Der offizielle Titel des aktuellen Aufrufs 2023 lautet: „Förderung des Bewusstseins der Organisationen der Zivilgesellschaft für den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“.
Die wesentlichen Ziele im CERV-Themenbereich Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit sind: Schutz, Förderung und Sensibilisierung für Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der EU durch finanzielle Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene dazu aktiv sind.
Projektvorschläge dürfen nur jeweils für 1x der folgenden 5x Prioritäten eingereicht werden:
1. Aufruf: Aufbau von Kapazitäten und Sensibilisierung für die EU-Charta der Grundrechte (CERV-2023-CHAR-LITI-CHARTER)
Mit diesem Call for Proposal 2023 sollen Rechte und Werte gefördert werden, indem in erster Linie die Kapazitäten und das Bewusstsein der Organisationen der Zivilgesellschaft für die Charta gestärkt werden. Es werden Aktivitäten unterstützt, welche die Einhaltung der Charta gewährleisten.
Projekte können sich mit den Erfordernissen des Kapazitätsaufbaus und der Sensibilisierung für die EU-Charta im Allgemeinen befassen, oder sie können sich auf eines oder mehrere der nachstehenden Themen konzentrieren:
- In der Charta verankerte Rechte und Sensibilisierung für den Anwendungsbereich der Charta;
- Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter.Stärkung der Rechenschaftspflicht für den Einsatz von Automatisierung in Fällen, in denen Rechte auf dem Spiel stehen, wie z.B. Behandlung und Bekämpfung von Voreingenommenheit und Mehrfach-Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sowie anderer Gründe, die durch den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz verursacht oder verstärkt werden. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von Leitlinien, technischen Benchmarks und Instrumenten, auch für die Prüfung von Algorithmen.
Förderfähige Aktivitäten (Beispiele):
- Kapazitätsaufbau bei Organisationen der Zivilgesellschaft und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnis und Nutzung der EU-Charta, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Dimension, insbesondere in Bezug auf ihren Anwendungsbereich;
- Schulungen und Train-the-Trainer-Aktivitäten für Fachleute durch z.B. operative Leitlinien und Lerninstrumente;
- Analysetätigkeiten wie geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Datenerhebung und Forschung sowie die Schaffung von Instrumenten oder Datenbanken.
2. Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums (CERV-2023-CHAR-LITI-CIVIC) – NEU in 2023
Projekte dieser Priorität sollen die Akteure der Zivilgesellschaft in die Lage versetzen, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu kooperieren. Sie sollen einen Kommunikations-Kanal zur EU-Ebene schaffen, um über die aktuelle Situation des zivilgesellschaftlichen Raums in ihren Ländern zu berichten und ihre Anliegen wirkungsvoll vorbringen zu können.
Die Projekte zielen auf die Schaffung eines systematischen und umfassenden Überwachungssystems zur regelmäßigen und konsequenten Kontrolle des nationalen Umfelds, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen im nationalen Rahmen arbeiten.
Die Projekte zielen auch auf den Schutz von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihren Mitgliedern und Rechtsvertretern, die sich für den Schutz und die Förderung der angegriffenen EU-Werte einsetzen.
Transnationale Partnerschaften mit Möglichkeiten des gegenseitigen Lernens zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten werden besonders gefördert, ebenso wie Vernetzungen mit relevanten Strukturen auf nationaler Ebene, wie z. B. Nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und Ombudsinstitutionen sowie die nationalen Anlaufstellen für die Charta.
Förderfähige Aktivitäten (Beispiele):
- Analytische Aktivitäten und Entwicklung einer Methodik zur Überwachung des zivilgesellschaftlichen Raums in den EU-Mitgliedstaaten;
- Gegenseitiges Lernen, Austausch von bewährter Praxis (auch grenzüberschreitend);
- Entwicklung von Synergien zwischen Akteuren, die sich für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einsetzen sowie zwischen ihnen und den nationalen und europäischen Behörden.
3. Strategische Rechtsstreitigkeiten / Prozessführung (CERV-2023-CHAR-LITI-LITIGATION)
Die Bewohner der EU müssen sich ihrer Rechte bewusst sein und brauchen Unterstützung, um im Falle einer Verletzung ihrer Grundrechte wirksamen Rechtsschutz zu erhalten. Zu diesem Schutz gehört auch die strategische Prozessführung im Zusammenhang mit den in der Charta verankerten Rechten. Die Prozessführung trägt zu einer kohärenteren Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts und zur Durchsetzung der Rechte des Einzelnen bei.
Projekte im Rahmen dieser Priorität sollten durch Schulungen, Wissensvermittlung und den Austausch bewährter Praxis das Wissen, die Kompetenzen und die Fähigkeit von NGO, Praktikern, Juristen und unabhängigen Menschenrechtsgremien stärken, sich auf nationaler und europäischer Ebene wirksam an der Prozessführung zu beteiligen. Zugleich soll damit der Zugang zur Justiz sowie die Durchsetzung der EU-Rechte verbessert werden.
Projekte im Rahmen dieser Priorität können sich auch auf die Bekämpfung offensichtlich unbegründeter oder missbräuchlicher Gerichtsverfahren gegen engagierte Journalisten und Menschenrechtsverteidiger konzentrieren, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen.
