Europäische Kooperationsprojekte im Bereich Kultur sollen einen positiven Wandel im europäischen Kultur- und Kreativsektor hervorrufen. Sie müssen Ergebnisse zu den zwei Hauptzielen des EU Creative Europe Programms anbieten: 

die sprachliche und kulturelle Vielfalt sowie das europäische Kulturerbe wahren und fördern sowie 

die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzial des Kultur- und Kreativsektors und insbesondere der audiovisuellen Branchen unterstützen.

Sie basieren auf einer intensiven, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen europaweit, die sich gemeinsam in einem Konsortium (Leadpartner + Partnerorganisationen) zusammenschließen. Das Kooperationsprojekt muss sich einer gemeinsamen Idee oder Herausforderung widmen und eine gemeinsame europäische Lösung finden. Die geplanten Aktivitäten müssen grenzüberschreitend stattfinden und eine Breitenwirkung haben. Sie müssen ebenso Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Wirkung sowie der umfassenden Übertragbarkeit beinhalten. 

Der Förderbereich ist spartenoffen (reine audio-visuelle Projekte werden NICHT gefördert).

Tutorial – EU-Kulturförderung leicht gemacht

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Ziele Europäischer Kooperationsprojekte

  • Transnationale Schaffung und Verbreitung (keine reinen lokalen oder nationalen Vorhaben);
  • Innovation.

Prioritäten Europäischer Kooperationsprojekte (1- max. 2 auswählen)

  • Publikumsentwicklung;
  • Soziale Inklusion;
  • Nachhaltigkeit;
  • Digitales;
  • Internationale Dimension.

Alternativ können Projekte die Sektorspezifische Priorität auswählen:

  • Buch
  • Musik
  • Architektur
  • Kulturerbe
  • Nachhaltiger Kulturtourismus
  • Mode
  • Design.

Querschnittsthemen Europäischer Kooperationsprojekte (alle Projekte):

  • Inklusion, 
  • Diversität
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Umwelt und Klimaschutz.

Antragsberechtigte:

  • Rechtsstatus juristischer Person: Alle beteiligten Organisationen (Leadpartner, Partner) müssen juristische Personen sein (natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt). Das können sein:
    • Öffentliche Einrichtungen (Ministerien, öffentliche Museen, Theater).
    • Privatrechtliche Einrichtungen (e.V., Unternehmen).
  • 2-jährige rechtliche Existenz des antragstellenden Leadpartners (Stichtag: Datum der Einreichungsfrist). Für die weiteren Partnerorganisationen gilt diese Anforderung nicht.
  • Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land aller beteiligten Organisationen.

Anzahl der Partner in Europäischen Kooperationsprojekten:

  • Kleine Kooperationsprojekte: mindestens 3 Kultureinrichtungen aus 3 verschiedenen Ländern;
  • Mittlere Kooperationsprojekte: mindestens 5 Kultureinrichtungen aus 5 verschiedenen Ländern;
  • Große Kooperationsprojekte: mindestens 10 Kultureinrichtungen aus 10 verschiedenen Ländern;

Deadline für Europäische Kooperationsprojekte: 23.01.2024
Online-Einreichung über das FTOP der EU
Auswahlergebnisse ca. 6 Monate nach Deadline.
Projektstart ca. 9 Monate nach Antragstellung.
Projektlaufzeit: maximal 48 Monate

Video-Tutorial zur Registrierung im FTOP (Funding and Tenders Opportunities Portal)

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Förderung (Ko-Finanzoerung):

  • Kleine Kooperationsprojekte: 80% der förderfähigen Projektkosten, bis max. 200.000 €; 20% Eigenleistungen;
  • Mittlere Kooperationsprojekte: 70% der förderfähigen Kosten; bis max. 1,0 Mio. €; 30% Eigenleistungen;
  • Große Kooperationsprojekte: 60% der förderfähigen Kosten; bis max. 2,0 Mio. €; 40% Eigenleistungen.

Antragsprozedere:

Alle offiziellen Dokumente sind im EU-Aufruf im Antragsportal der EU (FTOP) ausgewiesen und zu nutzen!!

Vorbereitende Dokumente/Ansichtsexemplare:

Bewertung der Anträge:

  1. Relevanz: Werden die oben genannten Ziele und Prioritäten erfüllt? Wird ein europäischer Mehrwert geschaffen?
  2. Qualität der Inhalte und Aktivitäten: Tragen die geplanten Aktivitäten zur Umsetzung der Prioritäten und der Projektziele bei? Sind alle Partner eingebunden und ist die Planung realistisch?
  3. Projektmanagement: Wird die Zusammenarbeit im Projekt gut koordiniert? Ist das Budget angemessen?
  4. Kommunikation und Verbreitung: Gibt es eine Strategie, um die Zielgruppen zu erreichen und das gesamt Projekt sichtbar zu machen? Sieht die Planung vor, die Ergebnisse längerfristig zu verbreiten?

Auch die operationelle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Einrichtung wird bewertet. Dazu muss eine Liste von bereits durchgeführten Projekten eingereicht werden.

Kontakt und Beratung:

© Creative Europe Desk KULTUR
c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstraße 59A | D – 53113 Bonn
Telefon +49 – (0)228 – 201 67-10  
E-Mail: info@ced-kultur.eu 
Website: kultur.creative-europe-desk.de

Lea Stöver
Projektleitung und Beratung
Telefon: +49 228 20167-11
E-Mail: stoever@ced-kultur.eu

Lena Becker
Beratung
Telefon: +49 228 20167-14
E-Mail: becker@ced-kultur.eu

Sophia Hodge
Beratung (Mo. – Fr. bis 15 Uhr)
Telefon: +49 228 20167-15
E-Mail: hodge@ced-kultur.eu

Veranstaltungen zur Vorbereitung von Anträgen

Online-Meeting „Europäische Kooperationsprojekte beantragen“
14.11.23 von 10:00 – 12:30 Uhr über ZOOM
Anmeldung: https://pretix.eu/CEDKULTUR/koop-beantragen

Online-Meeting „Europäische Kooperationsprojekte gestalten: Ökologische Nachhaltigkeit“
21.11.23 von 10:00 – 12:00 Uhr über ZOOM
Anmeldung: https://pretix.eu/CEDKULTUR/oeko/

Online-Meeting „Europäische Kooperationsprojekte gestalten: Inklusion, Diversität und Gender Equality“
28.11.23 von 10:00 – 12:00 Uhr über ZOOM
Anmeldung: https://pretix.eu/CEDKULTUR/koop-divers