Europaweite kommunale Partnerschaften zwischen Städten und Gemeinden haben eine lange Tradition. Grenzüberschreitende transnationale Begegnungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten und der damit verbundene persönliche Austausch von Erfahrungen zu unterschiedlichsten Themen von europäischem Interesse motivieren vielfach zu direkter Auseinandersetzung und aktivem Engagement bei der Lösung der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen in Europa.

Städte, Gemeinden, Partnerschaftsvereine sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln haben als lokale und regionale Behörden und Strukturen innerhalb der EU eine wichtige Bedeutung bei der Förderung von Bürgerrechten und Unionsbürgerschaft. Das EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ fördert im Förderbereich 2 „Demokratisches Engagement und Partizipation“ insbesondere Bürgerbegegnungen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften, die Vernetzung von Partnerstädten sowie Projekte der Zivilgesellschaft.

Deadline für die Anträge in der aktuellen Runde 2 in 2020:
01.09.2020 um 17:00 Uhr MEZ, Ortszeit Brüssel 

1. Bürgerbegegnungen im Rahmen kommunaler Partnerschaften

Schwerpunktthemen für 2020:

Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden mehrjährige Schwerpunktthemen festgelegt, deren Berücksichtigung zusätzliche Punkte in der Bewertung des Antragesbringen kann, jedoch nicht obligatorisch ist:

  • Debatte über die Zukunft Europas und Überwindung der Euroskepsis;
  • Förderung der Solidarität als Grundprinzip;
  • Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses sowie Bekämpfung der Stigmatisierung von Migranten und Minderheiten.

Antragsberechtigte Länder: 

EU Mitgliedsstaaten, Länder mit Kandidatenstatus sowie weitere (z.B. Albanien, Nord-Mazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo), die eine Vereinbarung zur Beteiligung am Programm unterzeichnet haben.

Teilnahmebedingungen:

  • bestehende oder angebahnte Partnerschaften sowie anders geartete Kooperationsbeziehungen zwischen den beteiligten Kommunen;
  • mindestens 2 Kommunen/Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern;
  • die Bürgerbegegnung muss in einem der teilnahmeberechtigten Länder stattfinden;
  • Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen;
  • mind. 25 Teilnehmer/innen aus den eingeladenen Kommunen.

Finanzierung:

Die Finanzierung der erfolgreichen Projekte erfolgt über einen EU-Zuschuss auf der Basis von Pauschalsätzen. Der maximale Zuschuss für ein Projekt beträgt 25.000 €.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt online über das EU-Teilnehmer-Register, in dem alle Antragsteller und Projektpartner registriert sein müssen.

2. Vernetzung von Partnerstädten

Die EU fördert Veranstaltungen, die zur Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten beitragen und damit eine langfristige Zusammenarbeit zwischen europäischen Kommunen aufbauen.

Schwerpunktthemen, antragsberechtigte Länder: (siehe 1.)

Teilnahmebedingungen:

  • mindestens 4 Veranstaltungen (Konferenzen, Workshops, Treffen oder Ähnliches) müssen umgesetzt werden;
  • mindestens 4 Partner aus unterschiedlichen, teilnahmeberechtigten Ländern, davon mindestens 2 mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, müssen beteiligt sein.
  • die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen;
  • der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss auf der Basis von Pauschalsätzen. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 € pro Projekt.

Antragstellung: (Siehe Punkt 1.) 

Kontakte: (siehe 1.)

3. Projekte der Zivilgesellschaft

Gefördert werden transnationale Kooperationsprojekte von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit der Reflexion über die EU, ihre Grundwerte, ihre Zukunft beschäftigen oder zur Debatte über aktuelle europäische Herausforderungen beitragen.

Schwerpunktthemen, antragsberechtigte Länder: (siehe 1.)

Teilnahmebedingungen:

  • mindestens 3 Partner aus unterschiedlichen förderfähigen Ländern, davon mindestens 2 mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat;
  • die Projekte sollen unterschiedliche Arten von Organisationen und verschiedene Bevölkerungsgruppen einbeziehen;
  • die Einbeziehung von Teilnehmer/innen des Europäischen Freiwilligenkorps ist gewünscht;
  • der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.

Finanzierung:

Die Finanzierung erfolgt als Zuschuss auf der Basis von Pauschalsätzen. Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 € pro Projekt.

Antragstellung: (siehe 1.)

Kontakt: (siehe 1.)