Die Europäische Union steht aktuell vor zahlreichen Herausforderungen. Eine wesentliche ist die Anpassung der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft an die weltweite Globalisierung. Das erfordert umfangreiche Investitionen in die Sozialstrukturen der Mitgliedsstaaten zur erfolgreichen Einbindung der Bevölkerung in diese Prozesse. Die Menschen in Europa benötigen neue Kompetenzen, um von den sich stetig verändernden Anforderungen und Neuerungen des Arbeitsmarktes zu profitieren. Diese Mittel dienen der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte:

Die Europäische Säule sozialer Rechte soll neue und wirksamere Rechte für die EU-Bürger gewährleisten:

  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang;
  • Faire Arbeitsbedingungen;
  • Sozialschutz und soziale Inklusion.

Es gibt um die Einrichtung einer stärkeren inklusiven und fairen Europäischen Union.

 

 

Aktuell wird dazu der EU-Haushalt umstrukturiert und beraten. Eine Stärkung der sozialen Dimension der EU in der Periode 2021-27 soll erreicht werden über den ESF+ (101,2 Mrd. €) in Verbindung mit einem wirksameren Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (1,6 Mrd. €).

 

Der Europäische Sozialfonds ESF+

Ressourcen werden gebündelt und ermöglichen es damit der EU und den Mitgliedstaaten, die sozialen und arbeitsmarktpolitischen Instrumente effizienter für die Bürger einzusetzen. Verschmolzen werden:

  • Der bisherige Europäische Sozialfonds (ESF);
  • Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen;
  • Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen;
  • Das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation;
  • Das EU-Gesundheitsprogramm.

 

 

Mit ESF+ sollen insbesondere folgende Schwerpunkte finanziell unterstützt werden:

  • Bekämpfung von Armut und Förderung der sozialen Inklusion;
  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit (mit 15,6% im März 2018 doppelt so hoch, wie die Arbeitslosenquote insgesamt);
  • Förderung der Beschäftigung, insbesondere selbständiger Erwerbstätigkeit und der Sozialwirtschaft;
  • Verbesserung der Mobilität der Arbeitskräfte;
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen;
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der veränderten Arbeitsformen;
  • Erleichterung des Erwerbs der Schlüsselkompetenzen, insbesondere digitaler Kompetenzen und Orientierung auf Arbeitsplätze der Zukunft;
  • Stärkung der Qualität der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen;
  • Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen;
  • Anpassung der Mittelvergabe- und Mittelverwaltungsstrukturen an die Erfordernisse (Subsidiaritätsprinzip).

 

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

 

 

Der EGF bietet finanzielle Unterstützung bei unerwarteten größeren Umstrukturierungsmaßnahmen, die durch Globalisierung entstehen, wie z.B.:

  • Veränderungen im Welthandelsgefüge;
  • Handelsstreitigkeiten;
  • Finanz- und Wirtschaftskrisen;
  • Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft;
  • Digitalisierung, Automatisierung.

Besondere Unterstützung wird am stärksten benachteiligten Gruppen gewährt.

 

Förderfähige Begünstigte:

  • Entlassene Arbeitnehmer und Selbständige.

 

Das Paket personalisierter Dienstleistungen kann umfassen:

  1. auf die Person zugeschnittene Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und zum Erwerb von Kompetenzen, die im digitalen industriellen Zeitalter erforderlich sind;
  2. Zertifizierung der erworbenen Erfahrung, Unterstützung bei der Arbeitsuche, Berufsberatung, Beratungsleistungen, Mentoring, Hilfe bei Outplacement, Förderung des Unternehmertums, Hilfen zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und zur Unternehmensgründung bzw. Übernahme eines Unternehmens durch die Beschäftigten (max. 20.000 € je entlassenem Arbeitnehmer) und Kooperationsaktivitäten;
  3. spezielle zeitlich begrenzte Maßnahmen, wie zum Beispiel Beihilfen für die Arbeitsuche, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, Mobilitätsbeihilfen, Beihilfen zur Fortbildung oder zum Lebensunterhalt, einschließlich Beihilfen für Betreuer.

Bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen wird sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen. Das koordinierte Paket ist mit dem Umstieg auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Wirtschaft vereinbar, berücksichtigt auch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen und beachtet die Nachfrage auf dem lokalen Arbeitsmarkt.

Antragsteller sind die Mitgliedsstaaten. Der Antrag muss innerhalb von 12 Wochen nach Eintreten der oben genannten Situation eingereicht werden.

Die EU-Kommission prüft die Antragsdokumente, schätzt die aus der Situation entstehenden Kosten und schlägt kurzfristig einen Finanzbeitrag vor, der aus dem EGF im Rahmen der verfügbaren Mittel gezahlt werden kann.