Die EU-Kommission möchte mit Städtepartnerschaftsprojekten (TT) sowie Städtenetzwerk-Projekten (NT) ein positives, konstruktives, demokratisches und zukunftsorientiertes Bild von Europa vermitteln, das nah am Bürger ist, das die Gleichstellung und Vielfalt fördert und insbesondere die junge Generation einbezieht, um eine stärkere Verantwortung für die Zukunftsgestaltung Europas zu übernehmen.

Besonders Städtenetzwerk-Projekte sollen Städten und Kommunen dazu dienen, ihre Kooperationen nachhaltig zu vertiefen und zu intensivieren, um langfristige Netzwerke zu installieren und gemeinsame Aktivitäten für die Stärkung der europäischen Integration durchzuführen. Sie werden damit Gestalter Ihres Leitbildes für die Zukunft der EU.

Ziele von Städtepartnerschaften und -netzwerken

  • Stärkung des Austauschs zwischen Bürgerinnen und Bürgern verschiedener Länder;
  • Erleben der kulturellen Vielfalt der EU und Entwicklung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe das Fundament einer gemeinsamen friedlichen Zukunft bilden;
  • Sicherung friedlicher Beziehungen zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern Europas und ihrer aktiven Beteiligung auf lokaler Ebene;
  • Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und des Austauschs bewährter Praktiken;
  • Unterstützung einer guten lokalen Verwaltung und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden im europäischen Integrationsprozess.

Deadline zur Einreichung des Antrags:
24. März 2022, 17:00 Uhr MEZ (Brüsseler Zeit)
Call-Budget: 11.000.000 €, TT: 4.500.00 €, TN: 6.500.000 €
Die Finanzierung beruht auf Pauschalen.
Projektdauer Städtepartnerschaften TT: bis zu 12 Monaten 
(max. Fördersumme 30.000 pro Projekt)
Projektdauer Städtenetzwerke NT: zwischen 12 und 24 Monaten
(keine Höchstgrenze der Förderung pro Projekt angegeben im Aufruf)

Förderprioritäten 2022:

I. Städtepartnerschaften (TT):

  • Bewusstsein für den Reichtum des kulturellen und sprachlichen Umfelds in Europa schärfen;
  • Sensibilisierung für die Bedeutung der Verstärkung des europäischen Integrationsprozesses auf der Grundlage von Solidarität;
  • Förderung des Gefühls der Zugehörigkeit zu Europa durch Förderung der Debatte über die Zukunft Europas;

II. Städtenetzwerke (NT):

Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes können Städtenetzwerke einen besonderen Schwerpunkt auf folgende Aspekte legen:

  • Stärkung der europäischen und demokratischen Dimension des Entscheidungsprozesses der EU;
  • Unterstützung freier und fairer Wahlen in Europa; 
  • Stärkung eines Gefühls der Zugehörigkeit zu Europa durch Förderung der Debatte über die Zukunft Europas;
  • Überlegungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die lokalen Gemeinschaften.

Geförderte Aktivitäten (Beispiele):

Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungsaktivitäten, Expertentreffen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, Datenerfassung und Konsultation, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahrensweisen zwischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.

Erwartete Ergebnisse:

I. Städtepartnerschaften (TT):

  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft unter einem vielfältigen Spektrum von Bürgerinnen und Bürgern auf lokaler Ebene;
  • Einbeziehung der Erfahrungen eines vielfältigen Spektrums von Bürgerinnen und Bürgern aus lokalen Gemeinschaften und Anerkennung des Mehrwerts, den die EU bei einer basisorientierten Herangehensweise bietet;
  • Förderung eines stärkeren Zugehörigkeitsgefühls zur EU;

II. Netzwerke von Städten (NT):

  • eine Gelegenheit für Städte und Gemeinden bieten, größere Projekte zu entwickeln, um die Wirkung und Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu steigern;
  • Möglichkeit für die Begünstigten, thematischere und politikorientiertere Projekte zu entwickeln;
  • Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen Partnerorganisationen;
  • Sensibilisierung für die Vorteile von Vielfalt und die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Akzeptanz gegenüber europäischen Minderheiten, wie z.B. den Roma;
  • Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte und ihre Anwendung sowie Förderung einer Kultur der Grundrechte;
  • Verbesserung der Information über die Rechte, die aus der Unionsbürgerschaft erwachsen, und Verbesserung ihrer Wahrnehmung in den Mitgliedstaaten;
  • Sensibilisierung und bessere Bereitstellung von Informationen für mobile EU-Bürgerinnen und Bürger und ihre Familienangehörigen über ihre Rechte aus der Unionsbürgerschaft.

