Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Justizbereich der EU bietet ein erhebliches Potenzial, um unter anderem die Wirksamkeit der Justizsysteme zu verbessern und den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Ein wirksamer europäischer Justizraum beruht auch auf effizienten Kommunikationskanälen zwischen den Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden der verschiedenen Mitgliedstaaten sowie auf der Möglichkeit für Bürger und Unternehmen, Informationen leicht zu finden und ihre Rechte in einem grenzüberschreitenden Kontext nahtlos auszuüben. Europäische elektronische Justiz zielt darauf ab, grenzüberschreitende Initiativen in dieser Hinsicht zu unterstützen, und soll es Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen, sich zusammenzuschließen, um IT-Lösungen von EU-Relevanz und Mehrwert zu entwerfen und zu operationalisieren.
JUSTICE PROGRAMME – 2021 CALLS FOR PROJECT PROPOSALS

Aktuell gibt es 5 neue Aufrufe, die in 2021 zur Förderung kommen.
Hier im Teil II Informationen zum 2. Aufruf:
Call for proposals for action grants to support national or transnational e-Justice projects (JUST-2021-EJUSTICE)
Deadline zur Einreichung von Anträgen: 06. Mai 2021, 17:00:00 Brüsseler Zeit
Es findet ein einstufiges Antragsverfahren statt. Die Einreichung der Anträge erfolgt online über das EU Funding & Tenders Portal Electronic Submission System.
Gesamtbudget des Aufrufs: 2.800.000 €;
Mindestfördersumme pro Projekt: 75.000 €
Dieser Aufruf umfasst 3 Prioritäten:
- Beitrag zur Erreichung der Ziele der Mitteilung der EU-Kommission zur Digitalisierung der Justiz in der EU und der Europäischen Strategie für elektronische Justiz und des Aktionsplans 2019-2023 des Rates durch Unterstützung der Umsetzung von Projekten für elektronische Justiz auf europäischer und nationaler Ebene soweit sie eine europäische Dimension haben.
- Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen, bestehenden oder laufenden E-Justice-Projekten beizutreten oder diese zu verbessern:
- Projekte zur Erleichterung der elektronischen grenzüberschreitenden Interaktion und Kommunikation zwischen Justizbehörden sowie mit Bürgern, Unternehmen und Praktikern in Gerichtsverfahren. Zum Beispiel im Hinblick auf die Verwendung von Videokonferenzen in einer grenzüberschreitenden Umgebung, insbesondere im Hinblick auf die Standardisierung und das Erreichen der Interoperabilität;
- Integration elektronischer mehrsprachiger Standardformulare in nationale E-Government-Systeme im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/11915; In diesem Zusammenhang müssen nationale Implementierungen die von der Kommission entwickelten gemeinsamen XML-Schemata (XSDs) verwenden und einhalten;
- Teilnahme an folgenden e-CODEX-Anwendungsfällen: Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, Europäische Zahlungsanweisung und iSupport6;
- Teilnahme am digitalen Austauschsystem für elektronische Beweismittel, das gemäß den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace vom 9. Juni 20167 eingerichtet wurde;
- Teilnahme am Suchwerkzeug Find a Lawyer (FAL), das auf dem E-Justice-Portal gehostet wird;
- Teilnahme am Suchwerkzeug Find a Notary (FAN), das auf dem E-Justice-Portal gehostet wird;
- Teilnahme am Suchwerkzeug Find a Bailiff (FAB), das auf dem E-Justice-Portal gehostet wird;
- Implementierung des European Case Law Identifier (ECLI8) in der Rechtsprechung und in Verbindung mit dem E-Justice-Portal;
- Teilnahme an der Land Registers Interconnection (LRI), die auf dem E-Justice-Portal gehostet wird;
- Teilnahme an der Datenbank des Europäischen Gerichtshofs (sowohl in der Zivil- als auch in der Strafjustiz), die auf dem E-Justice-Portal gehostet wird.
- Unterstützung der Entwicklung konkreter Anwendungsfälle auf der Grundlage künstlicher Intelligenz (KI) und Distributed Ledger Technologie (DLT) im Justizbereich.
Unabhängig von den genannten Prioritäten können auch weitere Themen berücksichtigt werden, die sich beziehen auf die Unterstützung einschlägiger EU-Politiken wie Opferrechte, Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren sowie Projekte, die sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstadium befinden oder bereits in Aktion sind auf dem E-Justice-Portal.
Transnationale Projektvorschläge haben Vorrang vor nationalen.
Nationale Projekte werden nur insoweit finanziert, als sie einen klar nachgewiesenen EU-Mehrwert bieten, beispielsweise die Bereitstellung bewährter Verfahren für andere EU-Mitgliedstaaten oder die Förderung der Interoperabilität.
Mögliche förderfähige Aktivitäten:- Analytische, konzeptionelle, gestalterische Zusammenarbeit;
- Entwicklung von IT-Software, Qualitätssicherung und damit verbundene notwendige Hilfsmaßnahmen für den Aufbau von IT-Systemen;
- Erweiterung und Anpassung bestehender nationaler und transnationaler Lösungen zur Erreichung der Ziele der Aufforderung.
Förderfähige Aktivitäten in Bezug auf Projektmanagement, Vorbereitung von Inhalten, redaktionelle Arbeit, Kommunikation, Werbung und Verbreitung sind ebenfalls förderfähig.
Die Anforderungen und die Anwendung der eIDAS-Verordnung, die Verwendung der im Rahmen des CEF-Programms (Connecting Europe Facility) entwickelten digitalen Bausteine sowie die Ergebnisse des e-CODEX-Projekts und des ISA-Kernvokabulars sollten berücksichtigt werden, wenn sie relevant sind. - eIDAS Regulation
- CEF-Programm
Erwarteter Nutzen für die EU-Justiz:
- Verbesserte Beteiligung mit dem Ziel, eine vollständige EU-Abdeckung der verschiedenen Projekte zur Zusammenschaltung der elektronischen Justiz zu erreichen;
- Berücksichtigung der einschlägigen politischen Ziele, die in der Mitteilung der Kommission zur Digitalisierung der Justiz in der EU festgelegt sind;
- Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, sich an neuen Pilotinitiativen zu beteiligen, insbesondere an den im Europäischen Aktionsplan für elektronische Justiz (2019–2023) genannten;
- Entwicklung von Initiativen in Bezug auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Justizbereich;
- Verbessertes Bewusstsein für laufende und zukünftige E-Justice-Aktivitäten.
Antragsteller müssen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder niedergelassen sein, d.h.
- EU-Mitgliedstaat (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG), ausgenommen Dänemark)
- Nicht-EU-Länder:
Länder, die mit dem Justizprogramm verbunden sind (assoziierte Länder) oder Länder, die sich in laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen befinden und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Erteilung in Kraft tritt.
Projektdauer:
12 – 24 Monate
Auswahlkriterien:
- Relevanz (max. 40 Punkte)
- Qualität (max. 40 Punkte)
- Nutzen (max. 20 Punkte)
Förderung:
Die Förderquote beträgt 90% der förderfähigen Kosten.
Vorfinanzierungsquote nach Vertragsabschluss: 65% der bestätigten Fördersumme.
Förderfähige Kosten sind:
- Personalkosten;
- Unterauftragskosten;
- Ausstattungskosten, darunter technische Ausstattung, Reise- und Aufenthaltskosten; andere Güter, Arbeiten, Services;
- Indirekte Kosten.
Kontakt und Beratung:
Beratung:
E-Mail: EC-JUSTICE-CALLS@ec.europa.eu