Die aktuellen Herausforderungen der Wirtschaft sind häufig verbunden mit fehlenden Fachkräften. Diese Situation ist einerseits dem demografischen, ökologischen und digitalen Wandel geschuldet, aber andererseits auch der Situation zur Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Teilhabe aller in der Gesellschaft und den Unternehmen sowie passgenauen Qualifizierungen der Beschäftigten.
Lösungswege dafür bietet das ESF+ Programm „Wandel der Arbeit“ durch die Förderung des Aufbaus und der Absicherung nachhaltiger und Teilhabe unterstützender Personal- und Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen.
Die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ als gemeinsame Initiative von BMAS, BDA und DGB, gefördert von der EU und dem BMAS mit einer Laufzeit vom 15.06.2022 – 31.12.2027, unterstützen wirksame und nachhaltige Lösungen engagierter Projektakteure.

Folgende Ziele sollen durch das Engagement der Sozial- und Betriebspartner unterstützt werden:
- Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle;
- Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen;
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote;
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt.
Die Gestaltung, Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen muss 4 Handlungsfeldern folgen:
- Weiterbildung im Wandel fördern
- Gleichstellung gestalten
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung
Antragsberechtigte:
- Tarifparteien
- Sozialpartner
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Öffentliche Unternehmen (keine öffentlichen Verwaltungen).
Natürliche Personen sind nicht förderberechtigt.
Bewertungskriterien der Interessenbekundung (Quelle: Förderrichtlinie):
1. Eignung des Antragstellers und gegebenenfalls der Teilprojektpartner (10 %)
- fachliche Qualifikationen/Vorerfahrungen des Trägers und gegebenenfalls der Teilprojektpartner im entsprechenden Handlungsfeld,
- relevante Kooperationspartner und Netzwerke entsprechend Handlungsfeld,
- Nachweis Einbindung Sozialpartner bzw. Betriebsparteien und Unternehmen (LOI, Vereinbarungen, Liste Unter- nehmen u. a.),
- Angemessene Erfahrungen im Management von Förderprojekten.
2. Analyse der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs (10 %)
- Konkrete Darstellung des regionalen und/oder branchenspezifischen Handlungsbedarfs in Bezug auf das gewählte Handlungsfeld,
- Abgrenzung sowie Synergien/Anschlussfähigkeit zu relevanten Förderlandschaften bzw. Strategien,
- Fokus auf eher KMU,
- Fokus auf in der Richtlinie genannte Zielgruppen, die bisher im Kontext betrieblicher Organisations- und Personalentwicklung benachteiligt wurden.
3. Handlungskonzept und Meilensteine (30 %)
- Angemessene und nachvollziehbare qualitative und quantitative Zielsetzungen,
- Kongruentes Umsetzungskonzept einschl. Meilensteinplan: geeignete Aktivitäten zur Zielerreichung, zielgruppengerechte Formate, erwartete Ergebnisse, Aufgabenteilung der Projektpartner, angemessene Mengengerüste zum Personaleinsatz,
- Strategische und aktive Einbindung von Sozialpartnern und Betriebsparteien,
- Ansätze zur Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten und der Unternehmensleitung.
4. Mehrwert des Projekts (15 %)
- Innovativer Ansatz, der einen Mehrwert gegenüber bisherigen Standards darstellt,
- Regional- und/oder branchenspezifischer Stellenwert zur Lösung von tarif-, betriebs-/arbeits-, branchen-, weiterbildungs- und/oder gleichstellungspolitischen Fragestellungen.
5. Bereichsübergreifende Grundsätze (10 %)
- Konsequente Integration der bereichsübergreifenden Grundsätze (Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung) in das Handlungskonzept (Ausgangsanalyse, Zielsetzungen und Umsetzungskonzept),
- Berücksichtigung des Ziels der ökologischen Nachhaltigkeit bei der Projektumsetzung (Vergaben, Materialbeschaffung, Dienstreisen u. a.).
6. Transfer und Verstetigung (15 %)
- Konkrete Benennung von transferfähigen Ergebnissen und geeigneten Transferwegen,
- Meilensteinplan zur Umsetzung der Transferaktivitäten: geeignete Aktivitäten zur Zielerreichung, zielgruppengerechte Formate, erwartete Ergebnisse,
- Einbindung der Sozialpartner in Transfer- und Verstetigungsstrategien,
- Regional- und/oder branchenspezifische Potenziale zur Nachhaltigkeit.
7. Finanzierungsplan (10 %)
- Angemessene Personalausstattung,
- Nachvollziehbare Darlegung der Eigen- und Drittmittel zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung.
Unterstützung der Antragstellung durch die Regiestelle:
Die Regiestelle „Wandel der Arbeit“, eine Arbeitsgemeinschaft des Forschungsinstituts Betriebliche Bildung (f-bb) und des Bundesarbeitskreises Arbeit und Leben e.V. begleitet die Umsetzung der ESF-Sozialpartnerrichtlinie organisatorisch und inhaltlich.
Sie arbeitet im Auftrag des BMAS.
Zu den Aufgaben der Regiestelle gehören:
- Mobilisierung und Information der Sozialpartner, Betriebe und potentiellen Antragsstellern;
- Beratung im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens;
- Vorbewertung der Interessenbekundungen;
- Unterstützung der Steuerungsgruppe;
- Inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung und Monitoring;
- Vernetzung und Transfer;
- Programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit.
Offene Online-Sprechstunden (MS Teams)
22.08.2023 10:00 – 11:00 Uhr;
Anmeldung: https://www.wandelderarbeit.de/events/offene-sprechstunde-august/
19.09.2023 von 10:00 – 11:00 Uhr
Anmeldung: https://www.wandelderarbeit.de/events/offene-sprechstunde-september/
10.10.2023 von 10:00 – 11:00 Uhr
Anmeldung: https://www.wandelderarbeit.de/events/offene-sprechstunde-oktober/
Kontakt ESF-Regiestelle „Wandel der Arbeit“
c/o Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Stresemannstrasse 121
10963 Berlin
Tel.: 030 417498630
Beratungshotline: montags von 13.30-16 Uhr und donnerstags von 10-12.30 Uhr
E-Mail: regiestelle@wandelderarbeit.de
Kontakt Administrative Fragen / Förderbedingungen:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Tel.: 0355 355 486 913
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
E-Mail: wandel-der-arbeit@kbs.de