Das Europäische Parlament vergibt alljährlich den „Europäischen Bürgerpreis“. Mit dem Preis werden besondere Leistungen für europäisches Engagement in unterschiedlichen Bereichen ausgezeichnet.

Deadline für die Online-Einreichung in 2020: 30. Juni 2020, 23:59 Ortszeit Brüssel

Bürger, Gruppen von Bürgern, Vereinigungen oder Organisationen können sich mit von ihnen durchgeführten Projekten bewerben oder andere vorschlagen für erbrachte Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Projekte, die ein besseres gegenseitiges Verständnis und eine stärkere Integration zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten fördern oder die grenzüberschreitende oder transnationale Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union erleichtern;
  • Projekte die ein langfristiges Engagement auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden oder transnationalen kulturellen Zusammenarbeit bedingen und damit den europäischen Geist stärken;
  • Projekte, die ggf. im Zusammenhang mit dem jeweiligen Europäischen Jahr stehen; 
  • Projekte, die den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Werten konkreten Ausdruck verleihen.
  • Insbesondere COVID-19-Projekte sind in 2020 eingeladen, sich zu bewerben.

Die Vizepräsidentin und Kanzlerin des Europäischen Bürgerpreises, Frau Dita Charanzova, betont: „Ich ermutige Sie auch, Nominierungen für Projekte einzureichen, die vom Kampf gegen das Coronavirus handeln. Jeden Tag beobachten wir vielfältige Initiativen von Europäerinnen und Europäern, die ihren Freunden, ihren Mitbürgern, ihren Gemeinden oder Hilfsbedürftigen helfen. Wir haben viele Alltagsheldinnen und – helden gesehen, die außergewöhnliche Aktivitäten und Projekte in allen EU Mitgliedsstaaten durchführen. Ich glaube fest daran, dass der Europäische Bürgerpreis eine ausgezeichnete Möglichkeit ist, diese herausragenden Initiativen anzuerkennen, sie zu unterstützen und den Wert von Solidarität herauszustellen.“

Alle Mitglieder des EU-Parlaments sind berechtigt, jedes Jahr einen Vorschlag einzureichen.

Der Preis hat einen symbolischen Wert. Die Empfänger erhalten dafür keine finanziellen Zuwendungen.

Wichtigste Regelungen:

  • Projekte müssen ganz oder teilweise (mehr als 50% des Gesamtbudgets) in den EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt sein;
  • Ausgezeichnete Bürger müssen Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates sein, bzw. Drittstaatenangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem EU-Land zum Zeitpunkt des Antrags;
  • Gruppen, Vereinigungen, Organisationen mit Rechtspersönlichkeit müssen in einem EU-Land registriert sein;
  • Gruppen, Vereinigungen, Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit müssen vertreten sein durch eine/n Staatsbürger/in der EU bzw. eine Person mit offiziellem Wohnrecht in der EU zum Zeitpunkt des Antrags.

Das Online-Antragsformular besteht aus 2 Teilen. Zuerst muss Teil 1 ausgefüllt werden. Hier erfolgt die Entscheidung, ob der Antrag eine Bewerbung darstellt oder einen Vorschlag.

Die wichtigsten Informationen im Teil 1:

  • Welchen Status haben die Antragsteller/Vorschlagenden?
  • Welchen Status haben die Vorgeschlagenen?
  • Kontaktdaten beider Seiten;
  • Name des Projekts;
  • Ort der Projektdurchführung;
  • Ebene der Projektdurchführung (national, europäisch);
  • Auf welche Gruppe bezieht sich der Vorschlag?
  • Kurzbeschreibung des Projekts (Zusammenfassung);
  • Umfassende Beschreibung des Projekts.

Im Teil 2 ist das Anmeldeformular (in DE) herunterzuladen, auszufüllen und unterzeichnet wieder in die Antragsmaske hochzuladen (max. 1 Mb Datenvolumen).

Das Dokument in Teil 2 beinhaltet eine Ehrenwörtliche Erklärung zu den Zulassungs- und Ausschlusskriterien.

Wenn es sich um eine Vereinigung oder Organisation handelt (Bewerbung oder Vorschlag), dann muss die Satzung ebenso hochgeladen werden.

Die Bewerbungen/Vorschläge können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden.

Die Auswahl erfolgt über nationale Jurys aus mindestens 3 Mitgliedern des EU-Parlaments, 1 Vertreter einer nationalen zivilgesellschaftlichen Organisation und 1 Vertreter einer nationalen Jugendorganisation. Sie schlagen der Kanzlei maximal 5 mögliche Preisträger ohne Rangordnung vor.

Die Vergabeinstanz für den Preis ist die „Kanzlei für den Europäischen Bürgerpreis“.

Die Kanzlei vergibt den Preis auf Basis einer begründeten Entscheidung auf der Grundlage der Vorschläge der nationalen Jurys.

Eine jährliche Obergrenze von 50 Preisträgern ist festgelegt.

Die öffentliche Vergabezeremonie findet in den jeweiligen EU-Ländern der Ausgezeichneten statt. Im EU-Parlament in Brüssel oder Straßburg findet jährlich eine zentrale Veranstaltung statt, bei der alle Preisträger zusammenkommen.

Kontakt und Beratung:

GD COMM, Sekretariat des Preises: 

CitizensPrize@ep.europa.eu.