellt
- Beitrag des Projekts zur Lösung von spezifischen Fragestellungen aus dem Bereich der gemeinnützigen Sozialwirtschaft
- Verbundprojekte stellen zusätzlich den Mehrwert dar, eine Projektkonzeption aus mehreren Teilprojekten vorzulegen
5. Meilensteinplanung/Arbeitsplan: (10 %)
- Detaillierte Unterlegung des beschriebenen Handlungskonzepts anhand von Meilensteinen/Projektbausteinen
- Anwendung zielgruppengerechter Formate, Mengengerüste und zeitlicher Ablauf von Projektaktivitäten
6. Bereichsübergreifende Grundsätze: (5 %)
- Konsequente Integration der bereichsübergreifenden Grundsätze (Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung) in das Handlungskonzept
- Berücksichtigung des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit bei der Projektumsetzung (Vergaben, Materialbeschaffung, Dienstreisen u. a.)
7. Weiterführung, Verstetigung und Kommunizieren von Projektergebnissen: (25%)
- Benennung von geeigneten Strategien zur Weiterführung und Verstetigung von Projektergebnissen
- Konkrete Benennung von transferfähigen Ergebnissen und geeigneten Transferwegen zur Verbreitung von Projekterfahrungen und -ergebnissen innerhalb und außerhalb des antragstellenden Trägers.
Beratung und Kontakt
Steuerungsgruppe: BMSA partnerschaftlich mit Vertretern weiterer Bundesministerien, Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und evtl. externen Experten
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 –
Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsbehörde,
Digitale Transformation
53107 Bonn
E-Mail: VIGruEF1@bmas.bund.de