Ihr seid junge Europäer zwischen 16 und 30 Jahre alt und setzt gerade ein Projekt mit europäischer Dimension um? Dann bewerbt Euch jetzt für den Europäischen Jugendkarlspreis 2020 und erhaltet Mittel, um Eure Initiative weiterzuentwickeln.

Seit 2008 fordert das Europäische Parlament jedes Jahr gemeinsam mit der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen junge Menschen aus allen EU-Mitgliedstaaten auf, Projekte von Jugendlichen für Jugendliche einzureichen, mit denen aktiv zur Entwicklung Europas beigetragen wird.

Die Bewerbungsfrist für den Preis ist bis zum 21. Februar 2020 verlängert.

Der Europäische Karlspreis der Jugend wird jährlich vom Europäischen Parlament und der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen an europäische Projekte junger Menschen im Alter von 16 – 30 Jahren verliehen. Das beste Projekt wird mit 7.500 € prämiert, der zweite Preis mit 5.000 € und der dritte Preis wird mit 2.500 € dotiert.

Die Projekte können entweder von Einzelpersonen oder – vorzugsweise – von Gruppen eingereicht werden. Sie sollten die europäische und internationale Verständigung unterstützen, die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität und die europäischen Integration fördern, den in Europa lebenden jungen Menschen als Vorbild dienen und ihnen praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäer als Gemeinschaft aufzeigen.Die bisherigen Preisträger wurden für Projekte ausgezeichnet, die sich mit Themen wie Jugendaustausch oder Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur befassten oder bei denen es sich um Online-Projekte mit europäischer Dimension handelte.

Artikel 1: Thema des Wettbewerbs

Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen laden junge Menschen aus allen Mitgliedstaaten der EU ein, an einem Wettbewerb zu den Themen Entwicklung der Europäischen Union, europäische Integration und europäische Identität teilzunehmen.

Der Europäische Jugendkarlspreis wird für Projekte verliehen, die

  • zur Verständigung in Europa und auf internationaler Ebene beitragen,
  • die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität und Integration fördern,
  • den in Europa lebenden jungen Menschen als Vorbild dienen und ihnen praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäer als Gemeinschaft aufzeigen.

Bei den Projekten kann es sich um die Organisation verschiedener Jugendveranstaltungen, einen Jugendaustausch oder Projekte im Internet mit europäischer Dimension handeln.

Artikel 2: Teilnahmeschluss

Die Einreichungsfrist ist bis 21. Februar 2020 um 00.00 Uhr MEZ verlängert! 

Die Bewerbungen sind online auf der Website des Europäischen Jugendkarlspreises (www.charlemagneyouthprize.eu) einzureichen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E‑Mail an ECYP2020@ep.europa.eu.

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer müssen zwischen 16 und 30 Jahre alt und Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten der EU sein bzw. in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz haben.

Die Bewerbungen können entweder als Einzelpersonoder als Gruppeeingereicht werden. Bewerbungen für Gruppenprojekte und länderübergreifende Projekte können nur in einem Landeingereicht werden, und dieses Land muss einen engen Bezug zu dem Projekt haben.

Die Bewerbungen können in allen Amtssprachen der EU eingereicht werden. 

Die für den Jugendkarlspreis vorgeschlagenen Projekte müssen bereits begonnen haben und

  1. zwischen dem 31. Januar 2019 und dem 31. Januar 2020 abgeschlossen worden sein oder
  2. immer noch laufen.

Alle Bewerbungen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Nachname des Bewerbers (bzw. der zu kontaktierenden Person im Falle einer Gruppe oder Organisation),
  • Wohnsitzland,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtsdatum,
  • E‑Mail-Adresse,
  • Telefonnummer,
  • Website (falls vorhanden),
  • Bezeichnung des Projekts,
  • Zusammenfassung auf Englisch, Französisch oder Deutsch,
  • vollständige Beschreibung des Projekts

Zulässig sind nur Projekte, die über das Online-Formular für den Wettbewerb vorgeschlagen werden.

Artikel 4: Ausschlusskriterien

Folgende Projekte sind nicht zulässig:

  • Projekte in der Planungsphase, die noch nicht angelaufen sind,
  • Projekte, die von Personen vorgeschlagen werden, die für die EU-Organe und für die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen arbeiten,
  • wissenschaftliche Abschlussarbeiten und Veröffentlichungen,
  • Projekte, die bereits einen Preis der EU erhalten haben oder die zu mehr als 75 % aus EU-Mitteln finanziert werden (z. B. aus den Programmen Horizont 2020, Erasmus+ oder Jean Monnet oder aus anderen Finanzierungsprogrammen der EU),
  • die drei Gewinner aller vergangenen Ausgaben des Europäischen Jugendkarlspreises.

Artikel 5: Bewertungskriterien 

Die Projekte werden nach folgenden Grundsätzen bewertet:

  • Sie müssen die Wettbewerbsziele erfüllen, d. h. zur Verständigung in Europa und auf internationaler Ebene beitragen, die Entwicklung eines gemeinsamen Bewusstseins für die europäische Identität fördern und praktische Beispiele für das Zusammenleben der Europäer als Gemeinschaft aufzeigen.
  • Vorrang erhalten Projekte, die von jungen Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet wurden.
  • Auf ehrenamtlicher Basis durchgeführte Projekte werden besonders berücksichtigt.

Artikel 6: Auswahlverfahren

Die Gewinner des Europäischen Jugendkarlspreises werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt.

Zunächst wählen nationale Auswahljurys, denen mindestens zwei Mitglieder des Europäischen Parlaments und ein Vertreter einer Jugendorganisation angehören, bis zum 20. März 2020 einen nationalen Gewinner aus jedem Mitgliedstaat der EU aus.

Anschließend wählt die europäische Auswahljury, der drei Mitglieder des Europäischen Parlaments, der Präsident des Europäischen Parlaments und vier Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen angehören, bis April 2020 aus allen von den nationalen Auswahljurys ausgewählten Projekten den Preisträger aus.

Die Entscheidung der europäischen Auswahljury ist endgültig. Die Jury behält sich das Recht vor, alle Projekte abzulehnen, die die Wettbewerbsbedingungen nicht erfüllen.

Artikel 7: Preis

Das beste Projekt wird mit 7 500 EUR prämiert. Der zweite Preis ist mit 5 000 EUR und der dritte Preis mit 2 500 EUR dotiert.

Jeweils ein Vertreter der als nationale Gewinner ausgewählten Projekte wird zur Preisverleihung am 19. Mai 2020 und zu einem mehrtägigen Aufenthalt nach Aachen (Deutschland) eingeladen.

Die Preise für die drei besten Projekte werden vom Präsidenten des Europäischen Parlaments und einem Vertreter der Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen überreicht.

Im Rahmen des Preises werden die Preisträger zudem zu einem Besuch ins Europäische Parlament (nach Brüssel oder Straßburg) eingeladen.

Artikel 8: Urheberrecht

Das Europäische Parlament und die Stiftung Internationaler Karlspreis zu Aachen behalten sich das Recht vor, die eingereichten Unterlagen zu Ausstellungs-, Medien- und Werbezwecken zu verwenden.

Artikel 9: Haftung

Die Organisatoren haften weder für die Absage noch für eine Verschiebung oder eine Änderung des Wettbewerbs infolge unvorhergesehener Umstände.

Artikel 10: Anerkennung der Teilnahmeregeln

Die Wettbewerbsteilnahme setzt die vollständige Anerkennung dieser Regeln voraus.

Kontakt

E-Mail: ECYP2020@EP.europa.eu

Twitter: #ECYP2020