Bereits mehr als 3 Millionen Menschen sind durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine aus dem Land geflohen. Die Zahl steigt täglich. Besonders betroffen vom Strom der Flüchtlinge sind die Nachbarländer der Ukraine, die unermüdlich im Einsatz sind sowohl mit staatlichen Strukturen als auch mit großem Engagement der Zivilgesellschaft, die Ankommenden aufzunehmen, ihnen Unterstützung zu geben und Hilfe zu leisten.
letzter Beitrag zum Thema:
Die EU-Kommission hat am 23.03.22 einen weiteren Vorschlag für die stärkere Unterstützung der Länder und Strukturen unterbreitet, die besonders viele Flüchtlinge aufnehmen (CARE+).
Der Vorschlag beinhaltet die unmittelbare Zahlung von 3,4 Mrd. € aus REACT-EU Mitteln (Erhöhung des Vorfinanzierungssatzes) an die Mitgliedstaaten, insbesondere die Nachbarstaaten der Ukraine, um deren unmittelbaren Bedürfnisse zu decken.
Der Vorschlag basiert auf der Erhöhung der Vorfinanzierungsrate für alle Mitgliedstaaten aus der REACT-EU Tranche für 2021 von 11% auf 15%. Zusätzlich soll die Vorfinanzierungsrate für die unmittelbaren Nachbarländer der Ukraine (Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakei) sowie für Mitgliedstaaten, die im Verhältnis zur Bevölkerung die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben (mehr als 1% zwischen dem 24.02.22 und dem 23.03.22), wie Österreich, Bulgarien, Tschechien, Estland, auf 45% erhöht werden.
Nach Annahme des Vorschlags durch die Mitgesetzgeber (EU-Parlament, Rat der EU) – voraussichtlich Mitte April 2022 – kann dieser Betrag an die jeweiligen Mitgliedstaaten ausgezahlt werden.
Mit der Flexibilität des Mitteleinsatzes in den Mitgliedstaaten wird damit der Zugang zur Verbesserung der Infrastruktur, der Schaffung von Wohnraum, der Beschaffung von Ausrüstungen und Dienstleistungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Eingliederung, Gesundheitswesen und Kinderbetreuung beschleunigt.
Die Besonderheit im Vergleich zum ersten Paket CARE besteht darin, dass die Mitgliedsstaaten jetzt pauschal einen Teil ihrer REACT-EU Mittel vorfristig abrufen können und die Belege rückwirkend eingereicht werden können. Zudem können Pauschalen pro Person abgerechnet werden.
„Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser zusätzlichen Vorschusszahlung gering zu halten, sollte nur in den abschließenden Durchführungsberichten der betreffenden operationellen Programme darüber Rechenschaft abgelegt werden, wie diese Zahlung verwendet wurde, um die Not der aus der Ukraine flüchtenden Personen zu lindern und zur Erholung der Wirtschaft beizutragen.“
(Quelle: Vorschlag CARE+)
Vorgeschlagene Änderungen
(Quelle: Vorschlag für die Anhebung der Vorfinanzierung aus REACT-EU-Mitteln (CARE+)
Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 wird wie folgt geändert:
- (1) In Artikel 92b Absatz 7 werden folgende Unterabsätze 2 und 3 angefügt:
„Zusätzlich zur ersten Vorschusszahlung gemäß Unterabsatz 1 zahlt die Kommission 4 % der REACT-EU-Mittel, die den Programmen für das Jahr 2021 zugewiesen wurden, als zusätzlichen ersten Vorschuss im Jahr 2022 aus. Für Programme in Mitgliedstaaten, in denen sich der Zustrom von Personen aus der Ukraine zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 23. März 2022 auf mehr als 1 % der jeweiligen Bevölkerung des Landes belief, wird dieser Prozentsatz auf 34 % angehoben.
Bei der Vorlage des abschließenden Durchführungsberichts gemäß Artikel50 Absatz 1 und Artikel 111 legen die Mitgliedstaaten Rechenschaft darüber ab, wie diese zusätzliche erste Vorschusszahlung verwendet wurde, um die Migrationsherausforderungen infolge des militärischen Angriffs der Russischen Föderation zu bewältigen, und wie sie zur Erholung der Wirtschaft beigetragen hat.“ - (2) Artikel 92b Absatz 7 letzter Unterabsatz erhält folgende Fassung:
„Wurde der Beschluss der Kommission zur Genehmigung des operationellen Programms oder der Änderung des operationellen Programms, mit dem Mittel aus REACT-EU für 2021 zugewiesen werden, nach dem 31.Dezember 2021 angenommen und der entsprechende Vorschuss nicht gezahlt, so wird der in den Unterabsätzen 1 und 2 genannte erste Vorschuss im Jahr 2022 gezahlt.
Der in den Unterabsätzen 1 und 2 genannte, als erster Vorschuss gezahlte Betrag wird spätestens beim Abschluss des operationellen Programms von der Kommission vollständig verrechnet.“
Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014
Die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird wie folgt geändert:
- (1) In Artikel 6a Absatz 4 wird folgender Unterabsatz 2 eingefügt:
„Zusätzlich zur ersten Vorschusszahlung gemäß Unterabsatz 1 zahlt die Kommission 4 % der REACT-EU-Mittel, die den Programmen für das Jahr 2021 zugewiesen wurden, als zusätzlichen ersten Vorschuss im Jahr 2022 aus. Für Programme in Mitgliedstaaten, in denen sich der Zustrom von Personen aus der Ukraine zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 23. März 2022 auf mehr als 1 % der jeweiligen Bevölkerung des Landes belief, wird dieser Prozentsatz auf 34 % angehoben.“ - (2) Artikel 6a Absatz 4 letzter Unterabsatz erhält folgende Fassung:
Der in den Unterabsätzen 1 und 2 genannte, als erster Vorschuss gezahlte Betrag wird spätestens beim Abschluss des operationellen Programms von der Kommission vollständig verrechnet.“
Wichtig ist es jetzt für die Städte, Kommunen, Gemeinden zu wissen, dass auch Deutschland diese Mittel abrufen kann und das bei der Bundesregierung einfordert.
Das ist wichtig im Zusammenhang mit der Verteilung der Ankommenden auf die Städte, Kommunen, Gemeinden in DE und deren Möglichkeiten, die entstehenden Ausgaben mit diesen Mitteln decken zu können.
Am 07.04.2022 haben dazu im EU-Parlament die Aussprachen stattgefunden.
- Video der Redebeiträge im EU-Parlament vom 07.04.22
- Ukraine: EU verstärkt Solidarität mit den Kriegsflüchtlingen (Stand 08.03.22)
- Fragen und Antworten zu CARE
- Information for people fleeing the war in Ukraine (ENG, UA, RU)
- Website: Solidarität mit der Ukraine
- Factsheet zur EU-Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge