Das CERV-Programm fördert den Austausch zwischen Menschen verschiedener Länder, stärkt gegenseitiges Verständnis und Toleranz und gibt ihnen die Möglichkeit, durch Städtepartnerschaften (TT) und Städtenetzwerke (NT) ihre Perspektive zu erweitern und ein Gefühl europäischer Zugehörigkeit und Identität zu entwickeln. Unter Beibehaltung eines Bottom-up-Ansatzes bietet das Programm insbesondere Städtenetzwerken auch die Möglichkeit, sich auf EU-Prioritäten zu konzentrieren. Dies bedeutet beispielsweise die Verbesserung des lokalen Wissens über die Rechte, die sich aus der EU-Bürgerschaft ergeben, oder der Aufbau von Wissen und der Austausch bewährter Verfahren zu den Vorteilen der Vielfalt, einschließlich Fachwissen zu Geschlecht und Intersektionalität, sowie wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene. 

Dieser Call for Proposal zur Förderung von Städtenetzwerken/Kommunalen Netzwerken zielt darauf ab, die folgenden politischen Initiativen zu unterstützen:

Ziele des aktuellen Aufrufs:

  • Förderung des Austauschs zwischen der Bevölkerung verschiedener Länder;
  • Eröffnung von Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger der EU, die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union zu entdecken und ihnen bewusst zu machen, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden;
  • Gewährleistung friedlicher Beziehungen zwischen Europäerinnen und Europäern sowie ihrer aktiven Beteiligung auf lokaler Ebene;
  • Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen der europäischen Bevölkerung;
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten und Kommunen sowie des Austauschs bewährter Praxis;
  • Unterstützung einer guten lokalen Verwaltung und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden im europäischen Integrationsprozess.

Start der Einreichung von Anträgen: 19.01.2023
Deadline zur Einreichung des Antrags:
20. April 2023, 17:00 Uhr MEZ (Brüsseler Zeit)
Call-Budget TN: 6.000.000 €
Die Finanzierung beruht auf Pauschalen.
(keine Höchstgrenze der Förderung pro Projekt angegeben im Aufruf)
Projektdauer Städtenetzwerke NT: zwischen 12 und 24 Monaten

Förderfähige Antragsteller:

Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen): 

  • juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen).
  • Sie müssen ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
    – EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
    – Nicht-EU-Länder: Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind, oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und wenn das Assoziationsabkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt.

Andere Bedingungen für die Förderfähigkeit:

  • für federführende Antragstellende “Koordinatoren” und Mitantragsteller:
    • sie müssen gemeinnützige Städte/Gemeinden und/oder andere Ebenen lokaler Behörden oder ihre Partnerschaftsausschüsse oder andere gemeinnützige Organisationen sein, die lokale Behörden repräsentieren.
  • Die Aktivitäten müssen in mindestens 2 verschiedenen förderfähigen Programmländern stattfinden.
  • An dem Antrag müssen mindestens 4 Antragsteller (Konsortium) beteiligt sein (Hauptantragsteller „Koordinator“ und mindestens 3 Mitantragsteller, die keine verbundenen Einrichtungen oder assoziierter Partner sind) aus mindestens 4 verschiedenen förderfähigen Ländern, von denen mindestens 2 EU-Mitgliedstaaten sind.

Andere Einrichtungen können in anderen Rollen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die  Sachleistungen erbringen.

Förderprioritäten 2023 (NT):

  • Förderung des Bewusstseins und der Kenntnis der Unionsbürgerrechte und der damit verbundenen gemeinsamen europäischen Werte und gemeinsamen demokratischen Standards, Gewährleistung der Bereitstellung von Informationen für mobile EU-Bürgerinnen und Bürger
    • die z.B. ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU nutzen, um sich von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen zu begeben), einschließlich derjenigen, die sich in einer prekären Situation befinden;
    • für Personen aus Einwandererfamilien und ihre Familienangehörigen;
    • Förderung der Einbeziehung und demokratischen gleichberechtigten Beteiligung von mobilen Personen und unterrepräsentierten Gruppen in der EU;
  • Förderung des Bewusstseins und des Wissens über den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht (1. November 2023), mit dem das Konzept der Unionsbürgerschaft eingeführt wurde, und über die Verabschiedung der Wahlgesetze, die diese Unionsbürgerschaft berücksichtigen;
  • Förderung des Bewusstseins, Aufbau von Wissen und Austausch bewährter Praxis über die Vorteile der Vielfaltder Gleichstellung der Geschlechter sowie über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus auf lokaler Ebene;
  • Zusammenbringen der Bürgerinnen und Bürger, um über lokale Maßnahmen im Bereich Klima und Umwelt zu diskutieren – einschließlich energiebezogener Fragen, Solidarität und dem Austausch bewährter Praxis – und so dazu beizutragen, das Engagement in der Gesellschaft und letztlich die aktive Beteiligung am demokratischen Leben der Union zu stärken.

Neben diesen spezifischen Schwerpunkten können die Projekte der Kommunalen Netzwerke auch ganz allgemein, aber nicht ausschließlich, über die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Leben in ihren lokalen Gemeinschaften nachdenken, über die Art und Weise, wie ihre Gemeinschaften funktionieren, und über die Formen, die Bürgerbeteiligung und Solidarität während der COVID-19-Krise angenommen haben, und darüber, wie diese Formen in Zukunft nachhaltig werden könnten. 

Die Projekte können sich auch von der Initiative Neues Europäisches Bauhaus inspirieren lassen oder mit ihr in Verbindung stehen.

Geförderte Aktivitäten (Beispiele):

Workshops, Seminare, Konferenzen, Schulungsmaßnahmen, Expertentreffen, Webinare, Sensibilisierungsmaßnahmen, Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, (nach Geschlecht aufgeschlüsselte) Datenerhebung und Konsultationen, Entwicklung, Austausch und Verbreitung bewährter Verfahren zwischen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten und Nutzung sozialer Medien.

Erwartete Ergebnisse:

  • Gelegenheit für Kommunen, größere Projekte zu entwickeln, um die Wirkung und Nachhaltigkeit ihrer Projekte zu erhöhen;
  • Möglichkeit für die Begünstigten, mehr thematische und politikbezogene Projekte zu entwickeln;
  • Verstärkung des gesellschaftlichen Engagements der Bevölkerung sowie ihre aktive Einbeziehung in das demokratische Leben der EU;
  • Stärkeres Bewusstsein und Wissen über den 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags von Maastricht und die Verabschiedung der Wahlgesetzen, die die Unionsbürgerschaft berücksichtigen, auch durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen;
  • Dauerhafte Verbindungen mit Partnerorganisationen;
  • Stärkeres Bewusstsein für die Vorteile der Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus;
  • Verbesserung und Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der Akzeptanz europäischer Minderheiten, wie z. B. der Sinti und Roma;
  • Bessere Information über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und deren bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten;
  • Sensibilisierung und bessere Information von mobilen EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Familienangehörigen über ihre Rechte in der EU.

Kontakt und Beratung:

Beratung:

E-Mail: EC-CERV-CALLS@ec.europa.eu