Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Politikinstrument der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) eingeführt. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger der EU die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Europäischen Kommission zu setzen.

Die Verordnung bestimmt, dass eine europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen muss:

  • Die geplante politische Initiative muss innerhalb des Rahmens liegen, in dem die EU-Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen;
  • Die EBI darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös, schikanös sein;
  • Die EBI darf nicht offenkundig gegen die Werte der EU verstoßen.

 

 

Eine EBI muss zuerst den Antrag auf Registrierung bei der EU-Kommission stellen. Der Beschluss der EU-Kommission zur Registrierung der EBI bestätigt allerdings nur die rechtliche Zulässigkeit der Initiative. Nach der formalen Registrierung benötigten die Initiatoren innerhalb eines Jahres den Zuspruch von einer Million Bürger aus mindestens einem Viertel (min. 7 Länder) der EU-Mitgliedstaaten zur EBI, bevor diese die EU-Kommission dazu auffordern kann, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzuschlagen. Nach Vorlage der Mindestanzahl von Unterstützungsbekundungen muss die Kommission innerhalb von 3 Monaten reagieren. Die Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht. Die Entscheidung muss in jedem Fall begründet werden.

 

 

Das Verfahren der Einrichtung einer EBI Schritt für Schritt

 

Für die Registrierung müssen folgende Angaben in einer der EU-Amtssprachen gemacht werden:

  • Bezeichnung der geplanten Bürgerinitiative (höchstens 100 Zeichen)
  • Gegenstand (höchstens 200 Zeichen)
  • Beschreibung der Ziele der geplanten Bürgerinitiative, in deren Zusammenhang die Kommission zum Tätigwerden aufgefordert wird (höchstens 500 Zeichen)
  • die Vertragsvorschriften, die von den Organisatoren als für die geplante Initiative relevant erachtet werden;
  • persönliche Angaben zu den sieben erforderlichen Ausschussmitgliedern (vollständiger Name, Postanschrift, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum)*, wobei insbesondere der Vertreter und dessen Stellvertreter anzugeben sind, sowie die E-Mail-Adressen und Telefonnummern dieser Personen
  • Dokument(e)zum Nachweis von vollständigem Namen, Postanschrift, Staatangehörigkeit und Geburtsdatum von jedem der sieben Mitglieder des Bürgerausschusses
  • alle Quellen der Finanzierung und Unterstützung für die geplante Bürgerinitiative (die zum Zeitpunkt der Registrierung bekannt sind) in Höhe von über 500 Euro pro Jahr und Sponsor.

Zusätzlich können die Organisatoren folgende Angaben machen:

  • Internetadresse ihrer für die geplante Initiative eingerichteten Internetpräsenz (falls vorhanden);
  • Anhang (höchstens 5 MB) mit genaueren Informationen zu Gegenstand, Zielen und Hintergrund der geplanten Bürgerinitiative;
  • einen Rechtsaktentwurf (höchstens 5 MB).

(Quelle: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/how-it-works/registration )

 

 

Die aktuelle EBI ist: „We are a welcoming Europe, let us help!

Die EBI fordert die EU-Kommission auf, „lokale Gruppen zu unterstützen …die Flüchtlingen helfen … Regierungen daran zu hindern, Freiwillige zu bestrafen … Opfer von Ausbeutung, Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen zu schützen“.

Die Sammlung der Unterstützerstimmen läuft online bis zum 12.02.2019.