Förderfähige Aktivitäten (Beispiele):
- Aktivitäten zur Verbesserung der Fähigkeit von Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich der für sie tätigen Juristen, von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Gleichbehandlungsstellen und Ombudsinstitutionen sowie von anderen Rechtsverteidigern, Fähigkeiten und Kapazitäten im Bereich der strategischen Rechtsverfolgung in Bezug auf die Grundrechte im Rahmen der Charta zu entwickeln, z.B. durch die Vertiefung ihrer Kenntnisse über den Vorabentscheidungsmechanismus (gemäß Artikel 267 AEUV) und die im Rahmen des EU-Rechts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Rechtsschutzes;
- analytische Aktivitäten, wie z. B. Datenerhebung und Forschung sowie die Entwicklung von Instrumenten oder Datenbanken (z. B. thematische Datenbanken der Rechtsprechung).
Wichtig: unter dieser Priorität werden die Prozesskosten nicht finanziert!
4. Schutz der Werte und Rechte der EU durch Bekämpfung von Hasskriminalität und Hassreden (CERV-2023-CHAR-LITI-SPEECH) – NEU in 2023
Organisationen der Zivilgesellschaft sollen mit diesen Projekten in die Lage versetzt werden, Mechanismen der Zusammenarbeit mit den Behörden einzurichten, um die Meldung von Hassverbrechen und Hassreden zu unterstützen, Opfer von Hassreden und Hassverbrechen zu schützen sowie die Strafverfolgung zu unterstützen. Aktivitäten können unter anderem Schulungen oder Methoden und Instrumente zur Datenerhebung sein.
Die Projekte konzentrieren sich ebenso auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Internet, einschließlich der Meldung von Inhalten an IT-Unternehmen, der Entwicklung von Gegenberichten und Sensibilisierungskampagnen sowie von Bildungsmaßnahmen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen von Hassreden im Internet.
Förderfähige Aktivitäten (Beispiele):
- Aktivitäten, die es zivilgesellschaftliche Organisationen möglich machen, Fälle von Hass zu melden, auch mit Schwerpunkt auf spezifischen Gründen, und die zur Entwicklung von Methoden und Mechanismen zur Datenerhebung beitragen;
- Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer von Hassreden und Hassverbrechen, Ermutigung zur Meldung, Bereitstellung praktischer Hilfe bei der Suche nach Wiedergutmachung und geschlechtsspezifische und psychosoziale Unterstützung;
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Internet, insbesondere zur Überwachung der Verbreitung von Hassreden in sozialen Medien und der „Ökosysteme“ des Hasses im Internet, zur Meldung von Inhalten mit Hassreden an IT-Unternehmen und zur Entwicklung wirksamer Initiativen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hassreden. Dazu können Kampagnen oder Aufklärungsmaßnahmen gehören, die sich mit den gesellschaftlichen Herausforderungen von Hassrede im Internet befassen.
5. Unterstützung eines günstigen Umfelds, um Hinweisgeber:innen zu schützen (CERV-2023-CHAR-LITI-WHISTLE) – NEU in 2023
Eine Union der Werte und Rechte benötigt auch wirksame Durchsetzungssysteme und die effektive Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen das Unionsrecht.
Die Schaffung eines hilfreichen Umfelds für die Meldung und Information über Verstöße gegen das Unionsrecht soll unterstützt werden, insbesondere durch den Aufbau von Kapazitäten für die Anwendung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Richtlinie (EU) 2019/1937). Projekte im Rahmen dieser Priorität sollen Hinweisgeber schützen und unterstützen. Sie sollen ebenso Kapazitäten der nationalen Behörden und der zuständigen Strukturen und Experten aufbauen, um angemessene Rechtsmittel zum Schutz von Hinweisgebern verfügbar zu haben.
Förderfähige Aktivitäten (Beispiele):
- Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten für Organisationen der Zivilgesellschaft und für nationale, regionale oder lokale Behörden, Angehörige der Rechtsberufe und private Organisationen, die im Bereich der Umsetzung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern tätig sind, sofern diese in Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft arbeiten, z.B. durch die Entwicklung gezielter Leitlinien oder Schulungsmaterialien oder durch Programme zur Schulung von Ausbildern;
- Aktivitäten zur Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, z.B. durch die Ausarbeitung nationaler, regionaler oder lokaler Protokolle zum Schutz von Hinweisgebern.
Bei der Auswahl der Projekte wird auf eine ausgewogene Vertretung der 5x Prioritäten geachtet.
Förderfähige Antragsteller:
Um antragsberechtigt zu sein, müssen Antragsteller “Leadpartner/Koordinatoren”, Projektpartner und verbundene Einrichtungen Folgendes erfüllen:
- die federführende Organisation (Leadpartner/Koordinator) muss eine juristische Person ohne Erwerbszweck (private Organisation) sein;
- Projektpartner/Co-Antragsteller müssen eine juristische Person ohne Erwerbszweck oder mit Erwerbszweck (öffentliche oder private Einrichtung) sein;
- Organisationen, die auf Gewinn ausgerichtet sind, können nur in Partnerschaft mit privaten nicht gewinnorientierten Organisationen einen Antrag stellen;
- Sie müssen offiziell in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d.h.: EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG);
- Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder stattfinden (EU-Mitgliedstaaten);
- Die Projekte können national oder transnational sein; transnationale Projekte sind besonders erwünscht;
- An dem Antrag können eine oder mehrere Organisationen beteiligt sein.
Kontakt und Beratung:
Beratung:
E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu/