In der UN-Behindertenrechtskonvention im Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) sowie im Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind die wesentlichen Rechte für Menschen mit Behinderungen in Deutschland fixiert. Das ESF-Bundesprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ schafft mit seiner aktuellen Förderrichtlinie „Inklusion in der beruflichen Bildung durch digitale Medien stärken“ weitere unterstützende Möglichkeiten für die selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Verknüpfung von digitalen Medien und beruflicher Aus- und Weiterbildung schafft innovative Potentiale der aktiven Inklusion. Dabei geht es um die Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Art und des Grades der Beeinträchtigung, um Angebote zu entwickeln, die den Bedürfnissen und Möglichkeiten der betroffenen Personen entsprechen im Hinblick auf hohe zeitliche und räumliche Flexibilität sowie besondere visuelle, auditive und haptische Bedürfnisse.

Das Förderprogramm zielt auf drei Handlungsfelder:

  • Digitale Unterstützungssysteme wie Apps, die branchenspezifisch Informationen für Unternehmen zu Fragen der Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen bieten.
  • Digitale Konzepte für neue berufliche Perspektiven durch digital gestütztes Lernen, bei denen der praktische Einsatz und die Anwendbarkeit digitaler Medien wie Virtual-Reality-Brillen im Mittelpunkt stehen.
  • Inklusive Mentoring-Konzepte mit Unterstützung digitaler Medien für ein gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Forschungsinstitute und Hochschulen können jeweils zur Unterstützung der Konzeptionen eingebunden werden.

 

Digitale Unterstützungssysteme

Digitale Unterstützungssysteme müssen folgenden Anforderungen genügen:

  • sie müssen einfach verfügbar sein;
  • sie müssen regionale Anforderungen und/oder die Belange bestimmter Branchen berücksichtigen und digital verfügbar machen;
  • sie müssen bei der Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Bildungsangebote für den ersten Arbeitsmarkt die notwendigen Informationen und Kontakte bereitstellen;
  • sie müssen für die Unternehmen von hohem Nutzen sein. Akteure auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen werden über existierende Unterstützungssysteme informiert. Weiterhin enthalten sie konkrete Hinweise im Umgang mit vorhandenen Handikaps. Sie unterstützen die Passung vorhandener Qualifikationsprofile zu bestimmten Anforderungen in der Arbeitswelt.

 

Die Erhöhung der Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt ist unabdingbarer Teil dieses Handlungsfeldes.

Neue berufliche Perspektiven durch digital gestütztes Lernen

Im Handlungsfeld „Neue berufliche Perspektiven durch digital gestütztes Lernen“ werden Konzepte sowohl zur Qualifizierung und Ausbildung mittels digitaler Medien erwartet, als auch Konzepte zur konkreten Arbeitsmarktintegration. Wichtiges Anliegen dabei ist das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Handicap. In technischer Hinsicht sollen bereits verfügbare Lösungen analysiert, adaptiert und für die definierten Aufgaben genutzt werden (z.B. Eingabegeräte, Virtual Reality-Brillen).

Die Beachtung der BITV 2.0 sowie die Einbindung von Unternehmen sind Voraussetzung für eine Förderung.

 

 

Lernkonzepte

Gemeinsame Lernkonzepte für Menschen mit und ohne Behinderungen bilden das dritte Handlungsfeld. Inklusives Bildungsverständnis soll in die Berufliche Bildung eingebracht werden als Ausgangspunkt für Maßnahmen gegen ausgrenzendes Verhalten am Lern- und Arbeitsplatz. Mentoren mit und ohne Handicap begleiten die Umsetzung inklusiven fachlichen und praktischen Lernens. Wichtig sind nachhaltige Konzepte mit Einbindung von Unternehmen.

 

Antragsberechtigte:

  • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Kammern;
  • Verbände;
  • Sozialpartner;
  • Betroffenenverbände;
  • Unternehmen, insbesondere KMU,
  • Forschungsinstitute / Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb; nicht Hauptantragsteller bzw. Verbundkoordinator)

Besonders förderwürdig sind Verbünde, Konsortien oder Netzwerke. Das Eigeninteresse der beteiligten Partner am Projekt ist überzeugend zu begründen.

Förderbedingungen

Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Es wird dabei der vorhabenbedingte Mehraufwand berücksichtigt (Personalmittel, Sachmittel, Reisemittel, projektbezogene Investitionsmittel), der nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen ist.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten (i.d.R.) bis zu max. 50% Anteilsfinanzierung.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Diese können bis zu 100% gefördert werden.

Der nationale Eigenanteil der Antragstellenden kann auch durch andere öffentliche Mittel und nichtöffentliche Mittel Dritter (z.B. Spenden) erbracht werden, jedoch nicht aus ESF oder anderen EU-Fonds.

Laufzeit der Projekte:

Max. 3 Jahre

Antragsverfahren:

Das BMBF hat das DLR als Projektträger mit der Umsetzung der Fördermaßnahme beauftragt.

Kontakte:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
DLR Projektträger

Digitale Medien in der beruflichen Bildung
Kennwort: Ink-Digi-M

Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: DigitaleMedien@dlr.de

Ansprechpartner:

Dagmar Ludzay
Telefon: 02 28/38 21-18 31

Dr. Andreas Meese
Telefon: 02 28/38 21-18 47

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die 1. Stufe erfordert die Einreichung einer schriftlichen und elektronischen Projektskizze bis zum 15. Juli 2017 (Deadline) beim Projektträger (1 Projektskizze pro Verbund). Die elektronische Eingabe der Skizze erfolgt über easy-Online:

Der max. Seitenumfang der Projektskizze beträgt 14 DIN-A4-Seiten (ausgenommen Literaturverzeichnis und Interessenbekundungen.

Gliederung der Projektskizze:

  1. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (ca. 1 Seite)
  2. Darstellung des Vorhabens (max. 10 Seiten)
  3. Angaben zur Abschätzung des Zeit- sowie Ausgaben/Kostenrahmens (max. 2 Seiten)
  4. Interessen- / Absichtserklärungen der Partner

Bewertungskriterien:

  • Potenzial des Vorschlags für einen nachhaltigen Beitrag zum Förderziel (entsprechend der Handlungsfelder);
  • Potenzial des Vorschlags für eine Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt;
  • Wirksamkeit der Maßnahmen, auch Breitenwirksamkeit und/oder systemische Relevanz, insbesondere für eine Förderung einer inklusiven dualen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung sowie der Stärkung des gemeinsamen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderungen;
  • Plausibilität und Umsetzbarkeit des vorgeschlagenen Konzepts;
  • Schlüssigkeit des avisierten methodischen Vorgehens;
  • Schlüssigkeit der einzusetzenden Expertise der Partner und Zusammenarbeit im Verbund;
  • Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung;
  • Angemessenheit des avisierten Zuwendungsbedarfs;
  • Berücksichtigung der Diversität der Zielgruppen (Gender- und Cultural Mainstreaming sowie Barrierefreiheit).

In der 2. Stufe des Antragsverfahrens werden positiv bewertete Antragsteller aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Dabei sind ergänzend zur Projektskizze insbesondere folgende Informationen vorzulegen:

  • detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung;
  • ausführlicher Verwertungsplan;
  • detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens.

Bewertungskriterien:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;

Erfüllung der Auflagen aus der 1. Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.