Das ESF+ Bundesprogramm Win-Win wird getragen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Mit dem Programm werden insbesondere junge Männer mit Migrationshintergrund und nicht erwerbstätige junge Männer im Alter von 18-35 Jahren unterstützt, die besondere Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung haben sowie zu entsprechenden Unterstützungs- und Sozialleistungen. Sie sollen unterstützt werden bei ihrer Entwicklung von persönlichen Perspektiven sowie bei der Verbesserung ihrer sozialen und ökonomischen Teilhabe in der Gesellschaft.

Zweistufiges Antragsverfahren

Stufe 1:

Interessenbekundung; Deadline zur Einreichung: 14.04.2023, 14:59 Uhr MEZ über das Förderportal Z-EU-S (http://foerderportal-zeus.de)

Stufe 2:

Aufforderung zur Einreichung des Antrags bei erfolgreicher Interessenbekundung

Laufzeit eines Projekts: bis zu 4 Jahren

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben pro Projekt: 

Handlungsfeld 1:

Einheitskosten je Teilnehmer (TN) nicht niedriger als 2.354 €/TN und nicht höher als 10.426 €/TN 

Handlungsfeld 2:

pro Forschungs- und Vernetzungsstelle mindestens 250.000 € und maximal 1.250.000 € 

Förderquote (entsprechend der geltenden ESF+ Interventionssätze) bis zu 95% (ESF+ und Bundesmittel); 5% Eigenmittel.

Antragsberechtigte:

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, wie z.B.:

  • Kommunen;
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege;
  • Sonstige gemeinnützige Träger;
  • Forschungsinstitute;
  • Verbände;
  • Sonstige Unternehmen.

Das Programm Win-Win ist aufgeteilt in 2 Handlungsfelder, das Handlungsfeld 1 in jeweils 2 Einzelziele A und B. 

Antragstellende können im Handlungsfeld 1 eine Interessenbekundung pro Einzelziel A oder B stellen. Im Handlungsfeld 2 darf ein Antragstellender nur 1 Interessenbekundung einreichen. Antragstellende dürfen jeweils nur für 1 Handlungsfeld eine Interessenbekundung einreichen.

Handlungsfeld 1: „Durch Kooperation zur Integration“

Einzelziel A:

Bildung eines neuen Kooperations-/Projektverbunds zur Integration von besonders benachteiligten jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren, die von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können.

Neue Kooperations-/Projektverbünde bestehend aus mindestens 1x

  • Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) und/oder Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, 
  • örtlichen Agentur für Arbeit und/oder Jobcenter, 
  • zivilgesellschaftlichen Organisation und 
  • Unternehmens- und Wirtschaftsverband und/oder einer angemessenen Anzahl von lokalen (Sozial-)Unternehmen und Betrieben aus unterschiedlichen Branchen, 

die gemeinsam sozial-innovative Lösungskonzepte sowie passgenaue und sich gegenseitig verstärkende teilnehmerbezogene Maßnahmen insbesondere für diejenigen jungen Männer entwickeln und erproben, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können. 

Einzelziel B:

Bildung eines neuen Kooperations-/Projektverbunds zur Integration von besonders benachteiligten jungen Männern im Alter von 18-35 Jahren, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen.

Neue Kooperations-/Projektverbünde bestehend aus mindestens 1x: 

  • Kommune (Stadt, Gemeinde, Landkreis) und/oder Einrichtung der öffentlichen Verwaltung, 
  • zivilgesellschaftlichen Organisation und 
  • Unternehmens- und Wirtschaftsverband und/oder einer angemessenen Anzahl von lokalen (Sozial-)Unternehmen und Betrieben aus unterschiedlichen Branchen, 

die gemeinsam sozial-innovative Lösungskonzepte sowie passgenaue und sich gegenseitig verstärkende teilnehmerbezogene Maßnahmen insbesondere für diejenigen jungen Männer entwickeln und erproben, die eine Kooperation mit den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern verweigern oder diese ablehnen. 

