Die GD Justiz der EU-Kommission verantwortet und unterstützt ein breites Spektrum an Projekten, Maßnahmen und Aktivitäten, die sowohl auf den Aufbau und die Festigung eines gemeinsamen europäischen Rechtsrahmens ausgerichtet sind, als auch auf die gemeinschaftliche Gestaltung eines lebenswerten, vielfältigen und friedlichen Europas, wie z.B. im EU-Förderprogramm CERV.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung
Deadline: 24. Februar 2022, 17:00 Uhr MEZ
Projektdauer zwischen 12 und 24 Monaten
Finanzvolumen des Aufrufs: 12.240.000 €
EU-grant pro Projekt mindestens 75.000 €
Im Rahmen des EU-Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichberechtigung, Rechte und Werte“ (CERV) stellt die Europäische Kommission 12 Millionen € für Projekte zur Verfügung, die alle Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung bekämpfen.
Für 2022 sind fünf Prioritäten vorgesehen:
- Bekämpfung von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassreden und Hasskriminalität;
- Förderung von Diversity Management und Inklusion am Arbeitsplatz;
- Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen;
- Verhinderung, Meldung und Bekämpfung von Hassreden im Internet;
- Ausgerichtet auf Behörden, um ihre Reaktionen auf Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verbessern.
Förderfähige Aktivitäten:
- Koalitions- und Kapazitätsaufbau;
- Schulung von Fachkräften und Opfern von (mehrfacher und intersektionaler) Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen;
- gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Verfahren, Zusammenarbeit, einschließlich der Ermittlung bewährter Verfahren, die auf andere Teilnehmerländer und in die öffentliche Politik übertragbar sind;
- Entwicklung und Umsetzung von Antirassismusstrategien oder Aktionsplänen, auch mit Fokus auf spezifische Gründe (z. B. Antisemitismus, Antiziganismus, antimuslimischer Hass oder andere spezifische Formen der Intoleranz) und auf lokaler Ebene initiiert;
- Verbreitung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen, auch in sozialen Medien;
- Studien und analytische Aktivitäten, einschließlich intersektionaler Analysen;
- Förderung digitaler Kompetenzen und kritischen Denkens;
- Datenaufzeichnung, Datensammlung, Erhebungen, einschließlich Datenaufschlüsselung;
- Überwachung und Meldung von Vorfällen von Diskriminierung, Hassreden und Hasskriminalität, einschließlich Analyse von Mustern und Trends, Auslösern und Ökosystemen von Online-Hass;
- Opfer-Empowerment und -Unterstützung unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt.
Förderfähige Antragsteller und Partner:
Um im Rahmen der ersten, zweiten, dritten und vierten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
− juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften)
− in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
− EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
− Nicht-EU-Länder:
mit dem CERV-Programm assoziierte Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Teilnahmebedingungen:
a) Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge stellen in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen;
b) das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
c) am Antrag müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein;
d) die beantragte EU-Finanzhilfe darf 75 000 EUR nicht unterschreiten.
Um im Rahmen der fünften Priorität förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
− Behörden sein; Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein;
− in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
− EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
− Nicht-EU-Länder:
mit dem CERV-Programm assoziierte Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen die Abkommen vor Unterzeichnung des Grants in Kraft treten (Liste der
teilnehmende Länder)
Andere Teilnahmebedingungen:
a) das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
b) am Antrag müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein;
c) die beantragte EU-Finanzhilfe darf 75 000 EUR nicht unterschreiten.
Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
− bei der ersten, zweiten, dritten und vierten Priorität: Antragsteller und Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ordnungsgemäß in einem der am Programm teilnehmenden Länder ansässig sind, oder eine internationale Organisation; gewinnorientierte Organisationen müssen ihre Anträge in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen einreichen.
− im Rahmen der fünften Priorität: Antragsteller müssen Behörden eines der am Programm teilnehmenden Länder sein; Partner müssen öffentliche Einrichtungen oder private Organisationen sein, die ordnungsgemäß in einem der am Programm teilnehmenden Länder ansässig sind, oder internationale Organisationen.
Kontakt und Beratung:
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/