Das EU-Programm „Citizens, Equality, Rights and Values” (CERV) setzt sich mit seinen Mitteln für die Umsetzung und Stärkung der im EU-Vertrag, Artikel 2 verbrieften Werte und Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein, wie Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte.

Eine weitere Priorität ist die Weiterentwicklung einer rechtebasierten, offenen und demokratischen Gesellschaft.

Die 4 spezifischen Ziele (Aktionsbereiche) des Programms sind:

  • Werte der Union;
  • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung;
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe;
  • Daphne (Gewaltprävention).

Der Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe verfolgt das Ziel, Räume zur gegenseitigen Verständigung, zum Austausch und der Förderung eines gemeinsamen Geschichts- und Kulturverständnisses für die Bürgerinnen und Bürger der EU zu schaffen. Ein weiterer Aspekt ist die Gestaltung und Stärkung basisdemokratischer Strukturen und ein aktives Mitgestalten der Zukunft der EU durch die Bevölkerung.

Seit 2023 liegt dabei auch ein Schwerpunkt auf der Förderung der Beteiligung von Kindern.

Spezifische Ziele dieses Aktionsbereiches sind:

  • Geschichtsbewusstsein;
  • Bürgerbeteiligung;
  • Kommunale Partnerschaften und Netzwerke.

Innerhalb der Bürgerbeteiligung gibt es einen neuen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen (Call for proposal):

Rechte des Kindes und Beteiligung von Kindern (CERV-2024-CHILD)
Start des Aufrufs: 15.11.2023
Deadline: 26.03.2024, 17:00 Uhr MEZ Brüssel
Laufzeit: 24 Monate
Gesamtfördersumme des Aufrufs: 12.000.000 €
Fördersumme (grant) pro Projekt: nicht unter 100.000 €
Förderquote: 90% (lump sum grant – Pauschalsumme)

Mit diesem Aufruf soll auf die aktuellen Bedürfnisse und Herausforderungen von Kindern in der EU reagiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Rechten von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und in prekären Situationen, einschließlich derjenigen, die vor der russischen Aggression gegen die Ukraine geflohen sind. 

Projekte sollten dazu beitragen, Kinder in ihrer ganzen Vielfalt zu stärken und sicherzustellen, dass alle Kinder ihr volles Potenzial ausschöpfen und die gleichen Rechte genießen.

Der Schwerpunkt dieser Aufforderung liegt auf der Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen auf EU-, nationaler und lokaler Ebene, die in der EU-Kinderrechtsstrategie festgelegt sind.

Förderfähige Themen:

  1. Psychische Gesundheit von Kindern
  2. Verankerung der Perspektive der Rechte des Kindes in Maßnahmen auf nationaler und lokaler Ebene
  3. Beteiligung und Teilhabe von Kindern
  4. Bewusstsein für demokratische Rechte, das in der Kindheit beginnt

Förderfähige Aktivitäten:

  • voneinander Lernen, Schulungen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit und Vernetzung;
  • Verbreitung und Sensibilisierung, einschließlich sozialer Medien oder Pressekampagnen;
  • Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen für nationale, regionale und lokale Behörden;
  • Schulungsaktivitäten und Sensibilisierungsveranstaltungen für Kinder;
  • Konzeption und Umsetzung von Protokollen, Entwicklung von Arbeitsmethoden und Instrumenten.

Die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen sollte in Zusammenarbeit mit Kindern erfolgen, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten genau auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten sind. Organisationen, die bereits mit Kindern arbeiten, können diese zu ihrem Projektvorschlag konsultieren und Überlegungen bzw. Hinweise aus diesem Prozess in die Anträge aufnehmen. Die Stimme der Kinder kann auch auf der Grundlage verfügbarer Berichte und Dokumente einbezogen werden, in denen die Meinungen und Bedürfnisse der Kinder festgehalten sind. Bei allen Maßnahmen und Aktivitäten, sowohl in der Entwurfs-, Konsultations- und Umsetzungsphase, ist sicherzustellen, dass diese den alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Erwartete Ergebnisse:

  • Sensibilisierung der Kinder für ihr Recht, sich zu beteiligen und ihre Stimme zu erheben;
  • integrative und systematische Mechanismen für die Beteiligung von Kindern;
  • Umsetzung der Maßnahmen und Empfehlungen der EU-Kinderrechtsstrategie;
  • Verbesserung des Kapazitätsaufbaus, des Austauschs bewährter Verfahren, Schulungen zu den Rechten und Bedürfnissen von Kindern;
  • Festlegung von Leitlinien und Orientierungshilfen sowie verbesserte Datenerhebung;
  • Verbesserung der Zuweisung, Planung und Überwachung von Ressourcen und Mitteln zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes;
  • Sensibilisierung für und Investitionen in den Aufbau von Kapazitäten;
  • Bereitstellung angemessener Unterstützung für besonders schutzbedürftige Kinder.

Förderfähige Antragsteller:

  1. Hauptantragsteller und Mitantragsteller müssen juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein.
  2. Der Hauptantragsteller muss eine gemeinnützige Organisation sein. Gewinnorientierte Organisationen können sich nur in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen bewerben.
  3. Die Antragsteller müssen ihren formellen Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
    – EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG);
    – Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt.

Die Aktivitäten müssen in einem förderfähigen Land durchgeführt werden.

Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

Der Antrag muss mindestens 2 Antragsteller (Hauptantragsteller, Mitantragsteller) umfassen.

Es wird dringend empfohlen, eine öffentliche Behörde, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, aktiv an den Projekten zu beteiligen. Diese Unterstützung wird durch einen Anhang zum Antrag (Schreiben der Behörde) zum Ausdruck gebracht.

Organisationen, die in den Projekten direkt mit Kindern arbeiten, müssen über ein Kinderschutzkonzept verfügen (obligatorischer Anhang zum Antragspaket), das die 4 Bereiche abdeckt, die in den „Keeping Children Safe Child Safeguarding“ dargelegt sind.

Kontakt und Beratung:

Kontaktstelle CERV Deutschland
Irmintrudisstraße 17
D – 53111 Bonn

E-Mail: info@kontaktstelle-cerv.de

Bis 2 Wochen vor Deadline werden Anträge gegengelesen und Rückmeldungen / Tipps gegeben!

AnsprechpartnerInnen:

Jochen Butt-Pośnik
Leiter der Kontaktstelle CERV Deutschland
Montag bis Freitag 9.00 – 16.00 Uhr
Tel.: +49 (0)228 – 24 20 997
E-Mail: butt-posnik@kontaktstelle-cerv.de

Stefanie Ismaili-Rohleder
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Montag bis Donnerstag 8.30 – 16.00 Uhr
Tel.: +49 (0)228 – 96 50 02 96
E-Mail: ismaili@kontaktstelle-cerv.de

Claudia Leinauer
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Montags, dienstags & donnerstags: 09:00 – 16:30 Uhr; mittwochs: 08:30 – 13:30 Uhr
Tel.: +49 (0)228 – 24 13 18
E-Mail: leinauer@kontaktstelle-cerv.de

Ava Mehlen
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Montags, dienstags, donnerstags & freitags 09:00 – 16:00 Uhr
Tel.: +49 (0)228 – 24 20 996
E-Mail: mehlen@kontaktstelle-cerv.de