Interessenbekundungen im Handlungsfeld 1 „Durch Kooperation zur Integration“ müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: 

  • fachliche und administrative Qualifikation des Antragstellenden 
  • soziale Problemlagen und Handlungsbedarf für die Zielgruppe 
  • Beteiligtenanalyse vor Ort und Bildung eines neuen Kooperationsverbunds 
  • Zielsetzung und sozial-innovativer Lösungsansatz des Vorhabens 
  • Zielwerte des Vorhabens 
  • Beitrag zur Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) 
  • Einbindung und Verstetigung von Vorhaben in die kommunale Integrationsstrategie bzw. in kommunale Strukturen und Transfer von sozialen Innovationen 
  • Arbeits- und Zeitplan 
  • Finanzierungsplan. 

Handlungsfeld 2: „Soziale Innovationen bewerten und Träger vernetzen“

soll übergeordnet eine Forschungs- und Vernetzungsstelle fördern, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, das Programm und die Qualität der Zusammenarbeit von neuen Kooperationsverbünden sowie soziale Innovationen, die vor Ort etabliert oder auf andere Kommunen bzw. soziale Kontexte übertragen werden sollen, zu evaluieren und die Vorhabenträger miteinander zu vernetzen. 

Die Forschungs- und Vernetzungsstelle folgende konkreten Aufgaben erfüllen: 

  • Quantitative und qualitative Begleitevaluierung des Programms anhand der von den Vorhabenträgern bereitgestellten Daten; 
  • Bewertung der Zusammenarbeit von neuen Kooperationsverbünden sowie von sozialen Innovationen und deren Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte und die Identifizierung von förderlichen und hinderlichen Faktoren für den Projekterfolg sowie die Benennung von Best-Practice-Beispielen; 
  • Fachlich-inhaltliche Begleitung einer unabhängigen Koordinierungsstelle bei methodischen Fragen; 
  • Durchführung von thematischen und bundesweiten (Vernetzungs-)Treffen der Vorhabenträger, gegebenenfalls auch unter Einbezug anderer relevanter (über-) örtlicher Akteure; 
  • Durchführung von Transferworkshops zur Übertragung von sozialen Innovationen auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte. 

Interessenbekundungen im Handlungsfeld 2 „Soziale Innovationen bewerten und Träger vernetzen“ müssen Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: 

  • fachliche und administrative Qualifikation des Antragstellenden
  • Zielsetzung und Evaluationskonzept
  • Bewertung der Zusammenarbeit mit neuen Kooperationspartnern
  • Bewertung sozialer Innovationen und des Transfers auf andere Kommunen bzw. in andere soziale Kontexte 
  • Berücksichtigung der bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele)
  • Maßnahmenkonzept zur Vernetzung
  • Arbeits- und Zeitplan
  • Finanzierungsplan. 

Kontakte und Beratung

Als Bewilligungsbehörde verantwortet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) das Bewilligungsverfahren. 

Der DRV KBS obliegt als Bewilligungsbehörde die Information und fördertechnische Beratung der Antragstellenden, die Prüfung der Anträge, die Bewilligung der Zuwendungen, die Auszahlung der Zuwendungen an die Antragstellenden sowie die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweisprüfung). 

DRV KBS Fachbereich ESF 
Knappschaftsplatz 1 
03046 Cottbus 

Tel.: 0355 355 486 924
Fax: 0234 9783 880161

Inhaltliche Fragen zum Interessenbekundungsverfahren

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF2
53107 Bonn

E-Mail: Win-Win@bmas.bund.de

Thomas Becker: thomas.becker@bmas.bund.de

Elisabeth van der Linde: elisabeth.vanderlinde@bmas.bund.de

Z-EU-S Online-Plattform
Servicestelle
DRV KBS
Fachbereich ESF

E-Mail: zeus@kbs.de
Tel.: 0355 355 486 999

Registrierung als antragstellende Organisation / Struktur / Kommune über:

https://www.foerderportal-zeus.de/zeus/#/login