Die Europäische Kommission stellt 6,8 Millionen € zur Verfügung, um die uneingeschränkte Wahrnehmung der Rechte von Frauen, die Freiheit von Geschlechterstereotypen, die Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Stärkung der Rolle von Frauen und das Gender Mainstreaming zu fördern.
Die EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 zielt auf die Verwirklichung einer Gleichstellungsunion. Die Strategie stellt politische Ziele und Maßnahmen vor, um bis 2025 bedeutende Fortschritte auf dem Weg zu einem geschlechtergerechten Europa zu machen. Das Ziel ist eine Union, in der Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in all ihrer Vielfalt ihren Lebensweg frei wählen können, die gleichen Chancen haben, sich zu entfalten und gleichermaßen an unserer europäischen Gesellschaft teilhaben und sie führen können.
Die wichtigsten Ziele sind die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt; Bekämpfung von Geschlechterstereotypen; Schließung von Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt; Erreichen einer gleichberechtigten Teilhabe in verschiedenen Wirtschaftssektoren; Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles; Schließung des Gender Care Gap und Herstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Entscheidungsfindungen und in der Politik.
Die Strategie verfolgt einen dualen Ansatz von Gender Mainstreaming in Verbindung mit gezielten Maßnahmen. Intersektionalität ist ein horizontaler Grundsatz für ihre Umsetzung. Die Strategie konzentriert sich zwar auf Maßnahmen innerhalb der EU, steht jedoch im Einklang mit der EU-Außenpolitik zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle der Frau.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter (CERV-2022-GE)
Deadline: 16. März 2022, 17:00 Uhr MEZ
Projektdauer zwischen 12 und 24 Monaten
Finanzvolumen des Aufrufs: 6.800.000 €
EU-grant pro Projekt mindestens 75.000 €
Der Aufruf zur Gleichstellung der Geschlechter 2022 konzentriert sich auf zwei Prioritäten:
- Gleichberechtigte Beteiligung und Vertretung von Frauen und Männern an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsfindungen (auf allen Ebenen – europäisch, national, regional und lokal);
- Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, auch mit Schwerpunkt Jugend, Werbung und Medien.
Förderfähige Aktivitäten:
Priorität 1: Gleichberechtigte Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern an politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen
- Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung umfassender nationaler Strategien durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, um eine gleichberechtigte Teilhabe/Repräsentation von Frauen und Männern in Politik und Wirtschaft zu erreichen;
- Gegenseitiges Lernen und Ermittlung/Austausch bewährter Verfahren zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und/oder zwischen einschlägigen Interessenträgern wie Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenorganisationen, und den Medien;
- Entwicklung und/oder Verbreitung hochwertiger Instrumente und/oder erfolgreicher Strategien mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe/Repräsentation von Frauen und Männern in Politik und Wirtschaft;
- Sensibilisierungsaktivitäten wie Seminare, Konferenzen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Presseaktivitäten und Social-Media-Kampagnen, einschließlich Sensibilisierung für die geschäftlichen Vorteile einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern an Führungspositionen in Unternehmen;
- Entwicklung/Verstärkung der Zusammenarbeit/Vernetzung zwischen wichtigen Akteuren wie nationalen und/oder regionalen/lokalen Behörden und/oder deren Verbänden, Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenorganisationen, und verstärkte Koalitionsbildung.
Aktivitäten zur Unterstützung einzelner politischer Parteien werden von der Kommission durch diese Aufforderung nicht finanziert.
Priorität 2: Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, auch mit Fokus auf Jugend, sowie in Werbung und Medien
- Sensibilisierungs- und Empowerment-Aktivitäten, insbesondere Aktivitäten zur Bekämpfung negativer Einstellungen und Stereotypen in Bezug auf Geschlechterrollen und erwartetes Verhalten von Männern und Frauen, Mädchen und Jungen, und Bereitstellung alternativer Modelle oder Wahlmöglichkeiten;
- Kapazitätsaufbau und Ausbildung für einschlägige Fachkräfte, insbesondere Sensibilisierungsaktivitäten für Fachkräfte, die mit Jugendlichen arbeiten (z. B. in Schulen oder außerschulische Aktivitäten) oder Fachkräfte im Medien- und Werbesektor;
- Austausch bewährter Verfahren, gegenseitiges Lernen, insbesondere Aktivitäten zur Förderung guter Praxisbeispiele von Organisationen, Strukturen oder Unternehmen, die sich mit Geschlechterstereotypen befassen und alternative Modelle anbieten.
Förderfähige Antragsteller und Partner:
Um im Rahmen der ersten und zweiten Priorität förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und verbundene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Körperschaften)
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- mit dem CERV-Programm assoziierte Länder oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- andere Teilnahmebedingungen:
- Organisationen, die gewinnorientiert sind, müssen Anträge stellen in Partnerschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder privaten gemeinnützigen Organisationen;
- das Projekt kann entweder national oder transnational sein;
- am Antrag müssen mindestens zwei Organisationen (Antragsteller und Partner) beteiligt sein;
- die beantragte EU-Finanzhilfe darf 75 000 EUR nicht unterschreiten.
Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens 2 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Kontakt und Beratung:
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/