Eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Unternehmenskultur ist für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland und der EU unabdingbar, um den kommenden wirtschafts- und sozialpolitischen Herausforderungen des Marktes gewachsen zu sein.
Das neue ESF-Plus-Programm 2021-2027 „INQA-Coaching“ unterstützt KMU bei der Entwicklung, Planung und Umsetzung passender Lösungen für die Anforderungen der digitalen Transformation, der Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung einer modernen Unternehmenskultur.
Das Programm INQA-Coaching ist eingebettet in die Aktivitäten der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Es unterstützt die Ziele der Nationalen Weiterbildungsstrategie und steht in Zusammenhang mit der Förderinitiative „Weiterbildungsverbünde“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie den ESF Plus-Programmen „Zukunftszentren“ und „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten – weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie).
Gefördert werden beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse in Unternehmen, bei denen die Mitarbeiter im Mittelpunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse stehen. Im Rahmen der Beratungen werden die Unternehmen bei der Gestaltung und Einrichtung von Lern- und Experimentierräumen zur Erprobung neuer Arbeitsweisen gefördert.
Das Programm basiert auf einem dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der sich gezielt am Bedarf der teilnehmenden Betriebe orientiert:
- Stufe 1: Erstberatung in einer INQA-Beratungsstelle (IBS)
Im Rahmen der neutralen und bundesweit einheitlichen Erstberatung wird die Förderfähigkeit geklärt und gemeinsam mit den Unternehmen detailliert der konkrete betriebliche Veränderungsbedarf herausgearbeitet. Je nach Bedarf kann die IBS einen Beratungsscheck für die Prozessberatung ausstellen oder auf ein anderes regionales Angebot verweisen. Beratungsschecks können mit einer Laufzeit der Prozessberatung von bis zu sieben Monaten vergeben werden.
- Stufe 2: Prozessberatung
Der Beratungsscheck gibt den Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, zusammen mit ihren Beschäftigten eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von max. 12 Beratungstagen zu nutzen. Die Prozessberatung erfolgt direkt vor Ort im Betrieb durch für das Programm autorisierte Prozessberaterinnen und -berater und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) sowie der Beschäftigten. Sie umfasst dabei die Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens als auch die Entwicklung von Handlungszielen und Maßnahmen, die dann in einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan festgehalten werden. Anschließend werden die Veränderungsprozesse angeschoben und durch die Prozessberater stetig begleitet.
- Stufe 3: Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt durch die Erstberatungsstellen eine Bilanzierung der umgesetzten Maßnahmen unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung (falls vorhanden) bzw. einzelner Beschäftigter. Dabei wird geprüft, ob weiterer Beratungsbedarf besteht und ob für die Umsetzung einzelner Maßnahmen ggfs. auf regionale Unterstützungsangebote verwiesen werden kann (z.B. der Kassen, der Kammern, der Initiative Neue Qualität der Arbeit oder anderer Landesinitiativen).
Durch eine professionelle Prozessberatung werden Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht.
Was und wer wird gefördert?
1. INQA Beratungsstellen (IBS), die die folgenden Aufgaben erfüllen:
- INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU;
- Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung;
- Programmunterstützung;
- Werbung für das Programm in der Region.
Antragsberechtigte für IBS:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren Zugang zu KMU, Beratungserfahrung, Methodenkompetenz, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können (z. B. Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Bildungswerke).
Förderung für IBS:
Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die maximale Zuschusshöhe für die Förderung der IBS beträgt 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel).
Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)
- bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
2. Prozessberatung für KMU:
Gefördert wird eine Prozessberatung für die Begleitung eines betrieblichen Lern- und Entwicklungsprozesses von maximal 12 Beratungstagen. Hierbei liegt der Fokus auf den Veränderungsbedarfen der KMU, die sich durch den digitalen Wandel ergeben. Ferner wird die Beratung mit Hilfe einer agilen Methode durchgeführt. Die Belegschaft ist in die Beratung zwingend einzubinden.
Antragsberechtigte für Prozessberatung:
Antragsberechtigt für eine beteiligungs- und prozessorientierte Beratung sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
- ihren Sitz und ihre Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- zum Zeitpunkt der Scheckvergabe seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen,
- im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE) hatten,
- weniger als 250 Beschäftigte (in JAE) haben und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erzielten.
Förderung für Prozessberatung / Coaching:
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt.
Das Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal 12 Beratungstage à 8 Stunden. Diese können auf mehrere Tage aufgeteilt werden. Das Coaching muss innerhalb von sieben Monaten nach Ausgabe des Beratungsschecks abgeschlossen sein.
Der Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1200 Euro netto. Damit sind alle Beratungsleistungen abgedeckt. Weitere Nebenkosten, wie z. B. Fahrtkosten, Verbrauchsmaterial etc., sind nicht zuwendungsfähig.
Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 % (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes.
Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)
- bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
3. Übergeordnetes Zentrum INQA Coaching (ÜZ):
Ein zentrales INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum soll die Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm untereinander und mit anderen Programmen und Akteuren unterstützen sowie die Qualität der Beratung sicherstellen und fördern.
Antragsberechtigte für ÜZ:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die entsprechend ihre fachliche und administrative Eignung sowie ihre Netzwerkzusammenhänge nachweisen können. Ein Träger kann sich sowohl als IBS als auch als ÜZ bewerben. Eine klare organisatorische und personelle Abgrenzung zwischen INQA-Beratung und dem ÜZ ist dann zu gewährleisten.
Förderung für ÜZ:
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die maximale Zuschusshöhe für die Förderung des ÜZ beträgt 90 % (ESF Plus- und Bundes- mittel). Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier)
- bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
Antragsverfahren:
Das BMAS steuert die Durchführung dieser Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat I4 – Transfer und betriebliche Praxis,
Human Resources (HR) Strategien
11017 Berlin
Ida Wiborg
ida.wiborg@bmas.bund.de
Bruni Tillmanns
bruni.tillmanns@bmas.bund.de
Eine umsetzende Stelle verantwortet das Bewilligungsverfahren. Als umsetzende Stelle (Bewilligungsbehörde) wird das Bewilligungsverfahren durchgeführt durch die
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft Bahn-See – DRV KBS
Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
1. Antragsverfahren für die IBS
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Interessierte Antragsberechtigte sind aufgerufen, in einem ersten Schritt zunächst eine Interessenbekundung für die Trägerschaft einer IBS im Programm INQA-Coaching einzureichen. Bei positiver Bewertung werden die Antragsberechtigten in einem zweiten Schritt zur Einreichung eines ausführlichen Förderantrages aufgefordert.
Deadline für die Interessenbekundung: 23.09.2022 um 15:00 Uhr
Interessenbekundungen sind über das Förderportal Z-EU-S einzureichen.
2. Antragsverfahren für das Coaching
Interessierte und qualifizierte Coaches können sich für die Aufnahme in den Coaching-Pool auf www.inqa.de bewerben. Informationen und Unterlagen zum Verfahren werden voraussichtlich Anfang 2023 ebenfalls dort bekannt gegeben.
KMU wählen dann eine/einen Coach aus dem Pool aus. Somit haben alle Coaches die gleiche Chance, einen Beratungsauftrag zu erhalten.
3. Antragsverfahren für das ÜZ
Das Antragsverfahren verläuft analog zu dem beschriebenen Prozess für die IBS.