Das EU4Health-Programm 2021-2027 ist die ehrgeizigste und umfangreichste gesundheitspolitische Reaktion der EU auf die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie und deren tiefgreifenden Auswirkungen auf Erkrankte, das medizinische und Pflegepersonal sowie die gesamten Gesundheitssysteme in den Ländern der EU.

EU4Health geht weit über eine reine Krisenprävention hinaus und zielt auf eine Stärkung der Gesundheitssysteme, um sie krisenfester für künftige Herausforderungen zu machen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

EU4Health bereitet den Weg für eine Europäische Gesundheitsunion und legt den Fokus auf dringende gesundheitspolitische Kernpunkte:

Die EU wird mit dem Programm erfolgreiche Initiativen, wie die Europäischen Referenznetze für seltene Krankheiten ausweiten sowie die internationale Kooperation bei globalen Gefahren und Herausforderungen im Gesundheitsbereich weiterentwickeln.

Im Programm sind 4 allgemeine und 10 spezifische Ziele fixiert:

  1. Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
    • Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
    • Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
  2. Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
    • Prävention, Vorsorge und rasche Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
    • Ergänzung der nationalen Lagerbestände mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
    • Einrichtung einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal 
  3. Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten und krisenrelevanten Produkten
    • Verfügbare und erschwingliche Arzneimittel, Medizinprodukte und krisenrelevante Produkte
  4. Stärkung der Gesundheitssysteme, ihrer Widerstandsfähigkeit und Ressourceneffizienz
    • Stärkung von Gesundheitsdaten, digitalen Instrumenten und Diensten; Digitalisierung der Gesundheitssysteme
    • Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
    • Entwicklung und Durchsetzung des EU-Rechts im Gesundheitsbereich sowie faktengestützte Entscheidungsfindung 
    • Abstimmung zwischen nationalen Gesundheitssystemen

Die praktische Umsetzung von EU4Health erfordert eine Beteiligung von allen Seiten:

  • Die EU-Länder werden zu den Prioritäten und strategischen Leitlinien des Programms konsultiert und gewährleisten gemeinsam mit der Kommission im Rahmen der „EU4Health-Lenkungsgruppe“ die Kohärenz und Komplementarität der nationalen Gesundheitspolitiken. Vor der Annahme der jährlichen Arbeitsprogramme geben sie ihre Stellungnahme im Ausschuss für das EU4Health-Programm ab.
  • Interessenträger, darunter Vertreter der Zivilgesellschaft und von Patientenorganisationen, aus der Wissenschaft und von Berufsverbänden im Gesundheitswesen, liefern Beiträge zu den Prioritäten und den strategischen Ausrichtungen sowie zu den im Rahmen des Jahresarbeitsprogramms zu berücksichtigenden Bedürfnissen.
  • Das Europäische Parlament wird über die Fortschritte der Vorbereitungsarbeiten und der auf Interessenträger ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit informiert.
  • Die Europäische Kommission bereitet die jährlichen Arbeitsprogramme vor, verabschiedet sie und führt sie durch. Zudem überwacht sie die Fortschritte bei der Verwirklichung der Programmziele und erstattet darüber Bericht. Sie kann die Stellungnahmen der zuständigen dezentralen Agenturen und unabhängiger Gesundheitsfachleute zu technischen oder wissenschaftlichen Fragen einholen, die für die Durchführung des Programms von Bedeutung sind.
  • Die Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA) führt das Programm durch.

Durchführung des Programms

EU4Health wird mittels jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Das Arbeitsprogramm 2022 wurde angenommen. Die Maßnahmen umfassen 6 Aktionsbereiche: Krisenvorsorge, Krankheitsprävention, Krebsbekämpfung, Gesundheitssysteme und Pflegekräfte, digitales und andere Aktionen. Für die Aktivitäten in 2022 stehen insgesamt 835.349.555 € zur Verfügung.

Berechtigte Antragsteller

Das EU4Health-Programm stellt Fördermittel für förderfähige juristische Personen aus den Mitgliedstaaten, den mit ihm assoziierten Drittländern oder in dem nach Unionsrecht erstellten Jahresarbeitsprogramm aufgeführten internationalen Organisationen wie Gesundheitsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO), aus dem Privatsektor und anderen berechtigten juristischen Personen zur Verfügung. Nähere Angeben werden jeweils in den konkreten Aufrufen (call for proposals) bzw. Ausschreibungen (tender) fixiert.

Aktuelle 8 Aufrufe EU4Health zur Einreichung von Projektanträgen (call for proposal) 
1. Welle zum Arbeitsprogramm 2022 
Gesamtbudget: 107,3 Millionen €
Deadline für das einstufige Verfahren: 24.05.2022, 17:00 Uhr MEZ

Die von PJ-01 bis PJ-08 nummerierten Themen konzentrieren sich unter anderem auf innovative Ansätze zur Krebsvorsorge, nicht übertragbare Krankheiten (NCDs), psychische Gesundheit, Gesundheitstechnologie und Arbeitskräfte.

Aktuelle (Stand 27.03.22) 7 Ausschreibung zur Einreichung von Angeboten zur Erfüllung von Leistungen im EU4Health Arbeitsprogramm 2022
https://hadea.ec.europa.eu/calls-tenders_en

Nationaler Kontaktpunkt in DE

Beratung und Unterstützung
Lothar Janssen
Bundesministerium für Gesundheit

lothar.janssen@bmg.bund.de

311@bmg.bund.de