Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Europäisches Kulturerbejahr 2018“
Im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018 (ECHY 2018) ruft die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zu einer Projektförderung „Europäisches Kulturerbejahr 2018: Europäisches Kulturerbe in Berlin erleben!“ auf.
Im Rahmen des Aufrufs sollen insbesondere konzeptionelle und kommunikative Projekte gefördert werden. Sie sollen:
- zur öffentlichen Wahrnehmung des kulturellen Erbes beitragen und sich mit seinem Schutz und nachhaltigen Erhalt beschäftigen;
- einen europäischen Bezug aufweisen und zugleich in Berlin verankert sein;
- eine aktive Teilhabe am Kulturerbe generieren, indem sie es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen;
- sich im Besonderen an Kinder und Jugendliche richten.
Die Förderer suchen das europäische Kulturerbe in Berlin bzw. das Berliner Kulturerbe mit europäischen Wurzeln. Das Erbe spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Zukunft Europas und für Berlin als multikulturelle Stadt und europäische Metropole. Durch den Fokus auf das Kulturelle Erbe kann die Vielfalt entdeckt und der interkulturelle Dialog über die ausgewiesenen Gemeinsamkeiten aufgenommen werden.
Die Formen können dabei sehr unterschiedlich gewählt werden:
- materielle Kulturgüter (z.B. Gebäude, Denkmale, Artefakte, Kleidung, Kunstwerke, Bücher);
- Maschinen, historische und archäologische Stätten;
- natürliche Kulturgüter (z.B. Landschaften, Flora und Fauna);
- immaterielle Kulturgüter (z.B. Bräuche, Darstellungen, Ausdrucksweisen, darstellende Künste, soziales Brauchtum, traditionelle Handwerkstechniken);
- digitale Kulturgüter (Werke, die entweder in digitaler Form erstellt sind, wie z.B. digitale Kunst oder Animation) oder zur Aufbewahrung digitalisiert wurden (z.B. Texte, Bilder, Videos, Aufzeichnungen).
Förderanträge können gestellt werden in den Kategorien Baukultur und Kultur
Baukultur:
- Denkmalgeschützte Gebäude;
- Denkmalgeschützte Plätze und Freiflächen;
- Denkmalgeschützte Ausstattungen;
- Denkmäler, Gedenkstätten und Erinnerungsorte;
- Archäologie (Bodenfunde, archäologische Stätten).
Kultur:
- Theater und Tanz, Kinder und Jugendtheater;
- Musik;
- Literatur;
- Bildende Kunst;
- Bibliothekswesen, Archivierung;
- Digitale Kultur;
- Museen, Gedenkstätten und Erinnerungsorte.
Auswahlkriterien (Quelle: Aufruf):
Die beantragten Projekte müssen mindestens eines der 5 Leitthemen des europäischen Kulturerbejahres in Deutschland annehmen:
- Europa: Austausch und Bewegung;
- Europa: Grenz- und Begegnungsräume;
- Die Europäische Stadt;
- Europa: Erinnern und Aufbruch;
- Gelebtes Erbe.
Mindestens 2 der folgenden Kriterien müssen erfüllt werden
Europabezug:
- europäischen Austausch befördern;
- multikulturellen bzw. transnationalen Ansatz verfolgen;
- Europa zu Hause erlebbar machen und damit das Fremde im Eigenen zu Heimat werden lassen;
- Geschichte und Geschichten europäischer Einflüsse in/an Berliner Gebäuden, Plätzen, Freiflächen oder Denkmälern erzählen oder europäische Ansätze inszenieren;
- unbekannte Orte mit europäischen Wurzeln in Berlin öffentlich machen;
- Grenz- und Begegnungsräume physisch und/oder immateriell erlebbar machen.
Vorbildcharakter und Impulswirkung für Teilhabe am kulturellen Erbe:
- innerhalb einer Einrichtung, im Umfeld, im Quartier, in der Stadt;
- Vorbildcharakter oder Impulse für Initiativen und Netzwerke;
- Hohe Übertragbarkeit;
- Neuartiges Kommunikations- und Beteiligungsformat;
- Neuartige Aufbereitung eines Themas.
Öffentlichkeitswirksamkeit:
- breite Öffentlichkeit ansprechen mit besonderem Fokus auf Angebote für Kinder und Jugendliche als der „Generation der Erbenden“;
- Möglichkeiten des Mitmachens, für Austausch und Vernetzung bieten;
- für Wissensvermittlung und Verständnis sorgen.
Antragsteller:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des Privat- und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin.
- Pro Antragstellerin oder Antragsteller kann nur ein Projekt gefördert werden.
- Die Projekte sind in Berlin durchzuführen.
- Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kultureinrichtungen übernimmt eine Kultureinrichtung die leitende Funktion.
Förderung:
Fördermittel können grundsätzlich in Höhe von mindestens 2.500 EUR bis zu maximal 10.000 EUR als nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Dauerförderung einer Einrichtung bzw. Organisation ist nicht zugelassen.
- Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. Vorrangig sind Eigen- und Drittmittel zu verwenden.
- Der Bewilligungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 2018 / 2019 (max. Projektlaufzeit bis 31.12.2019 für in 2019 begonnene Projekte).
- Das Projekt darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde bis zum 27. April 2018 per Post und digital einzureichen (es gilt der Eingangsstempel).
Die Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt am 12. Juni 2018.
- Projektaufruf mit Fördergegenstand und Förderkriterien
- Antragsformular mit automatischer Ausfüllmöglichkeit
Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular als digitale Word-Datei und PDF sowie in zweifacher Papierversion ausgedruckt per Post an untenstehende Adresse;
- 3 Bilder als digitale Bilddateien (jpg- oder tif-Dateien mit einer Auflösung von
- 300dpi);
- optional zusätzliches digitales Präsentationsmedium nach Wahl, z.B. Plakat, Film, Plan, Flyer o.ä. (max. 10 MB).
Adressat und Ansprechpartner der Anträge
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
z.Hd. Herrn Sebastian Wormsbächer
Brunnenstr. 188-190
D-10119 Berlin