Antragsteller / Partner:

Um förderfähig zu sein, müssen Antragstellende (Begünstigte und verbundene Einrichtungen) alle folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen eine juristische Person (öffentliche oder private Einrichtung) sein;
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben;
  • Sie müssen eine öffentliche Einrichtung oder eine Organisation ohne Erwerbscharakter sein: Städte / Kommunen und / oder andere Ebenen lokaler Behörden bzw. ihrer Partnerschaftsausschüsse / -netzwerke oder sonstige gemeinnützige Organisationen sein, die lokale Behörden vertreten.

Zusätzlich gilt für:

I. Städtepartnerschaften 

a) Zulässig sind nur Anträge einzelner Antragstellender.

b) An Städtepartnerschaftsprojekten müssen Kommunen aus mindestens zwei förderfähigen Ländern beteiligt sein, von denen mindestens eines ein EU-Mitgliedstaat ist.

c) An Veranstaltungen im Rahmen von Städtepartnerschaften müssen mindestens 50 direkte Teilnehmende beteiligt sein, von denen mindestens 25 „eingeladene Teilnehmende“ sind. “Eingeladene Teilnehmende” sind Reisedelegationen, die aus anderen förderfähigen Projektpartnerländern kommen als dem Land, in dem eine Veranstaltung im Rahmen von Städtepartnerschaften stattfindet.

e) Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden, die an dem Projekt teilnehmen.

f) In der Regel sind die Projekte auf eine Dauer von bis zu 12 Monaten anzulegen.


II. Städtenetzwerke

a) Die Vorschläge müssen von einem Konsortium eingereicht werden, das aus mindestens fünf Antragstellenden (Begünstigten, nicht verbundenen Einrichtungen) besteht und das die folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Einrichtungen sind Kommunen aus mindestens fünf förderfähigen Ländern, von denen mindestens drei Länder EU-Mitgliedstaaten sind.

b) Die Aktivitäten müssen in mindestens zwei verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.

c) In der Regel sind die Projekte auf eine Dauer von 12 bis 24 Monaten anzulegen.

Finanzerung:

Die Finanzierung erfolgt in Form von Pauschalbeiträgen.

CERV-2022-CITIZENS-TOWN-TT – Städtepartnerschaften

Die Berechnung des Pauschalbetrags basiert auf 1x Parameter: Anzahl der internationalen (oder „eingeladenen“) Teilnehmenden (Anzahl der Teilnehmenden, die aus anderen förderfähigen Projektländern, als dem Gastgeberland der Städtepartnerschaftsveranstaltung anreisen).

Eine Veranstaltung entspricht einem Arbeitspaket im Antragsformular.

1 Arbeitspaket = 1 Veranstaltung = eine oder mehrere Aktivitäten

CERV-2022-CITIZENS-TOWN-NT – Städtenetzwerke

Die Pauschalbetragsberechnung basiert auf 2x Parametern: Anzahl der direkten Teilnehmenden und Anzahl der förderfähigen Länder pro Veranstaltung (vor Ort oder online).

Eine Veranstaltung findet innerhalb eines definierten Zeitrahmens statt und kann verschiedene Arten von Aktivitäten umfassen (Konferenzen, Workshops, Schulungen, Seminare, Debatten, Webinare, Ausstellungen, Filmvorführungen/-produktionen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Umfragen, Recherchen, Flashmobs usw.).

Eine Veranstaltung entspricht einem Arbeitspaket im Antragsformular. 

1 Arbeitspaket = 1 Veranstaltung = eine oder mehrere Aktivitäten

Kontakt und Beratung:

Beratung:

E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/