Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes NRW fördert mit dem aktuellen Wettbewerb „Europa bei uns zu Hause“ Projekte von bestehenden bzw. sich anbahnenden Städtepartnerschaften sowie der grenzüberschreitenden Kooperation mit Partnern in den Niederlanden und Belgien.
Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure aus NRW können sich für innovative, vernetzende, öffentlichkeitswirksame, nachhaltige und beispielhafte Projekte bzw. Veranstaltungen, Workshops, Foren um eine Förderung bis zu 5.000 € pro Projekt bewerben. 2016 wurden 16 und 2017 wurden 19 Projekte finanziell unterstützt.
Schwerpunkte sollten dabei die gemeinsame Erarbeitung neuer Leitlinien, Grundsätze, Zielgruppen, Öffentlichkeitsarbeit der Städtepartnerschaftsarbeit bzw. der gemeinsamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sein. Ebenso können Projekte prämiert werden, die sich für die Verbreitung des europäischen Gedankens einsetzen. Das können kulturelle oder sportliche Ereignisse sein oder Festivals.Ebenso sind Projekte förderfähig, die sich mit fachlichen Themen beschäftigen, wie z.B. das Ehrenamt, Umweltschutz, Jugendarbeitslosigkeit und Inklusion. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist der Austausch und das Lernen voneinander.
Termin:
Bis zum 1. Juni 2018 müssen die Bewerber aus NRW ihre Projektideen (Bewerbungsbogen unterzeichnet) einreichen, die im Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31. Juli 2019 verwirklicht werden sollen (Poststempel / e-mail).
Bestandteile der Bewerbung sind folgende Informationen:
- Bezeichnung der einreichenden Institution;
- Übersicht zum geplanten Projekt;
- Kosten- und Finanzplan;
- Projektbeschreibung.
Die Bedingungen für die Prämierung sind ebenso Bestandteil des Bewerbungsbogens. Folgende Kostenarten sind als förderfähig ausgewiesen:
- Honorare;
- Reisekosten und Unterkunft;
- Miete für Räumlichkeiten;
- Miete für Technik;
- Verpflegung;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Dokumentation;
- Sonstige Ausgaben (genaue Darlegung und Begründung).
In der Kalkulation ist der Eigenanteil (z.B. Spenden) auszuweisen. Die Förderung erfolgt als Kostenerstattung.
Die Projektbeschreibung (max. 2.000 Zeichen) muss folgende Fragen beantworten:
- Auf Basis welcher Ausgangslage planen Sie Ihr Projekt?
- Welche Ziele wollen Sie mit dem Projekt erreichen?
- Welche Ideen und Wünsche leiten dabei Ihre Planungen?
- Wie verwirklicht Ihr Projekt die Idee, Europa den Menschen in Nordrhein-Westfalen näher zu bringen?
- Mit welchen Akteuren arbeiten Sie für das Projekt zusammen?
- Wie soll Ihr Projekt ablaufen?
Die öffentliche Wahrnehmung und Reichweite des Projekts (max. 2.000 Zeichen) muss wie folgt beschrieben werden:
- Haben Sie eine Leitidee, die Sie mit Europa verbinden und mit Ihrem Projekt öffentlich vermitteln wollen?
- Welche Zielgruppen wollen Sie mit Ihrem Projekt ansprechen?
- Wie viele Menschen werden durch das Projekt erreicht (aktiv Teilnehmende, Publikum, Öffentlichkeit)?
- Wie wollen Sie und Ihre (möglichen) Partner das Projekt öffentlich bekannt machen?
Die Innovation und Nachhaltigkeitdes Vorhabens (max. 2.000 Zeichen) muss dargestellt werden:
- Haben Sie eine neue Idee, einen neuen Ansatz für Ihr Projekt, den Sie bisher noch nicht genutzt haben?
- Arbeiten Sie mit neuen Kooperationspartnern zusammen, wollen Sie neue Formate und Herangehensweisen umsetzen?
- Welche Wirkung soll Ihr Projekt für Sie und die daran Teilnehmenden haben?
- Welche längerfristigen Ziele hoffen Sie, durch das Projekt zu erreichen?
- Warum ist Ihr Projekt auch auf andere Kommunen / zivilgesellschaftliche Träger übertragbar? Was macht es beispielgebend für andere Akteure?
- Bewerbungsbogen zur Teilnahme am landesweiten Wettbewerb „Europa bei uns zu Hause“ / NRW
- Dokument zur Abrechnung der Projekte aus 2017 (Zahlungsanforderung) sowie zur Information der künftigen Projektabrechnung:Das Abrechnungsformular, inklusive Sachbericht und Verwendungsnachweis
- Broschüre: Städtepartnerschaften entwickeln, leben, ausbauen, finanzieren
Kontakt und Beratung:
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Martine Krause
Referat IV A 2 Europafähigkeit, EU-Rechtsetzungsvorhaben und Subsidiaritätskontrolle, Regionen und Kommunen in Europa
Postanschrift: 40190 Düsseldorf
Telefon: 0211/837-1673
Email: martine.krause@stk.nrw.de
Administrative Durchführung:
Auslandsgesellschaft Deutschland e.V.
Frau Martina Plum
Steinstraße 48
44147 Dortmund
Tel.: 0231 – 838 00 72
E-mail: plum@auslandsgesellschaft.de