In Deutschland wird die demografische Entwicklung besonders deutlich: in den Jahren 2018 bis 2031 erreichen jedes Jahr 1 Million Bürger das Rentenalter. Die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zeigt zugleich starke Änderungen in den Familienstrukturen. Das historische Zusammenleben mehrerer Generationen „unter einem Dach“ verliert an Bedeutung, da oftmals berufliche und andere Erfordernisse die Lebenswelten der jungen und älteren Menschen voneinander entfernen.Mit zunehmendem Alter, körperlichen Einschränkungen, Verringerung der persönlichen Kontakte und damit oftmals verbundener sozialer Isolation und Vereinsamung verlieren viele ältere Menschen den Kontakt zur Gesellschaft.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert deshalb mit dem ESF-Modellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter“ die Teilhabe Älterer (über 60-Jähriger) durch Stärkung unterstützender Strukturen auf kommunaler Ebene. Mit den Mitteln des Programms unterstützt die EU Projektträger bei der Erprobung und Dokumentation von Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den Kommunen, den örtlichen Arbeitsverwaltungen sowie weiteren Partnern vorbereitet und durchgeführt werden sollen.
Langfristige Ziele des ESF-Modellprogramms sind:
- Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter durch unterstützende Beratungen in der aktiven Berufsphase und der nachberuflichen Phase.
- Entwicklung nachhaltiger fachlicher Strukturen für die soziale Arbeit mit sozial isolierten Menschen, wie z.B. der Ausbau der offenen Seniorenarbeit mit niedrigschwelligen Angeboten für Kommunikation, Freizeit, Bildung, Beratung.
- Stärkung der regionalen Netzwerkarbeit und Ausbau des freiwilligen Engagements.
Integrierte Vorhaben aus den Einzelzielen A und B zur Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen ab 60 Jahren einschließlich Ehe-, Lebenspartner können in folgenden Bereichen gefördert werden:
(Quelle: Förderrichtlinie, Gegenstand der Förderung)
- Stärkung der sozialen Teilhabe älterer Menschen durch die Inanspruchnahme von aufsuchenden Beratungs- sowie Begleitungs- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten.
Ausbau der offenen Seniorenarbeit vor Ort durch gezielte Unterstützungs-, Bildungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Freizeitangebote für Personen ab 60 Jahren. Schaffung von zusätzlichen niedrigschwelligen Angeboten für diese Zielgruppe.
Betreuungs- und Hilfsangebote für Personen ab 60 Jahren einschließlich ihrer Ehepartnerin/ihres Ehepartners, ihrer Lebenspartnerin/ihres Lebenspartners bzw. ihrer Lebensgefährtin/ihres Lebensgefährten, um den Verbleib in der eigenen Wohnung bzw. im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen und zu erleichtern. Stärkung und Ausbau der regionalen Netzwerke, die sich an diejenigen Menschen richten, die sich in Vorbereitung auf den Ruhestand befinden und die ihre Kompetenzen, Fähigkeiten, Wünsche und Vorstellungen in der Nachbarschaft und im Quartier einbringen wollen.
Ausbau des freiwilligen Engagements: z. B. ältere Menschen übernehmen eine Patenschaft für ein Kind („Leihgroßeltern“), aufsuchende Seniorenhilfe (ältere Menschen als „Kümmerer“ für ältere Menschen).
- Begleitende Unterstützung älterer Menschen beim Übergang aus dem Erwerbsleben in die nachberufliche Phase sowie in der Rente zur finanziellen Absicherung.
Aufbau eines aufsuchenden systemischen Beratungsangebotes für ältere Menschen, die Leistungsansprüche (z. B. auf Grundsicherung im Alter) haben, aber nicht wahrnehmen. Dadurch soll älteren Menschen geholfen werden, ein menschenwürdiges Leben zu führen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Vermittlung von Seniorinnen und Senioren an die Schuldnerberatung (bei Bedarf): Beratung zu Versicherungs-, Wohnungs-, Renten-, Sozialleistungs-, Gesundheits-, Ver- und Überschuldungsfragen.
Wege in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für ältere Menschen in der Grundsicherung im Alter und nachberuflichen Phase: in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit, regionalen Betrieben oder Behörden sollen für ältere Menschen Möglichkeiten einer Beschäftigung fallbezogen reflektiert und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Finanzierung des Programms
Im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.09.2022 wird die Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt:
- Max. 50% in stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig) mit bis zu 175.000 € pro Projekt;
- Max. 60% in der Übergangsregion Lüneburg mit bis zu 210.000 € pro Projekt;
- Max. 80% in allen anderen Übergangsregionen (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig) mit bis zu 280.000 € pro Projekt.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss durch die Zuwendungsempfänger gesichert sein, inklusive der Eigenmittel (z.B. nationale Kofinanzierung). Förderfähige Kosten sind direkte projektbezogene Personalkosten (inklusive Honorarkosten) und indirekte Sach- und Personalausgaben als Restkostenpauschale (20% der direkten Personalkosten).
Antragsverfahren
Deadline für die Einreichung der Anträge ist der 31. Juli 2020, 23:59 Uhr auf elektronischem Weg über das Fördermittelportal ZUWES II bei der Bewilligungsbehörde BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Parallel ist der Antrag innerhalb derselben Frist auch in schriftlicher Form einzureichen (Posteingangsstempel maßgeblich).
Anträge erfordern folgenden Inhalt:
- Kurzprofil des Projektträgers (inklusive fachliche und administrative Eignung sowie Informationen zu bisheriger Netzwerkarbeit);
- Ausgangssituation und Handlungsbedarf, bezogen auf die Zielgruppen vor Ort;
- Darstellung des integrierten Ansatzes und Zielsetzung des Vorhabens (Einzelziele Nummer 2 Buchstabe A und B);
- Kooperationsvereinbarung mit mindestens einem Partner;
- Mehrwert des Projekts im Hinblick auf den Zuwendungszweck;
- Umsetzung der Querschnittsziele Antidiskriminierung, Gleichstellung und ökologische Nachhaltigkeit;
- Beschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie und des Transfers von Projektergebnissen;
- Beschreibung des Arbeits- und Zeitplans inklusive Mengengerüste und Meilensteine;
- Finanzierungsplan sowie Kofinanzierungsbestätigung und Erklärung.
Adresse zur Einreichung des Antrags
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 401 – ESF Regiestelle, Grundsatz
50964 Köln
Kontakt und Beratung
Finanztechnische Rückfragen über
teilhabe@bafza.bund.de
an die Finanztechnik im Referat 401 – ESF-Regiestelle, Grundsatz im BAFzA.
Tel.: 0221-3673-1835 oder 2234.
Fachliche Rückfragen über
servicestelle-teilhabe@bafza.bund.de
an die Servicestelle „Stärkung der Teilhabe Älterer“ im BAFzA.
Tel.: 0221-3673-1020
Auf der Webseite www.esf-regiestelle.de sind detaillierte Informationen zum Verfahren und zum Programm zu finden.