Dieser CERV-Aufruf unterstützt Projekte transnationaler Partnerschaften und Netzwerke mit direkter Beteiligung europäischer Bürgerinnen und Bürger. Die Projekte sollen ein breites Spektrum von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund in gemeinsamen Aktivitäten zusammenbringen, die direkt mit Themen der EU-Politiken verbunden sind. Die gemeinsamen Aktionen sollen Ihnen die Möglichkeiten geben, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen der EU zu beteiligen und damit zum breiten und basisbezogenen demokratischen Leben der Union beizutragen. Damit wird das Verständnis der EU-Bürgerinnen und Bürger für politische Entscheidungsprozesse gefördert sowie anhand praktischer Beteiligung gezeigt, wie sie in die Lage versetzt werden, Ihre Ansichten und Meinungen in allen Bereichen in der Union bekannt zu machen und öffentlich auszutauschen.
Die Projekte sollen die demokratische Teilhabe unterstützen, z.B. durch die Anregung und Organisation von Diskussionen, Debatten, Reflexionen. Es sollen ebenso praktische Lösungen vorgeschlagen werden, die durch Zusammenarbeit und Koordinierung auf EU-Ebene umgesetzt werden können. Der Austausch bewährter Verfahren und Methoden sowie die praktische Verbindung zu politischen Entscheidungsprozessen soll gewährleistet werden.
Wichtige politische Dokumente zum Aufruf (Auswahl):
Prioritäten für Projektanträge:
1. Förderung der demokratischen Teilhabe durch Debatten über die Zukunft Europas (neu in 2023)
Projekte dieser Priorität sollen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, ihre Vorstellungen von einem zukünftigen Europa zu äußern und ihre Visionen für die Zukunft der europäischen Integration mit zu entwerfen. Damit soll ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl zur EU und ihren Werten gefördert werden.
Förderfähige Aktivitäten:
- Praktische Ansätze, wie sich teilnehmende Bürgerinnen und Bürger bei zuständigen politischen Behörden, Entscheidungsträgern Gehör verschaffen können;
- Austausch von Bürgermeinungen zwischen Mitgliedsstaaten;
- Stärkung der Teilnahme an Wahlen;
- Entwicklung innovativer demokratischer Ansätze und Instrumente (E-Demokratie).
2. Einbindung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden in Diskussionen und Maßnahmen in Bezug auf unser Klima und unsere Umwelt
Die Gestaltung und Umsetzung des Green Deals der EU kann nur gelingen, wenn die Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung der Klimapolitik einbezogen werden.
Zivilgesellschaft und Verbände sollen Bürgerdialoge fördern, um Klima- und Umweltfragen und deren konkrete Gestaltung und Umsetzung vor Ort zu diskutieren und Lösungen für Entscheidungsträger vorzuschlagen.
3. Einbindung von Bürgerinnen, Bürger und Gemeinschaften in Diskussionen und Maßnahmen zum Thema Solidarität (neu in 2023)
Das Thema Solidarität wird diskutiert und gestaltet als Antwort auf gesellschaftliche Herausforderungen in der EU (z.B. Fluchtmigration, Bekämpfung von Armut, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung von Gruppen der Bevölkerung).
Untersuchung, Entwicklung und Anwendung von Solidaritätsaktivitäten und -mechanismen (z.B. Freiwilligenarbeit, Spenden, Stiftungen, Zivilgesellschaftliche Organisationen, Crowdfunding u.a.).
4. Bekämpfung von Desinformation und anderen Formen der Einmischung in die demokratische Debatte und Förderung der Medienkompetenz
Projekte, die gegen Desinformation und andere Formen der Einmischung in die demokratische Debatte vorgehen. Bürgerinnen und Bürger werden in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ihre Medienkompetenz wird verbessert (z.B. Bekämpfung von Fake News, Hassreden, populistische Äußerungen in den Medien).
Die Projekte können sich auch mit anderen Themen in allen Bereichen der EU-Maßnahmen befassen, solange sie mit dem Ziel dieses Aufrufs im Einklang stehen.
Jedes Projekt kann sich mit mehreren Prioritäten befassen.
Projekte, die nicht nur Meinungen einholen, sondern eine aktive Beteiligung, Verbreitung und Wirkung hervorrufen, werden besonders gefördert.
Förderfähige Antragsteller
Um antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller “Leadpartner/Koordinatoren”, Projektpartner und verbundene Einrichtungen Folgendes erfüllen:
- Hauptantragsteller (d. h. „Koordinator“) müssen gemeinnützige private juristische Personen oder öffentliche Universitäten sein;
- Mitantragsteller müssen gemeinnützige juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen) oder eine internationale Organisation sein;
- Sie müssen formell in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- mit dem CERV-Programm assoziierte Länder oder Länder, die in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen stehen und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder).
Das Projekt muss transnational sein.
Der Antrag muss mindestens 2 Antragsteller (Hauptantragsteller und mindestens ein Mitantragsteller, der keine verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner ist) aus 2 verschiedenen förderfähigen Ländern umfassen.
Kontakt und Beratung
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/