Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlch gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ gemeinsam entwickelt mit der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Die Initiative ist das Nachfolgeprogramm zum ESF-Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (2014-2020).
Übergeordnetes Ziel des Programms ist die Stärkung der sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt zur Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.
Durch die Gestaltung nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen langfristig erhalten und gefördert werden.

Durch die Gestaltung nachhaltiger Weiterbildungsstrukturen in Unternehmen und die Stärkung der gleichberechtigten, existenzsichernden Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen langfristig erhalten und gefördert werden.
Die Erreichung folgender Ziele wird unterstützt:
- Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Personalentwicklungs- und Weiterbildungsstrukturen und Unternehmenskultur sowie Erprobung neuer Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle;
- Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichernder Erwerbsbeteiligung von Frauen;
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in KMU durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote;
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Gruppen durch Verbesserung des Zugangs und den Ausbau bedarfsgerechter Angebote, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, Geringqualifizierte, Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderung in ihrer Vielfalt.
Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte zur Entwicklung, Erprobung und Einführung von Konzepten und Maßnahmen in 4 Handlungsfeldern (Quelle: Richtlinie) unterstützt:
- Weiterbildung im Wandel fördern
- Sozialpartnerschaftliche Dialoge zur Weiterbildung;
- Bedarfsanalysen zur (berufsübergreifenden) Kompetenzentwicklung, insbesondere bei Passungsproblemen durch digitalen und ökologischen Wandel;
- Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen und einer förderlichen Unternehmenskultur in Betrieben und Branchen;
- Bedarfsgerechte und individuelle Weiterbildungspfade, insbesondere zur Stärkung von in der Weiterbildung bisher benachteiligten Zielgruppen (Aufbau von PE-Strukturen, Schulungen von MultiplikatorInnen, gleichstellungs- und vielfaltsbewusste sowie barrierefreie Qualifizierung);
- Flexible und passgenaue Lehr- und Lernkonzepte im Prozess der Arbeit für zeit- und ortsunabhängiges Lernen;
- Anpassung von Qualifikationen (re-skilling und up-skilling) im digitalen und ökologischen Wandel, Stärkung von Selbstlern- und Schnittstellenkompetenzen;
- Anpassung der betrieblichen Arbeitsorganisation (PE/OE) zur Förderung der betrieblichen Resilienz in einer hochdynamisierten Arbeitswelt (dezentrale Arbeitsorte gestalten unter Berücksichtigung der Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten, Wandel von Führung zu (digitalem) Leadership, beteiligungsorientierte Prozess zur Gestaltung des digitalen Wandels in Unternehmen u.a.).
- Gleichstellung gestalten
- Sozialpartnerschaftliche Dialoge zur Gleichstellung der Geschlechter;
- Aufstiegsperspektiven für Frauen durch Qualifizierung und Coaching, Führen in Teilzeit für Frauen und Männer, Job- Sharing;
- Sensibilisierung, Beratung und Qualifizierungen von betrieblichen Interessenvertretungen, Führungskräften und Personalverantwortlichen zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung der Geschlechter;
- Gleichbehandlung der Geschlechter im Hinblick auf Entgeltstrukturen (Equal Pay); z.B. Entwicklung und Durchführung betrieblicher Entgeltchecks;
- Vereinbarkeit Beruf und Privatleben, z.B. durch innovative Modelle zu zeit- und ortsflexiblem Arbeiten;
- Abbau von beruflichen Nachteilen für Frauen und Männer aufgrund von Sorgearbeit und Eltern- und Pflegezeiten, z.B. Zugang und Förderung von (Weiter-) Bildung, qualifikationsgerechtem Wiedereinstieg nach Familienphasen, neue Modelle zur Stärkung von Männern in Teilzeit bzw. Eltern- und/oder Pflegezeit;
- Förderung von Frauen in MINT-Berufen;
- Teilhabe von Frauen an der Gestaltung der Veränderungsprozesse in der Transformation; z.B. durch Stärkung digitaler Kompetenzen von Frauen;
- sonstigen Maßnahmen zur Erhöhung qualifikationsgerechter und existenzsichern-der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
- Regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in KMU
- Stärkung des regionalen sozialpartnerschaftlichen (Branchen-)Dialogs;
- Aufbau/Ergänzung von regionalen Beratungsstrukturen und Netzwerken;
- Erhebung regionaler/betrieblicher Fachkräfte- und Flexibilitätsbedarfe;
- Erhebung/Identifizierung von branchen-/berufsspezifischen Digitalkompetenzbedarfen und Entwicklung bedarfsgerechter Qualifizierungsangebote;
- Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Bindung von Fachkräften in den Regionen durch Qualifizierung (re- skilling und up-skilling, On-Boardingprozesse u.a.) und/oder Gleichstellung in KMU.
- Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung
- Sozialpartnerschaftlich flankierte Dialoge zur Entwicklung innovativer Strategien zur Förderung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung sowie von Standards in Branche und Regionen, u.a. durch die Initiierung von sozialpartnerschaftlichen oder betrieblichen Vereinbarungen zur Qualifizierung und/oder Gleichstellung;
- Innovative Konzepte zur beruflichen Weiterbildung spezifischer Beschäftigtengruppen, u.a. Zugang für Geringqualifizierte (Grundkompetenzen) oder barrierefreie Weiterbildung (Lernbarrieren abbauen und Mitarbeitende mit Behinderungen in Weiterbildung inkludieren), oder weniger digitalaffine Zielgruppen;
- Weitere innovative Konzepte der beruflichen Weiterbildung und/oder Gleichstellung zur Anpassung an digitalen, demografischen und ökologischen Wandel;
- Innovative Konzepte zur Förderung des Transfers erfolgreicher Ansätze und Konzepte zur Etablierung nachhaltiger Teilhabe fördernder Weiterbildungs- und/oder Gleichstellungsstrukturen;
- Innovative Ansätze zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Weiterbildung und Gleichstellung unter Einbindung der Sozialpartner.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Es können auch öffentliche Unternehmen gefördert werden.
Die öffentliche Verwaltung kann jedoch nicht von der Richtlinie begünstigt werden.
Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
Förderung:
Die Projektförderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen:
- bis zu 40 % für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),
- bis zu 60 % für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundeländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig).
Die Gesamtausgaben je Vorhaben / Projekt sind auf max. 2 Mio. € begrenzt. Es gelten gesonderte Bestimmungen zur Eigenanteilsfinanzierung je Handlungsfeld (siehe Förderrichtlinie).
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die erste Stufe ist die Einreichung einer Interessenbekundung.
Ein bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht.
Geltungsdauer der Richtlinie: bis 31.12.2027
Deadline zum 1. Aufruf: 31.08.2022
(2. Aufruf: Anfang 2023)
Erfolgreich bewertete Antragsteller werden zur Abgabe eines formellen Förderantrags aufgefordert.
Die zuständige Regiestelle für das Programm sowie für Beratung:
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Stresemannstraße 121
10963 Berlin
Tel.: 030 4174 986 30 (Sprechzeiten: Mo. 13:30 – 16:00 Uhr; Do. 10:00 – 12:30 Uhr)
E-Mail: regiestelle@wandelderarbeit.de
Kontakt: https://www.f-bb.de/kontakt/
2x Informationsveranstaltungen und 2x Sprechstunden der Regiestelle:
https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/veranstaltungen/1-offene-sprechstunde-esf-sozialpartnerrichtlinie/
https://www.f-bb.de/unsere-arbeit/veranstaltungen/2-offene-sprechstunde-esf-sozialpartnerrichtlinie/
Bewilligungsbehörde (Finanzen)
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Der DRV KBS obliegt als Bewilligungsbehörde die Information und fördertechnische Beratung der Antragstellenden, die Prüfung der Anträge, die Bewilligung der Zuwendungen, die Auszahlung der Zuwendungen an die Antragstellenden sowie die Prüfung der Mittelverwendung (Verwendungsnachweisprüfung) und die Berichterstattung an das BMAS.
Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund der eingereichten Unterlagen im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der verfügbaren Haushaltsmittel über die Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.