Gemeinsam mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft startete am 01.07.2020 auch die Triopräsidentschaft Deutschland, Portugal, Slowenien für den 8. Zyklus des EU-Jugenddialogs mit dem gemeinsamen Jugendziel #9 – „Räume und Beteiligung für Alle“.

Der EU-Jugenddialog ist das Instrument der EU-Jugendstrategie für die Stärkung der Beteiligung der Jugend an der gesellschaftlichen Gestaltung der EU. Die EU-Jugendstrategie soll bis 2027 die jugendgerechte Gestaltung der EU-Politiken voranbringen. Jugendliche in Europa sollen ihre Lebenswelt selbst aktiv und solidarisch gestalten können.
Das wird unterstützt durch Projekte der Zusammenarbeit zwischen jungen Europäerinnen und Europäern mit politischen Entscheidungsträgern. Mit den Projekten sollen Vorschläge erarbeitet, diskutiert, umgesetzt werden, die zur jugendgerechteren Gestaltung der EU-Politiken beitragen.
Für die Organisation und Durchführung des EU-Jugenddialogs, wird jeweils für 1,5 Jahre eine Triopräsidentschaft der Länder fixiert, die jeweils die EU-Ratspräsidentschaft in dieser Zeit haben. Sie definieren ein Schwerpunktthema, das mit einem oder mehreren EU-Jugendzielen verknüpft ist.
Innerhalb der 18 Monate finden 3 EU-Jugendkonferenzen statt. Hier werden die Ergebnisse der Diskussions- und Beteiligungsprozesse aus den EU-Mitgliedsländern zusammengebracht und zwischen Jugendakteuren und politischen Verantwortlichen ausgewertet und diskutiert.
In Deutschland ist der Deutsche Bundesjugendring (DBJR e.V.) verantwortlich für die Einberufung, Steuerung und Unterstützung der Nationalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung des EU-Jugenddialogs.

Projekte im Rahmen des EU-Jugenddialogs können über das EU-Programm ERASMUS+ Bereich Jugend, Leitaktion 3 beantragt werden.
Die nächste Deadline zur Einreichung von Anträgen ist der 01.10.2020 um 12:00 Uhr MEZ – Ortszeit Brüssel
Mögliche Formate für Projekte (lokal, regional, national, international) können sein:
- Diskussionen zu den Themen des EU-Jugenddialogs und der EU-Jugendstrategie;
- Aktivitäten zur Vorbereitung des offiziellen Jugendevents der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft;
- Events im Zusammenhang mit der Europäischen Jugendwoche;
- Treffen zur Diskussion und Information über das Thema „Partizipation am demokratischen Leben“;
- Konsultationen junger Menschen zu ihren Bedürfnissen im Bereich Partizipation;
- Simulationsspiele, die die Funktionsweise demokratischer Institutionen und Prozesse darstellen.
Am EU-Jugenddialog können Programmländer und Partnerländer teilnehmen.
Mindestens 30 Teilnehmende im Alter zwischen 13 und 30 Jahrenmüssen in einem Projekt aktiv eingebunden sein.
Die Projektdauer kann zwischen 3 und 24 Monaten liegen.
Antragstellung:
Bis 3 Wochen vor der Deadline können bei der zuständigen deutschen Nationalagentur (NA) Jugend für Europa Projektskizzen eingereicht werden zur Antragsberatung, die telefonisch durchgeführt wird.
- Projektskizzenformular (DE)
Die Antragstellung erfolgt gemäß den Richtlinien der EU-Kommission im EU-Programm ERASMUS+ für den Aufruf 2020. - Programmleitfaden 2020
- Handbuch für Projekte des EU-Jugenddialogs
- Antragsplattform der EU
- Musteranträge
- FAQs zur Antragstellung
- Beispiele von Projekten guter Praxis
- Beratung und Kontakte
E-Mail: leitaktion3@jfemail.de