Sie sind eine junge Filmemacherin, ein junger Filmemacher und beschäftigen sich filmisch mit den Auswirkungen der Europäischen Union auf das tägliche Leben ihrer Bürger?

Sie suchen für Ihr künstlerisches Vorhaben auch Fördermittel?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Die Europäische Kommission startete in der Kampagne „EUandME“ 2018 mit dem

Kurzfilmwettbewerb #EUandME für junge Filmemacher (Deadline 31. Oktober 2018,   12 Uhr MEZ).

Bewerben können sich junge europäische Filmemacher im Alter von 18 bis 35 Jahren mit Wohnsitz in der EU. Im Ergebnis des Wettbewerbs sollen 5 Kurzfilme entstehen, die die Auswirkungen der Europäischen Union auf das tägliche Leben der EU-Bürger darstellen.

Die Bewerbung erfolgt in 5 Kategorien:

  • Mobilität;
  • Nachhaltigkeit;
  • Rechte;
  • Digitales;
  • Qualifikation & Arbeit.

 

Pro Kategorie wird ein Gewinner gefördert mit 7.500 € Prämie und erhält Unterstützung von einem der 5 renommierten europäischen Regisseure der Kurzfilmreihe #EUandME.

Zur Bewerbung müssen interessierte Bewerber Folgendes einreichen:

  • Zwei schriftliche Kurzbeschreibungen (ca. 500 Worte) des geplanten Films in der Muttersprache und auf ENG;
  • Zwei kurze Videopräsentationen (je 1 Min. mit Smartphone gefilmt) in der Muttersprache und auf ENG, die den Hintergrund des geplanten Films erklären;
  • Einen Link zu einem eigenen Kurzfilm, der in den letzten 5 Jahren gedreht wurde (keine spezifischen Sprachanforderungen).

Die Bewerbungen müssen von Einzelpersonen (keine Gruppenbewerbungen) in elektronischer Form über die Website der Kampagne eingereicht werden.

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien der Jury:

Zuerst erfolgt durch die EU-Kommission bzw. beauftragte Organisationen eine Vorauswahl auf der Grundlage der Förderfähigkeit und der Erfüllung der Auswahlkriterien. Die 50 besten Bewerber müssen (falls sie zu den Gewinnern zählen) folgendes bereit halten:

  • Drehbuch;
  • Absichtserklärung;
  • Storyboard oder Drehplan;
  • Casting (Video);
  • Drehort;
  • Garderobe;
  • Requisite;
  • Farbabstimmung;
  • Sounddesign und Musik (Archivmaterial oder Originalkomposition);
  • Synchronisation;
  • Produktionsplanung;
  • Crew-Liste (Regie, Kamera und Schnitt);
  • Technikliste für die Dreharbeiten (Art der Kamera);
  • Transkript des Films.

Nach einer weiteren Auswahlrunde auf der Basis der Auswahlkriterien werden die besten 25 Bewerbungen einer Jury aus 5 Regisseuren vorgestellt, die an der #EUandME-Kampagne 2018 teilgenommen haben.

Diese Jury aus anerkannten Filmregisseuren wird im Auftrag der EU auf der Grundlage der Förderfähigkeit und weiterer Auswahlkriterien jeweils 2 Kandidaten pro Kategorie nominieren (10 Kandidaten).

Durch eine Online-Abstimmung werden dann zwischen Januar und Februar 2019 die 5 Gewinner (1 pro Kategorie) ermittelt.

Die Gewinner werden zwischen dem 14.01. und 11.02.2019 informiert.

Auswahlkriterien:

  • Aussagekraft der Kurzbeschreibung (Wie gut wird die #EUandME-Kampagne berücksichtigt?);
  • Kreativität der Kurzbeschreibung (Wie kreativ wird das ausgewählte Thema in der Kurzbeschreibung behandelt?);
  • Qualität und Klarheit des Schreibstils (Kurzbeschreibungen sollen in einer der 24 offiziellen EU-Sprachen geschrieben, orthografisch und grammatikalisch richtig sowie ansprechend im Ausdruck sein.);
  • Das Thema liegt im Interessenbereich der Zielgruppe (17 – 35 Jahre);
  • Die Urheberrechte am eingereichten Film werden erklärt und eingehalten.

WICHTIG(Quelle: Teilnahmebedingungen, Punkt 38.):

Das Urheberrecht an dem Wettbewerbsbeitrag verbleibt beim Autor, aber der Autor räumt der Europäischen Union für die gesamte Dauer der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung des Beitrages und zur Unterlizenzierung der Nutzung des Beitrags ein, wobei „Nutzung” bedeutet: Speichern, Vervielfältigen, Editieren, Modifizieren, jegliche Bearbeitung des Beitrages, Synchronisieren, Aufführen, Veröffentlichen, Drucken, Anzeigen, Ausstrahlen, Bereitstellen, öffentliches Kommunizieren oder anderweitige Nutzung des Beitrags, sowohl in digitaler als auch in materieller Form. Der Teilnehmer muss außerdem auf sein Recht verzichten, als Urheber des Beitrags für die oben genannte Nutzung genannt zu werden.

Die 5 ausgewählten Filme müssen vor dem 30. April 2019 fertig sein und zur Veröffentlichung der EU-Kommission bereitgestellt werden. Der Film sollte nicht länger als 5 Minuten sein.

Falls eine Gewinnerin, ein Gewinner diese Anforderungen nicht erfüllt, ist sie / er verpflichtet, den Zuschuss an die EU-Kommission zurückzuzahlen.

Die Gewinnerfilme werden auf der Website der #EUandME-Kampagne veröffentlicht (Preisverleihung im Juni 2019) und den führenden nationalen Medien zur Veröffentlichung angeboten.