Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt mit dem ESF-Plus Programm „Jugend stärken – Brücken in die Eigenständigkeit“ darauf ab, die Persönlichkeit benachteiligter junger Menschen im Alter zwischen 14 und 26 Jahren zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensweise zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen.

Die vorrangige Zielgruppe des Programms sind die sogenannten „Care Leaver“. 

Hierbei handelt es sich um junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe (zum Beispiel in Wohngruppen, Wohnheimen oder Pflegefamilien) verbracht haben oder (aktuell noch immer) verbringen und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Der Eintritt in die Volljährigkeit geht für die Betroffenen oftmals mit einer Beendigung der Jugendhilfeleistungen einher, da von ihnen erwartet wird, dass sie ihr Leben von nun an in eigener Verantwortung führen können. Einmal entlassen aus der Jugendhilfe müssen Care Leaver in vielen Fällen ihre Verselbständigung ohne soziales Netz und existenzielle Absicherung gestalten. Auch im Hinblick auf weitergehende Unterstützung bei der Erreichung von Bildungsabschlüssen nach Beendigung der Hilfen oder bei Ausbildungs- und beruflichen Perspektiven zeigt sich, dass Care Leaver überdurchschnittlich benachteiligt sind (Quelle: Förderrichtlinie). 

Ebenfalls in besonderem Maße benachteiligt sind sog. entkoppelte Jugendliche und junge Erwachsene, das heißt junge Menschen in problematischen Lebenslagen, die aus sämtlichen institutionellen Kontexten herausgefallen sind. 

Zur Umsetzung des Ziels sollen Strukturen und Angebote auf kommunaler Ebene gestaltet und umgesetzt werden, die:

  • benachteiligte junge Menschen beim Übergang in die Selbstständigkeit unterstützen;
  • eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren absichern;
  • geeignete Wohnformen mit sozialpägagogischer Begleitung modellhaft erproben.

Folgende Ergebnisziele werden mit dem ESF Plus-Programm verfolgt (siehe Förderrichtlinie): 

a)  Unterstützung junger Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und auf ihrem Weg
hin zu einer eigenständigen Lebensführung,

b)  Schaffung von Strukturen und Angeboten auf kommunaler Ebene, die junge Menschen
beim Übergang in die Selbständigkeit unterstützen,

c)  Bereitstellung geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten für junge wohnungslose und von
Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, in denen eine sozialpädagogische Begleitung der Betroffenen stattfindet.

Folgende Erkenntnisziele werden mit dem ESF Plus-Programm verfolgt (siehe Förderrichtlinie): 

a)  Erkenntnisse zur Wirkung einer bedarfsgerechten, systematischen Koordinierung und
Steuerung eines Übergangsmanagements für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit relevanten Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartnern,

b)  Erkenntnisse zur Sicherstellung und Verbesserung der rechtkreisübergreifenden Zusammenarbeit der verschiedenen Akteurinnen/Akteure

c)  Erkenntnisse zur Gestaltung von Wohnformen für junge Menschen und zur sozialpädagogisch begleiteten Unterbringung dieser in der jeweiligen Wohnform.

Geplant, gesteuert und koordiniert wird das ESF-Plus Programm durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (antragsberechtigte Träger).

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4x methodische Bausteine des Programms sind:

  • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit);
  • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z.B. Street-Work oder Mobile Beratung);
  • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (z.B. Anlaufstellen mit Lotsenfunktion, in denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten);
  • Erprobung neuer Wohnformen (Schaffung/Erprobung verschiedener – in der Kommune noch nicht vorhandener – Wohnformen für junge Menschen, z.B. Housing First).

Die Projekte sollen durch Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung (vorzugsweise in den Bereichen Soziale Arbeit und Sozialpädagogik), interkultureller Kompetenz sowie Gender- und Diversitätskompetenz erbracht werden, die gute Kenntnisse über die lokalen Strukturen sowie Akteurinnen/Akteure und Angebote in dem durch das Programm beschriebenen Themenfeld haben sollen. 

Von 2022 bis Ende 2027 stehen insgesamt 116 Mio, € für das Programm zur Verfügung.

Max. Zuschuss pro Antrag bis zu 200.000 €/Jahr, im Jahr 2022 max. 83.333,33 €. 

Das Antragsverfahren ist 2-stufig.

Die Interessenbekundung kann bis zum 09.09.2022 eingereicht werden.

Das Antragsverfahren startet im Oktober 2022.

Bis zum 01.01.2023 starten die Projekte.

Das gesamte ESF Plus-Zuwendungsverfahren wird elektronisch über das Projektverwaltungssystem Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) abgewickelt.

Die ESF-Fördersätze (nicht rückzahlbare Zuschüsse) betragen bis zu:

40 Prozent für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten
Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und
Trier),

60 Prozent für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).

Die Kofinanzierung erfolgt grundsätzlich in Form von Geldleistungen, kann aber auch durch Ausgaben für Personal des Zuwendungsempfängers/Weiterleitungsempfängers erbracht werden, dass für die Mitarbeit im Projekt freigestellt ist (Personalgestellung). Geldleistungen sind grundsätzlich durch eigene öffentliche Mittel (Eigenmittel) zu erbringen, können aber auch durch Drittmittel erbracht werden. Zulässige Drittmittel sind andere öffentliche Mittel (Landesmittel) sowie nichtöffentliche Mittel Dritter, sofern diese Mittel nicht dem ESF Plus oder anderen EU-Fonds entstammen.

Dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend obliegt die Steuerung des ESF Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“. Mit der Koordinierung und fördertechnischen Umsetzung des Programms ist das BAFzA – Referat 402 ESF Förderprogramme I – beauftragt. 

Projektauswahlkriterien „Jugend stärken“ (Stand 12.07.22)

https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmfsfj/Artikel/awk_jugend_staerken_ergaenzt.html

Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen (Stand 19.07.22)

https://www.esf.de/portal/SharedDocs/PDFs/DE/Programme-2021-2027/foerdergrundsaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=7

FAQ zum Antragsverfahren

https://www.jugend-staerken.de/resource/blob/198234/144bf3673fd89a1c3ae5244e3d246e59/faq-antrag-data.pdf

Formular Vorhabenkonzept zur Interessenbekundung

https://www.jugend-staerken.de/resource/blob/199958/e00185158e6e0bf480e6c358cb378e28/formular-vorhabenkonzept-zur-interessenbekundung-data.pdf

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung einer Interessenbekundung im Förderportal Z-EU-S

https://www.jugend-staerken.de/resource/blob/199960/dc9d54e20663b2c2727a0110e8d4deca/schritt-fuer-schritt-anleitung-zur-einreichung-einer-interessenbekundung-im-foerderportal-z-eu-s-data.pdf

Ausfüllhilfe zur Interessenbekundung

https://www.jugend-staerken.de/resource/blob/199968/8bc561de305da6f204511967db665707/ausfuellhilfe-zur-interessenbekundung-data.pdf

Videoaufzeichnungen zur Informationsveranstaltung JUST BEst

https://www.jugend-staerken.de/just/programme/just-best/berichte-justbest/aufzeichnung-der-informationsveranstaltung-just-best-192322

Kontakt und Beratung:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Referat 506

Sabine Schulte Beckhausen
Rochusstraße  8-10
53123 Bonn

E-Mail: 506@bmfsfj.bund.de